Hallo zusammen,
ich (17) wurde gestern beim Klauen erwischt (Wert ca 100€, mehrere kleine Sachen). Darauf hin wurde ich angezeigt, aber die Polizei ist nicht gekommen. Ich muss nun dir Ware bezahlen, und werde aber noch vorgeladen werden (zur Polizei). Da ich schon öfter geklaut habe (ca. 4-5 mal, immer so um die 50€, in einer anderen Filiale), dies aber nicht aufgefallen ist, bzw ich nicht erwischt wurde, weiß ich nicht, was ich bei der Vernehmung sagen soll, bzw was mich als Strafe erwarten wird. Ich bin weder vorbestraft noch registriert und besuche noch die Schule.
Ladendiebstahl (17)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
weiß ich nicht, was ich bei der Vernehmung sagen soll, Na, ganz einfach - wenn Du gern wegen mehrfachem Diebstahl vor Gericht möchtest, dann erzählst Du davon. Und wenn nicht, dann schweigst Du bzw. gehst erst gar nicht hin - das muß nämlich nicht.
bzw was mich als Strafe erwarten wird. Sozialstunden.
Danke für die Antwort
Wenn ich nicht hingehe, hat das irgendwelche Folgen? Eine Gerichtsverhandlung beispielsweise? Ich würde das gerne so schnell wie möglich hinter mich bringen. Und was würde passieren, wenn die Polizei es so herausfindet?
-- Editiert von Daniel5399 am 12.03.2016 16:20
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Wenn ich nicht hingehe, hat das irgendwelche Folgen? Eine Gerichtsverhandlung beispielsweise? Die Gerichtsverhandlung kommt so oder so - das hat damit gar nichts zu tun.
Ich würde das gerne so schnell wie möglich hinter mich bringen. Ja und? Deswegen wird weder die Polizei noch die Justiz die Sache irgendwie beschleunigen.
Und was würde passieren, wenn die Polizei es so herausfindet? Genau das, was ich beschrieben habe: Das Verfahren würde entsprechend erweitert. Ich wüßte allerdings nicht, wie das passieren sollte - es sei denn, durch ein völlig überflüssiges Geständnis.
Also, ich sollte nicht zur Vorladung erscheinen, wie werde ich dann über einen Gerichtstermin informiert? Und in diesem Gerichtstermin sollte ich die Diebstähle nicht gestehen? Wie soll das gehen?
Per Brieftaube. Zusätzlich schicken die Menschen vom Gericht einen Brief per Post an Ihre Eltern.Zitat:wie werde ich dann über einen Gerichtstermin informiert?
Zum Beispiel indem Sie überhaupt nichts sagen, was Ihr gutes Recht wäre. Allerdings hat muemmel mit keinem Wort gesagt, dass Sie die Diebstähle nicht gestehen sollen. Man kann nur bezweifeln, dass es Sinn ergibt auch die Diebstähle zu gestehen, die man Ihnen nicht nachweisen kann. Die Diebstähle wegen der man Sie erwischt hat können Sie ebenfalls abstreiten oder sich überhaupt nicht dazu äußern. Auch hier muss man aber wiederum fragen, was für einen Sinn das ergeben sollte.Zitat:Und in diesem Gerichtstermin sollte ich die Diebstähle nicht gestehen? Wie soll das gehen?
-- Editiert von Rechtschreibung am 12.03.2016 16:58
Also, ich sollte nicht zur Vorladung erscheinen, wie werde ich dann über einen Gerichtstermin informiert? Per Post natürlich - was dachtest Du denn? Glaubst Du ernsthaft, der wird mündlich von der Polizei übermittelt? Mann, Mann, Mann...
Und in diesem Gerichtstermin sollte ich die Diebstähle nicht gestehen? Wie soll das gehen? Wie wäre es mal mit logischem Denken? Man gesteht etwas nicht, indem man nichts dazu sagt - ganz einfach. Oder überfällt Dich ein unbezwingbarer Drang, Geständnisse abzulegen, sobald Du einen Gerichtssaal betrittst?
Tut mir Leid, ich habe keinerlei Erfahrung mit der Justiz etc. Trotzdem danke für die Antworten. Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten?
Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten? Nö. Der Sachverhalt (also der Diebstahl, bei dem Du erwischt wurdest) ist doch glasklar. Und sonderlich viel an Strafe ist auch nicht zu erwarten - da ist ein Anwalt ganz überflüssig (abgesehen davon, daß der ziemlich teuer ist).
Und noch 2 Sachen: Nein, das kommt nicht in Führungszeugnis. Und netterweise wird bei Jugendlichen i. d. R. darauf verzichtet, ihnen die Gerichtskosten aufzuerlegen, d. h., die Verhandlung ist quasi gratis.
Nur um sicher zu gehen: ihr würdet definitiv davon abraten, zur polizeilichen Vorladung zu gehen, oder? Und bei der Frage, ob ich zuvor bereits geklaut habe, wäre es am besten meine Aussage zu verweigern?
Zitatihr würdet definitiv davon abraten, zur polizeilichen Vorladung zu gehen, oder? :
Ja.
ZitatUnd bei der Frage, ob ich zuvor bereits geklaut habe, wäre es am besten meine Aussage zu verweigern? :
Entweder Du verweigerst sie komplett (sagst also nichts, gar nicht, überhaupt nichts) oder Du lügst bei dieser Frage - ja, das darfst Du als Beschuldigter.
Die einen Diebstähle zu gestehen und bei der Frage nach weiteren zu verweigern, zeigt dem Richter doch genau, was Sache ist. Er darf das zwar eigentlich nicht zu Deinem Nachteil verwenden, aber da ein Richter immer einen gewissen Ermessensspielraum bei der Strafe hat, dürfte dann auch klar sein, in welcher Richtung er diesen dann ausschöpft.
Heißt das ich verweigere meine Aussage komplett? Auch die, von dem Diebstahl, bei dem ich erwischt wurde?
Heißt das ich verweigere meine Aussage komplett? Auch die, von dem Diebstahl, bei dem ich erwischt wurde? Nö. Der Richer fragt ja ausdrücklich: "Möchten Sie sich zur Sache einlassen?" Dann sagst Du einfach sowas wie: "Der Tatvorwurf in der Anklageschrift trifft zu. Darüber hinaus möchte ich mich nicht äußern."
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