Bin vor fast 2 Wochen nicht ganz eindeutig bei einem Ladendiebstahl "erwischt worden". Die verkäuferin hat mich nicht beim Diebstahl beobachtet sondern zufällig aus dem Aufenthaltsraum gesehen wie ich mit einer Kiste aus Ihrem Laden ans Auto gegangen bin. Sie schrieb sich meine Autonummer auf und verständigte die Polizei.Die waren dann bei mir und sahen die vermeintliche Kiste. Ich hatte darin meine eingekauften Sachen verstaut, so fand man alles auch vor. Die verstauten Sachen hatte ich wirklich bezahlt- Zettel noch vorhanden.Allerdings habe ich wirklich 6 Flaschen Sekt gestohlen, was aber keiner gesehen haben kann.
Egal, ich machte meine Aussage bei der Polizei und hielt an meiner Theorie fest, ich hätte die Kiste zum Verstauen benötigt.
Der Polizist hat meine Aussage aufgenommen und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.Das ist jetzt 5 Tage her und mich plagt permanent mein schlechtes Gewissen. Kann ich es immer noch zugeben, meine Strafe zahlen und gut ist?Dann geht es nicht weiter zur Staatsanwaltschaft, und ich weiß eher wo ich dran bin. Habe hieraus gelernt und weiß das ich es nie wieder tun werde( und auch vorher noch nie getan habe)Also bitte, helft mir! Kann ich meine Aussage noch zurückziehen und wenn dann wie lange noch?
Besteht die Möglichkeit das das Verfahren vielleicht sowieso eingestellt wird und wenn wielange dauert das gewöhnlich?
Kann man eine Aussage zurückziehen ?
"Kann ich es immer noch zugeben, meine Strafe zahlen und gut ist?"
Klar, für die Wahrheit ist es (fast) nie zu spät!
"Dann geht es nicht weiter zur Staatsanwaltschaft"
Wie kommen Sie denn darauf? Auch dann läuft das Verfahren natürlich über die StA! Angesichts des Geständnisses, des relativ geringen Schadens und des Umstandes, dass Sie offenbar bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, ist es dann allerdings wahrscheinlich, dass die StA das Verfahren nach §§ 153
oder 153a StPO
einstellt.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Hat man denn nun die nichtbezahlten Sektflaschen gefunden und beanstandet? Wenn nicht, dann stehen Sie offensichtlich mit weißer Weste da.
Dann würde ich auch ausnahmsweise mal dazu raten, nicht zu gestehen. Wenn Sie denken, daß es Ihnen eine Lehre war und Sie nicht wieder stehlen werden, ist es aus meiner Sicht ok. Und um Ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen, können Sie ja an den Marktleiter einen anonymen Brief mit dem Geld für den Sekt schicken. (Allerdings wird er es sich wahrscheinlich dann selbst einstecken - der Markt ist gegen Diebstahl ohnehin versichert - also lassen Sie das Geld vielleicht lieber an die Krebshilfe gehen)
Aber warum sollen sie jetzt sich und auch der Staatsanwaltschaft unnötig Streß machen, wenn die Flaschen nicht entdeckt wurden. Theoretisch können Sie sie ja auch wieder ins Regal zurückstellen.
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"Wer sündigt, schläft nicht!"
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Die Chancen auf eine Einstellung durch die StA stehen ja schon mal nicht schlecht!
Ob man noch einmal bei der Polizei oder direkt bei der StA vorspricht, ist m.E. reine Ermessenssache!!
Wenn die Beamten die Ggst. in der Kiste aufgenommen und den Kassenzettel kontrolliert haben, müssten sie eigentlich die "überzählige" Ware bemerkt haben!
Eigentlich kann man sich die Frage, ob man noch einmal die Aussage erweitert/verändert nur selber beantworten!
Selbst eine Zurückziehung der Aussage wäre möglich
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Selbst eine Zurückziehung der Aussage wäre möglich
Ja, nur wird natürlich das gesamte Aussageverhalten gewürdigt. Man kann also als Beschuldigter jederzeit nichts mehr zur Sache sagen oder behaupten, dass man bislang gelogen hat und sonstwas. Nur: Am Ende glaubt dann wohl keiner mehr was. Also im Klartext: Man kann nicht die Aussage mit der Wirkung widerrufen, dass sie als nicht getätigt gilt.
Das ist mir schon klar, das ich dann als Lügner da stehe, aber das bin ich ja auch.
Meine Panik ist die ( vielleicht sagte das der Polizist ja auch nur um mir Angst zu machen), das es eine öffentliche Gerichtsverhandlung gibt in der geklärt wird ob ich oder ob ich nicht die Kiste entwendet habe.
Das würde ich nicht durchstehen, denn die Sache zehrt ganz schön an mir.Kann kaum noch schlafen, habe Angst vor dem Klingeln des Telefons, denke Tag und Nacht nur noch über diese Sache nach und bin gar nicht mehr ich selbst.
Jeder fragt warum ich so ******* drauf bin und ich kann nicht drüber reden, weil alles so peinlich ist.Außerdem habe ich Angst vor der Post ( weil ich jeden Tag auf eine Nachricht über diese Sache warte)und um meinen Arbeitsplatz.Ich denke wenn man weiß das ich es war, habe ich eventuell eher wieder meine Ruhe .So war das auch gemeint mit Strafe zahlen und gut ist.
Ich möchte zwar keine falsche Hoffnung wecken - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es wg. diesem Delikt zu einer Gerichtsverhandlung kommt!!! Das ein StA DESWEGEN Anklage erhebt erscheint mir etwas übertrieben - außer man hat schon ein erquickliches Straftatenkonto und man will endlich mal nen Schlussstrich ziehen!
wastl hat schon Recht - nur dem Richter steht eine abschließende Würdigung sämtlicher (auch der zurückgezogenen Aussagen) zu! Der StA liest sich diese (gezwungenermaßen) auch durch!
Wenn es dich beruhigen würde, dann geh den Schritt und mach "reinen Tisch"!
Natürlich könntest du vor einer neuerlichen Vernehmung bei der Polizei bei dem geschädigten Geschäft vorsprechen (am besten direkt beim Leiter), das Gespräch dort durchstehen, den Schaden begleichen und mit der Quittung bei der Polizei/StA erscheinen. Dies würde schon "gut" aussehen - obwohl keiner sagen kann, ob es sich letztendlich an der Entscheidung niederschlägt (auch wenn es zu vermuten steht)
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Vielen Dank an Euch alle ,Ihr seid Super. Gut das es diese Seite gibt.
Halte Euch auf dem Laufenden wie es weiter geht.Für meinen Teil habe ich gelernt wie schlimm es ist so etwas duchzustehen.
Die Ungewißheit macht einen fast fertig.
Ich werde keine Aussage ändern, sondern hoffen das ich mit einem blauen Auge davon komme, wichtig ist das ich meine Lehre draus gezogen habe.Und das ist gewiß!Falls es doch zu einer Verhandlung kommt dann habe ich es auf jeden Fall verdient, das weiß ich das es so ist.Also nióch mal Danke an Alle
Gruß Ananas
Wir haben mit meinem Freund gestritten,er hat mich geschlagen.Ich habe Polizei angerufen,aber trotzdem nicht angezeigt.Nach dem nächsten Streit bin ich weg von zuhause gegangen,und habe ihm sms geschrieben,dass lieber bringe ich um,als wie uns trennen.Er hat Polizei angerufen.Ich war in der Polizei,und habe Aussage gemacht.Die Unterlagen wegen Schlägerei waren auch dort.Sie haben mein Gesicht mit Blaueflecken fotografiert,und ich weiss nicht,ob ich "nein" sagen konnte.Dann habe ich meine Aussage unterschrieben,obwohl dort ist geschrieben,dass ich ihn trotzdem liebe und nicht anzeigen möchte.Jetzt muss ier zur Polizei und dann zum Staatsanwalt.Ist das möglich ,dass ich meine Aussage und Foto bei Polizei zurückziehe und musste ich das machen.Weil sie haben mich einfach gefragt,fotografiert und unterschreiben lassen.Musste ich das machen,oder konnte ich darauf verzichten.
Vielen Dank!
Die Polizei hat jetzt offensichtlich ein Ermittlungsverfahren "von Amts wegen" eingeleitet. Das kann sie ohne weiteres tun. Da Du keinen Strafantrag gestellt hast, kannst Du auch keinen zurücknehmen. Die Anzeige als solches (die hat die Polizei gemacht, nicht Du) kann auch ohne Strafantrag weiterverfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft "öffentliches Interesse" geltend macht. Darauf hast Du keinen Einfluß.
Eine Anmerkung am Rande (ist nicht böse gemeint): Warum gehst Du überhaupt zur Polizei und machst eine Aussage, wenn du eh keinen Strafantrag stellen willst, bzw. nicht willst, daß er bestraft wird?
Da liegt näml. ein Problem dahingehend, daß viele Frauen, die wirklich Anzeige/Strafantrag stellen wollen und wollen daß der Täter bestraft wird, von der Polizei nicht mehr richtig ernstgenommen werden, weil es Leute gibt, die am nächsten Tag "immer alles zurücknehmen wollen". Entweder will man ihn anzeigen oder man will es nicht. Das sollte man sich schon vorher überlegen. Die Polizei ist nicht dafür da, sich erst ihrer Hilfe zu bedienen und dann, wenn der Täter seiner Bestrafung zugeführt werden soll, "alles rückgängig machen zu wollen".
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Nein,ich bin nicht selbst zur Polizei gegangen.Er hat angerufen,und sie haben mich gefunden,ich bin zur Kirche gegangen und wollte mit meinem Freund mich treffen,aber er hat schon angerufen.Die Polizei hatmich genimmen und dann habe ich ich die Aussage gemacht.Sie denken,ist das nich möglich,das zurückzuziehen?
Guten Tag,
wie mein Kollege schon meinte:
Sofern die Anzeige von Amts wegen gemacht wurde, können Sie nichts zurücknehmen. Warten Sie die Reaktion der Staatsanwaltschaft ab.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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Guten Tag,
Ich hätte eine Frage..
Bei einem bekannten von mir ist vor ca.2 wochen die POlizei mit einem durschsuchungsbefehl in die wohnung...Der tatvorwurf war das er und sein bruder mir regelmäßig seid 2005 haschisch verkauft hätten..
meine erste frage dazu wäre,ob die polizei überhaupt das recht hat einfach meinen namen auf diesen durchsuchungsbefehl zu schreiben,da ich niemals bei der polizei eine aussage oder ähnliches gemacht habe und dies meiner meinung nach nicht nur verläugnung sondern auch so etwas in der art wie zeugenschutz gewesen wäre wenn cih diese aussage gemacht hätte??
Denn immerhin haben sie meinen nachbarn direkt nach seiner aussage wieder nachhause gehen lassen und dieser hat mich dann aufs übelste bedroht,verständlich,aber ich habe ja niemals etwas zur polizei gesagt.
Aufjedenfall bin ich dann natürlich direkt am nächsten tag zu den zuständigen beamten gegangen und der hat mich dann ohne vorladung oder etwas anderem quasi direkt zu einer aussage genötigt und meinte das ich auch angeklagt wäre.
Jedes mal wenn ich irgend etwas gesagt hat hat er meine aussage mit einer anderen untermauert und mir unterstellt das ich lügen würde,bis ich dem polizisten dann am ende eigentlich nur noch das erzählt habe was er hören wollte weil erja eh immer meinte ich würde lügen..
Kurz darauf habe ich erfahren das mein nachbar mit seinem anwalt die akten einfordern will,und nun habe ich totale panik denn wenn er dann meine aussage sieht die ja nicht der warheit entspricht und ihn belastet denke ich das ich mal wieder ordentlichen stress haben werde.
Also bin ich wieder zur polizei und wollte meine aussage zurückziehen,jedoch meinte der polizist dann zu mir das ich das ja nicht machen könnte weil er die akten schon an die staatsanwaltschaft weiter geleitet hat...
Geht das?Aslo eigentlich kann ich meine aussage doch immer zurückziehen vorallem weil es ja im enteffekt eine falschaussage war..
und ich würde auch gern wissen ob es sein kann das der polizist mich sozusagen verarscht hat vonwegen ich wäre angeklagt denn ich habe bis heute noch keine anzeige oder sonstiges erhalten,jeder andere der mit meinem nachbar zu tun hatte aber schon..
Ich hoffe sie können mir da irgendwie was zu sagen...
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Wie kommt die Polizei denn darauf, dass die Beschuldigten Ihnen das Zeug verkauft haben, wenn Sie es nicht selbst geäußert haben. Aber wie auch immer: Nein, die Polizei hat hier nichts falsch gemacht. Ihr Name durfte genannt werden.
Aufjedenfall bin ich dann natürlich direkt am nächsten tag zu den zuständigen beamten gegangen und der hat mich dann ohne vorladung oder etwas anderem quasi direkt zu einer aussage genötigt und meinte das ich auch angeklagt wäre.
Wenn Sie 'direkt hingegangen sind' muß er Sie ja auch nicht mehr vorladen, dann sind Sie ja schon da
Wie hat er Sie genau 'genötigt'? Hat er Ihnen Schläge angedroht oder ähnliches für den Fall, dass Sie nicht aussagen?
Oder haben Sie vielleicht nicht doch die Belehrung von ihm bekommen (zumindest im Protokoll unterschrieben, sie bekommen zu haben), dass Sie darüber belehrt wurden als Beschuldigter einer Straftat oder als Zeuge im Falle einer selbsbelastung keine Aussage machen zu müssen?
Geht das?Aslo eigentlich kann ich meine aussage doch immer zurückziehen vorallem weil es ja im enteffekt eine falschaussage war..
Dann sind Sie selber wegen 'falscher Verdächtigung' dran. Eine Aussage kann man auch nicht zurücknehmen, in dem Sinn, dass die sich dann in Luft auflöst. Was Sie machen können, ist nochmal neu das Gegenteil aussagen, von dem was sie bisher ausgesagt haben. Aber das wird man ihnen nicht glauben, weil offensichtlich ist, dass Sie das alles nur aus Angst vor ihrem Nachbarn wollen. Ausserdem wären Sie dann wie gesagt auch wegen falscher Verdächtigung dran, selbst wenn man ihnen glauben würde, da Sie dann ja bei Ihrer ersten Aussage gelogen hätten.
und ich würde auch gern wissen ob es sein kann das der polizist mich sozusagen verarscht hat vonwegen ich wäre angeklagt denn ich habe bis heute noch keine anzeige oder sonstiges erhalten,jeder andere der mit meinem nachbar zu tun hatte aber schon..
Wenn es eine Aussage gibt, dass Sie von den nachbarn BTM gekauft haben, sind Sie natürl. ebenfalls Beschuldigter einer Straftat, näml. des Erwerbs von BTM.
Sind Sie als Zeuge oder als Beschuldige vernommen worden?
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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert von !!streetworker!! am 24.05.2008 16:44:52
Ich wurde als beschuldigte vernommen,jedoch bin ich trotzdem verwundert darüber das ich bis heute noch nichts erhalten haben und wenn es nur ein bescheid darüber wäre das ich eine anzeige erhalten werde denn die polizei ist zu ein paar anderen personen noch extra hingefahren um denen ihre anzeige zu bringen und dachte halt eigentlich das ich demnach auch noch irgend etwas erhalten müsste..
Genötigt hat er mich natürlich nicht in dem sinne von irgend etwas angedroht,er hat mir auch diese belehrung gegeben aber er meinte zu mir das wenn ich meine aussage verweigern würde das mir ja auch direkt zum nachteil ausgelegt werden würde und dann dachte ich halt das ich lieber jetzt als garnicht aussage und als ich im nachinein rechachiert habe habe ich auch rausgefunden das man mir sowas überhaupt nicht zum nachteil auslegen dürfte und eigentlich habe ich die aussage dann halt nur nicht verweigert weil er das zu mir meinte,und ich dachte das ich dann eventuell noch mehr stress bekommen würde,was auch ein wenig naiv war.
ich würde die aussage dann auch nich zurückziehen wegen angst vor meinen nachbarn,ich weiss das ich mich damit dann auch selber nochmal schuldig machen würde weil ich eine falschaussage gemacht habe.
Aber eigentlich habe ich das nur gesagt weil der poliztist in dem gespräch halt immer und immer wieder meinte das das so wie ich es sage ja garnich gewesen sein kann und ich auch ziemlich sauer auf meinen nachbarn war da er mich den tag zuvor so heftig bedroht hatte und ich dann halt irgendwie mich daraus ziehen wollte und mir in dem moment egal war was mit den anderen ist..Nur im enteffekt ist mir dann im nachhinein klar geworden das es ja nichts bringt wenn cih es auf die anderen schiebe weil ich mir damit eigentlich mehr stress mache als ich ihn gehabt hätte wenn ich einfach die wahrheit gesagt hätte.
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Ich wurde als beschuldigte vernommen,jedoch bin ich trotzdem verwundert darüber das ich bis heute noch nichts erhalten haben und wenn es nur ein bescheid darüber wäre das ich eine anzeige erhalten werde denn die polizei ist zu ein paar anderen personen noch extra hingefahren um denen ihre anzeige zu bringen und dachte halt eigentlich das ich demnach auch noch irgend etwas erhalten müsste..
Genötigt hat er mich natürlich nicht in dem sinne von irgend etwas angedroht,er hat mir auch diese belehrung gegeben aber er meinte zu mir das wenn ich meine aussage verweigern würde das mir ja auch direkt zum nachteil ausgelegt werden würde und dann dachte ich halt das ich lieber jetzt als garnicht aussage und als ich im nachinein rechachiert habe habe ich auch rausgefunden das man mir sowas überhaupt nicht zum nachteil auslegen dürfte und eigentlich habe ich die aussage dann halt nur nicht verweigert weil er das zu mir meinte,und ich dachte das ich dann eventuell noch mehr stress bekommen würde,was auch ein wenig naiv war.
ich würde die aussage dann auch nich zurückziehen wegen angst vor meinen nachbarn,ich weiss das ich mich damit dann auch selber nochmal schuldig machen würde weil ich eine falschaussage gemacht habe.
Aber eigentlich habe ich das nur gesagt weil der poliztist in dem gespräch halt immer und immer wieder meinte das das so wie ich es sage ja garnich gewesen sein kann und ich auch ziemlich sauer auf meinen nachbarn war da er mich den tag zuvor so heftig bedroht hatte und ich dann halt irgendwie mich daraus ziehen wollte und mir in dem moment egal war was mit den anderen ist..Nur im enteffekt ist mir dann im nachhinein klar geworden das es ja nichts bringt wenn cih es auf die anderen schiebe weil ich mir damit eigentlich mehr stress mache als ich ihn gehabt hätte wenn ich einfach die wahrheit gesagt hätte.
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dachte halt eigentlich das ich demnach auch noch irgend etwas erhalten müsste..
Sie wissen ja gar nicht, wann Ihr Name ins Spiel gekommen ist. Wahrscheinlich hätten Sie noch offiziell eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen bekommen wenn Sie nicht von sich aus zur Polizei marschiert wären. Mehr als das wäre ohnehin nicht gekommen. Eine andere Mitteilung o.ä. ist nicht vorgesehen.
hat mir auch diese belehrung gegeben
Na, sehen Sie... Warum haben Sie dann nicht einfach geschwiegen? edit: O.K. haben Sie weiter unten erklärt.
zu mir das wenn ich meine aussage verweigern würde das mir ja auch direkt zum nachteil ausgelegt werden würde
Er hat es wahrscheinlich andersherum gesagt, näml. dass es vorteil
haft für Sie ist, wenn
Sie aussagen (und nicht: 'nachteil, wenn nicht'). Das ist -rechtlich- ein Unterschied.
und dann dachte ich halt das ich lieber jetzt als garnicht aussage und als ich im nachinein rechachiert habe habe ich auch rausgefunden das man mir sowas überhaupt nicht zum nachteil auslegen dürfte und eigentlich habe ich die aussage dann halt nur nicht verweigert weil er das zu mir meinte,und ich dachte das ich dann eventuell noch mehr stress bekommen würde,was auch ein wenig naiv war.
Genau. Sie wollten sich den angebotenen Vorteil sichern, was ja auch insoweit legetim ist. Nur müssen Sie jetzt halt auch dazu stehen. (Bzw. Sie könnten ggf. bei Gericht natürlich wieder die Aussage verweigern, sowohl ggf. in Ihrem eigenen Verfahren, als auch in dem gegen die Nachbarn, solange ihr eigenes nicht rechtskräftig beendet ist - wenn es rechtskräftig beendet ist, müssen Sie als Zeuge gegen die Nachbarn aussagen)
Nur im enteffekt ist mir dann im nachhinein klar geworden das es ja nichts bringt wenn cih es auf die anderen schiebe weil ich mir damit eigentlich mehr stress mache als ich ihn gehabt hätte wenn ich einfach die wahrheit gesagt hätte.
Sie können eine Nachvernehmung beantragen und dort ggf. Dinge korrigieren. Nur sollten Sie sich wirklich überlegen, inwieweit Sie wirklich gelogen haben und die Aussage nicht nur wegen dem Nachbarm ändern wollen. Gerade bei mehreren Beteiligten wird die Polizei die Wahrheit sowiso herausbekommen. Wenn Sie also die Wahrheit gesagt haben, bleiben Sie einfach dabei, ohne Rücksicht auf den Nachbarn. Wenn Sie meinen, ändern zu müssen, dann ändern Sie. Aber dann wirklich in die Wahrheit(!!), sonst reiten Sie sich nur noch tiefer rein. Sie müssen bedenken, diese Aussage auch ggf. vor Gericht wiederholen zu müssen (als Zeuge gg. den Nachbarn). Widerlegt man die Ihnen dort, haben Sie 3 Monate Mindest(!)strafe (extra) wegen uneidlicher Falschaussage sicher.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Ich weiss das das rechtlich ein unterschied ist,aber der polizist hat definitiv zu mir gesagt das es mir als nachteil ausgelegt werden würde wenn ich keine aussage machen würde weil ich damit ja sozusagen bestätigen würde das ich da was zu verheimlichen habe..Dazu das es für mich selber ein vorteil ist auszusagen hat er in dem sinne nichts gesgat er meinte nur am ende der aussage zu mir das das für mich strafmildernd ausfallen würde das ich das nun alles gesagt hätte.das war mir natürlich auch klar.
Wenn ich jetzt zu meinem eigenen besten darauf verzichten würde die aussage zurückzuziehen,könnte ich denn dann wenigstens irgendiwe verhindern das er mit seinem anwalt in meine aussage einsehen kann?
Und wenn es dann zu einer gerichtsverhandlung kommen würde und cih da die aussage verweigern würde,würden die das dann trotzdem in der verhandlung vor ihm ausrollen was ich bei der polizei gesagt habe?
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Ich weiss das das rechtlich ein unterschied ist,aber der polizist hat definitiv zu mir gesagt das es mir als nachteil ausgelegt werden würde wenn ich keine aussage machen würde weil ich damit ja sozusagen bestätigen würde das ich da was zu verheimlichen habe..Dazu das es für mich selber ein vorteil ist auszusagen hat er in dem sinne nichts gesgat er meinte nur am ende der aussage zu mir das das für mich strafmildernd ausfallen würde das ich das nun alles gesagt hätte.das war mir natürlich auch klar
Hmmm, wenn Sie das schon wußten /Ihnen das klar war, ist es umso verwunderlicher, dass Sie sich derart ins Boxhorn haben jagen lassen und nicht einfach geschwiegen haben, bzw. überhaupt zur Polizei gerast sind.
Wenn ich jetzt zu meinem eigenen besten darauf verzichten würde die aussage zurückzuziehen,könnte ich denn dann wenigstens irgendiwe verhindern das er mit seinem anwalt in meine aussage einsehen kann?
Nein, dass können Sie oder oder so nicht, egal was Sie tun. Wie gesagt, Sie können Ihre erste Aussage nicht in Luft auflösen. Die bleibt bestehen und wird auch geglaubt werden, wenn sie stimmiger und glaubwürdiger ist, als eine 2te die Sie ggf. tätigen. Die Polizei und das Gericht haben jeden Tag mit Leuten in Ihrer Situation zu tun, die plötzlich alles zurücknehmen wollen, nachdem es Ärger mit den Mitbeschuldigten gab. Am Ende entscheidet das Gericht, welche Aussage es für glaubwürdiger hält (gerade in BTM Verfahren ist es meist die erste, weil die meist auch die 'Wahre' ist) und der Aussagende hat bei 2 gegensätzlichen Aussage n das Problem, dass eine davon erwiesenermaßen falsch ist, denn eine kann ja nur richtig sein.
Und wenn es dann zu einer gerichtsverhandlung kommen würde und cih da die aussage verweigern würde,würden die das dann trotzdem in der verhandlung vor ihm ausrollen was ich bei der polizei gesagt habe?
Erst mal müßten Sie überhaupt ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO
haben. Wenn man Sie unbedingt als Zeugen haben will, wartet man mit der Verhandlung des Nachbarn halt, bis Ihr Verfahren rechtskräfitg abgeschlossen ist. Dann haben Sie kein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO
mehr. Im Übrigen gilt ein 'Verlesungsverbot' (der alten Aussage) nur bei einer Zeugnisverweigerung nach §§ 52
, 53 StPO
(Verwandschaft oder von Berufswegen, z.B. Arzt). Diese beiden 'Rechte' stünden Ihnen ja ohnehin nicht zu, da Sie mit dem Nachbarn wohl nicht verwandt sind.
Ihre Aussage dürfte also ins Verfahren einbracht werden und es dürfte auch der Polizist vor Gericht über Ihre Aussage vernommen werden.
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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
hallo ich wurde vor 5 tagen bei einem diebstal erwischt und habb dan die polizei angelogen und jetz hab ich schiß und wolte fragen kann ich die ausage zurüknemen und einfach ne neue machen oder wei is das mfg bitt helft mier ambesten noch heute denich will morgen zur polizei und es denen sagen das ich noch mall eine machen willl und meine alte zurük zien
Inwiefern haben Sie denn gelogen?
Grundsätzlich kann man Aussagen nicht einfach zurückziehen. Man hat sie ja nunmal gemacht. Aber wenn Sie etwas genaueres wissen wollen müssen Sie schon etwas mehr mitteilten.
also ich habe erzelt das ich für einen freund geklautt hätte und der wo mitt mier geklautt hatt hatt das aber nicht gesagt und der polizid hatt zu meinen freund gesagt das sich diese geschite nich klaub wüdig an hör und er will seine zurük zien und dan zie ich auch meine zurük den das komd eben zusammen zum stats anwalt und wen ich da eine ander aussage habe wie er wer das ja nicht gut und des wegen will ich zur ppolizei wiel ich halt schiss hab das dan noch ne an zeige wegen falsch ausage kommt bitt helft mier
Sie machen es einem aber auch schwer. Also: Ein anderer hat was geklaut. Und Sie haben gesagt, Sie haben geklaut und nicht er. Oder wie jetzt? Wie auch immer. Bei der Info kann man das nur abstrakt beantworten, na schön, abstrakt, also allgemein gehalten. Sie können als Beschuldiger erzählen was Sie wollen, stimmen muss davon überhaupt nichts. Es gibt nur zwei Einschränkungen: 1. Sie dürfen nicht behaupten, dass einer was gemacht hat, was er nicht gemacht hat (= Falsche Verdächtigung) und Sie dürfen nicht behaupten, dass einer etwas NICHT gemacht hat, was er aber gemacht hat, weil das eine Strafvereitelung ist.
ja aber kann ich eine ausage zurük zien und eine neue machen oder get das nicht
Sie können das natürlich machen. Aber die erste Aussage ist trotzdem in der Welt. Die verschwindet ja nicht einfach. Es wird dann zu prüfen sein, welche Ihrer Versionen eher zutreffen kann. Ungeschehen können Sie die erste Aussage jedenfalls nicht machen. Deshalb ist es auch immer das beste, bei der Polizei erstmal überhuapt nichts zu sagen. Das kann man ja immer noch.
Für den Inhalt Ihrer ersten Aussage steht ja der vernehmende Polizist als Zeuge zur Verfügung.
danke ich werde es ja morgen dan sehen den ich zie eine zurük und sag noch mall neu aus und zwar die war heit den ih hab so schiß das da noch was wegen falsch ausage komt hof ich aber mal nich also bis zum nächsten mall
Wie alt sind Sie eigentlich? Und haben Sie sich schonmal strafbar gemacht?
ich 15 und hatte noch keine straftat gemacht wieso
Weil das wichtig ist, wenn man was dazu sagen soll, was aus deiner versuchten Strafvereitelung mal wird. Wenn du vorbelastet wärst ohne Ende müsstest du dir deutlich Gedanken machen. So geh hin, sag die Wahrheit, und sag auch, warum du zuerst was falsches gesagt hast. Ich weiß nicht, was nun genau gesagt wurde, dazu müsste man die Akte haben. Aber anscheinend waren eure Aussagen schon jetzt so seltsam, dass die Polizei Zweifel hatte. Dann kommst du am weitesten, wenn du jetzt die Wahrheit sagst. Lügen ist nämlich gar nicht so einfach. Und die Polizisten haben es gelernt, Lügen zu erkennen. Die verdienen ihr Geld damit und haben eine Menge Erfahrung.
Gerade wenn mehrere Personen unwahre Geschichten erzählen sind nämlich die Einzelheiten nicht so genau abgesprochen, dass jede Frage widerspruchsfrei beantwortet werden kann. Die Polizisten wissen aber, was sie fragen müssen.
-- Editiert von wastl am 01.07.2008 22:38:17
ja gut danke das werde ich machen und hofen das alles gut get und ich habe was draus gelernt musss man sagen also noch mall danke kan dier dan sagen wie es aus gegangen is
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