Dauerarrest

31. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Zatarra123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Dauerarrest

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Angenommen jemand bekommt im Rahmen des Jugendstrafrechs die Auflage eine Geldstrafe zu zahlen mit folgendem Wortlaut:

"Beschluss Die 80 Stunden Hilfsdienste werden in eine Geldstrafe von 700 Euro umgewandelt, zu zahlen an... innerhalb von x Tagen. Ansonsten ergeht Dauerarrestbeschluss von zwei Wochen"

Mir geht es hier um den zweiten Satz. Kann man das so verstehen, dass man keinen Ungehorsamkeitsarrest bekommt, sondern eine Umwandlung der Auflage in einen Jugendarrest?

Sprich es besteht anschließend nicht mehr die Gefahr noch weitere 2 Wochen auferlegt zu bekommen, wenn man die Strafe nicht zahlt?

Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Kann man das so verstehen, dass man keinen Ungehorsamkeitsarrest bekommt, sondern eine Umwandlung der Auflage in einen Jugendarrest? Nö. Es gibt keine "Umwandlung der Auflage". Das IST Beugearrest und die zweiten 14 Tage folgen dann halt später.

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#2
 Von 
Zatarra123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Und warum konnten dann 80 Sozialstunden zu einer Geldstrafe von 700 Euro umgewandelt (orginaler Wortlaut!) werden?

Und Beugehaft ist glaube ich noch etwas ganz anderes...

-- Editiert von Zatarra123 am 31.07.2015 14:07

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Und warum konnten dann 80 Sozialstunden zu einer Geldstrafe von 700 Euro umgewandelt (orginaler Wortlaut!) werden? Gut, ich korrigiere mich - es gibt keine Umwandlung einer Auflage in Arrest. in eine andere Auflage kann man eine Auflage durchaus umwandeln. Und Beuge- wie Ungehorsamsarrest sind dasselbe.

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#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Zatarra123):
"Beschluss Die 80 Stunden Hilfsdienste werden in eine Geldstrafe von 700 Euro umgewandelt, zu zahlen an... innerhalb von x Tagen. Ansonsten ergeht Dauerarrestbeschluss von zwei Wochen"


Geht es vielleicht um Österreichisches Recht?
Im Deutschen Recht gibt es bei Jugendlichen keine Geldstrafen....

Man sollte das schon dazu erwähnen, falls man in einem deutschen Forum nach ausländischen Recht fragt...

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Im österreichischen Recht gibt es keinen Jugendarrest. Und daß jemand "Strafe" sagt und "Auflage" meint, kommt hier andauernd vor...

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#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Ok, ich wusst nur das es in österreich bei Jugendlichen zumindest die Geldstrafe gibt :grins:

Eigentlich würde ich schon davon ausgehen das es der orignal Wortlaut ist, wenn jemand schreibt "(orginaler Wortlaut!) "

Aber stimmt schon, selbst das abschreiben ist machmal scheinbar gar nicht so einfach ;)

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#7
 Von 
Zatarra123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist der Wortlaut der Mitteilung vom Gericht.
Und ob es eine Geldstrafe in DE im Jugendstraftrecht gibt oder nicht, weiß ich nicht. (Anscheinend ja) Ich bin auf jeden Fall Deutscher.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Und ob es eine Geldstrafe in DE im Jugendstraftrecht gibt oder nicht, weiß ich nicht. Nein, nur Geldauflagen. Zahlen tut man in jedem Fall, ob es nun Auflage oder Strafe heißt...

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