Führungszeugnis Belegart 0 - Rettungsassistent

20. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Harti2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart 0 - Rettungsassistent

Ich bin mir im klaren darüber, dass dieses Thema bestimmt zig Mal durchgekaut wurde aber aus aktuellem Anlass stelle ich noch einmal eine Frage zum FZ Belegart "0":

Vor etwa zehn Jahren war ich ein echt schlimmer Finger und bin wg. mehrfachen Betrugs und Brandstiftung (Frühjahr 1996)zu vier Jahren Freiheitsstrafe (Jugendstrafe)vom Landgericht verurteilt worden.

Ich fand mich in der JA Hameln wieder und nahm an der dort angebotenen Sozialtherapie teil.Nach etwa 2 1/2 Jahren Inhaftierung und guter therapeutischer Unterstützung wurde ich im Juli 1998 auf Bewährung entlassen. Seitdem habe ich alles gut in den Griff bekommen aber während dieser Zeit gelernt, dass man mit seiner Vergangenheit nicht allzu offen umgehen sollte. Es hat mir zweimalig einen stabilen Arbeitsplatz gekostet.

Mein im Jahre 1999 beantragtes Führungszeugnis beinhaltete noch sämtliche Eintragungen. Ich verließ mich auf die Angabe "...nach fünf Jahren werden die Einträge gelöscht" und wartete demnach mit Überbrückungstätigkeiten diese Zeit ab.

Im März 2005 beantragte ich erneut ein (privates) FZ und siehe da, die Eintragungen waren/sind gelöscht. Dies erweiterte (meiner Einschätzung nach) meinen beruflichen Spielraum und ich kam meinem Wunsch, Rettungsassistent zu werden, wieder sehr nahe.

Bei meinem gestrigen Vorgespräch in dem Ausbildungszentrum für RA´s wurde ich unverblümt gefragt, ob ich in meinem FZ "Belegart 0" etwas stehen habe. Ehrlich gesagt wusste ich bis dahin noch gar nicht, dass es sowas gibt und starrte völlig perplex in den Raum, weil ich keine Antwort darauf hatte. Ich meinte, dass in meinem letzten FZ keine Eintragungen zu finden sind und demnach in dem anderen auch nix drinstehen dürfte.

Mir war kotzübel als ich nach dem Gespräch aus dem Haus ging, wurde total depressiv und malte alles schwarz. Toll, dachte ich, das war es mal wieder. Und peinlich war mir diese Unanehmlichkeit allemal.

Wer kann einschätzen wie das in meinem Fall mit der Belegart 0 ausehen könnte? Weiß das jemand?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich fand mich in der JA Hameln wieder und nahm an der dort angebotenen Sozialtherapie teil.

Ja, die gute alte tündernsche Schule, immer wieder eine Reise wert. ;)


Ansonsten Entwarnung:

Wenn das private FZ sauber ist, ist auch die Belegart 0 sauber. Die Tilgungsfristen sind identisch.

Die Speicherzeit betrug in Ihrem Fall 7 Jahre (3+4) gem. § 34 , Abs. 1, Nr. 1d iVm. Abs. 2 BZRG.


Sebst im Bundeszentralregister ist die Tilgungsfrist ( = 9 Jahre (5+4) in diesem Fall) bereits erreicht. § 46 , Abs. 1, Nr. 1e iVm. Abs. 3 BZRG. Das heißt auch aus dem BZR wird keine Mitteilung an Behörden mit sog. Vollauskunftsrecht mehr gemacht. Allerdings ist der Eintrag dort noch vorhanden (allerdings zur Auskunft gesperrt, solange sie sauber bleiben). 10 Jahre (in Ihrem Fall) nach Urteilsdatum (also Frühjahr 2006) wird er entgültig gelöscht, wenn bis dahin keine neue Verurteilung mehr passiert.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MoekyMoek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
habe ein dickes problem bin jetzt 31 und habe mich zu Führerschein angemeldet, natürlich ´weiß ich das ich einiges auf dem Kerbholz hatte und zwar 13 eintragungen und fast 8jahre kammen dazu"leider" das meiste waren Diebstähle beschaffungskriminalität.
Habe heute Post von der Führerscheinstelle bekommen und zwar wollen die eine Belegart"0" von mir haben.

-was ist das?
-was können die damit machen?
-kann mir das meinen Führerschein kosten?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Das ist das "Führungszeugnis für Behörden", in dem im großen und ganzen nicht mehr steht als auch in dem für private Arbeitgeber.

2. Was können die damit machen ? Naja, lesen werden sie es halt.

3. Kann gut sein, wenn sich das "Beschaffungskriminalität" auf BTM bezieht (v.a. harte BTM) und im Führungszeugnis auch BTM-Einträge enthalten sind. Dann wird wahrscheinlich eine MPU fällig, bevor Sie den Führerschein machen dürfen. Kommt aber auch auf das Alter der Einträge an und ob Sie ggf. mal eine Tharapie gemacht haben und nachweisen können. Aber ich fürchte, dass allermindeste was passieren wird ist, dass Sie 1 Jahr lang Drogenfreiheit nachweisen müssen (UKs beim Amtsarzt), bevor Sie den FS machen können.

Aber wie gesagt - kommt alles auf Art und Alter der Einträge an und auch auf die regionalen Gegebenheiten, wie die FS-Stelle damit umgeht.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.929 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen