Fahren ohne Fahrerlaubniss

22. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
pete93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubniss

Also folgendes,

Mein Sohn (17 Jahre) wurde heute von der Polizei angehalten.

Er fuhr mit dem Roller seines Bruders (auf 45Kmh gedrosselt), das problem ist das er nur eine Mofa Prüfbescheinigung besaß die berechtigt eine Mofa oder einen Roller zu fahren der aber nicht schneller als 25 Kmh fährt.
Nach kurzem Gespräch mit der Polizei und abgabe der Papieren wie Führerschein, Versicherungspapiere etc, stellte sich heraus, das er eine Straftat begangen hat nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Er war sich in klaren das der Roller schneller fährt als er eigentlich darf und war sich seiner Schuld bewusst, als die Polizei mit meinem Sohn hier aufkreuzte schilderten Sie mir die Situation und Namen eine Aussage dazu auf. Der Bruder dem der Roller eigentlich gehört wusste davon nichts.
Mein Sohn hatte einsicht und versprach in seiner Aussage das es nicht mehr vorkommen wird und es ein Fehler war.
Da dies der erste zwischenfall für meinen Sohn mit der Polizei war frage ich mich jetzt was für eine Strafe der Staatsanwalt geben könnte?
Führerscheinsperre bis 21? oder nur Bußgeld + Sozialstunden?
Es kann natürlich von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein aber was denken sie wie die sache ausgehen wird.
PS: Mein Sohn hat vor einer Woche seinen Autoführerschein angefangen und beantragte BF17.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
saturation
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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Hallo,

Hab einen Bekannten, dem es ähnlich ging. Der hatte einen guten Anwalt,
der meinte, dass es gängige Praxis wäre, die "Sünder" beim ersten Mal
empfindlich zu "ermahnen", aber keine Führerscheinsperre zu verhängen.

Der Bekannte musste 300€ an einen gemeinnützigen Verein bezahlen und
die Sache war vom Tisch.

Ich will keine falschen Hoffnungen wecken, aber wenn es das erste Mal war,
dass er erwischt wurde sieht es -nach allem was ich weiß- nicht allzu schwarz
aus.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2011 16:28:15
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei mir und einem Kumpel war der Fall so:

Wir Fuhren mit einem Roller, der um die 50 km/h auf den Tacho brachte.
Allerdings war ich hinten drauf gesessen OHNE Helm und der Freund von mir hatte, wie Ihr Sohn, nur eine Mofaprüfbescheinigung.
Eine Streife der Zivilpolizei hielt uns an... Mein Freund war sofort einsichtig, sodass der liebe Beamte in seinem Protokoll nicht erwähnt hat, dass ich keinen Helm trug.

Mein Freund hat darauf hin 3 wochen Später (OHNE GERICHT oder ANWALT) lediglich 4 Sozialstunden bekommen. Mehr nicht!
Ich denke mal, wenn es bei Ihrem Sohn ebenfalls das erste mal war, und er auch sonst nichts mit der Polizei zutun hatte, müssen Sie nicht´s großartiges erwarten.
Und eine Führerscheinsperre (FS ab 21) erst recht nicht. :)

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Und eine Führerscheinsperre (FS ab 21) erst recht nicht.
So etwas gibt es ja auch ausser an diversen Stammtischen nicht.

Vor Abschluss des Verfahrens wird der Sohn aber nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden.

Anwalt wäre raus geschmissenes Geld, da hier ohnehin nur Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann. Mehr als ein paar Sozialstunden, und im Falle einer Verurteilung 6 Punkten, wird es nicht geben.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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