Ladendiebstahl (17)

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Daniel5399
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Ladendiebstahl (17)

Hallo zusammen,
ich (17) wurde gestern beim Klauen erwischt (Wert ca 100€, mehrere kleine Sachen). Darauf hin wurde ich angezeigt, aber die Polizei ist nicht gekommen. Ich muss nun dir Ware bezahlen, und werde aber noch vorgeladen werden (zur Polizei). Da ich schon öfter geklaut habe (ca. 4-5 mal, immer so um die 50€, in einer anderen Filiale), dies aber nicht aufgefallen ist, bzw ich nicht erwischt wurde, weiß ich nicht, was ich bei der Vernehmung sagen soll, bzw was mich als Strafe erwarten wird. Ich bin weder vorbestraft noch registriert und besuche noch die Schule.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

weiß ich nicht, was ich bei der Vernehmung sagen soll, Na, ganz einfach - wenn Du gern wegen mehrfachem Diebstahl vor Gericht möchtest, dann erzählst Du davon. Und wenn nicht, dann schweigst Du bzw. gehst erst gar nicht hin - das muß nämlich nicht.
bzw was mich als Strafe erwarten wird. Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel5399
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort :)
Wenn ich nicht hingehe, hat das irgendwelche Folgen? Eine Gerichtsverhandlung beispielsweise? Ich würde das gerne so schnell wie möglich hinter mich bringen. Und was würde passieren, wenn die Polizei es so herausfindet?

-- Editiert von Daniel5399 am 12.03.2016 16:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wenn ich nicht hingehe, hat das irgendwelche Folgen? Eine Gerichtsverhandlung beispielsweise? Die Gerichtsverhandlung kommt so oder so - das hat damit gar nichts zu tun.
Ich würde das gerne so schnell wie möglich hinter mich bringen. Ja und? Deswegen wird weder die Polizei noch die Justiz die Sache irgendwie beschleunigen.
Und was würde passieren, wenn die Polizei es so herausfindet? Genau das, was ich beschrieben habe: Das Verfahren würde entsprechend erweitert. Ich wüßte allerdings nicht, wie das passieren sollte - es sei denn, durch ein völlig überflüssiges Geständnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daniel5399
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, ich sollte nicht zur Vorladung erscheinen, wie werde ich dann über einen Gerichtstermin informiert? Und in diesem Gerichtstermin sollte ich die Diebstähle nicht gestehen? Wie soll das gehen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
wie werde ich dann über einen Gerichtstermin informiert?
Per Brieftaube. Zusätzlich schicken die Menschen vom Gericht einen Brief per Post an Ihre Eltern.

Zitat:
Und in diesem Gerichtstermin sollte ich die Diebstähle nicht gestehen? Wie soll das gehen?
Zum Beispiel indem Sie überhaupt nichts sagen, was Ihr gutes Recht wäre. Allerdings hat muemmel mit keinem Wort gesagt, dass Sie die Diebstähle nicht gestehen sollen. Man kann nur bezweifeln, dass es Sinn ergibt auch die Diebstähle zu gestehen, die man Ihnen nicht nachweisen kann. Die Diebstähle wegen der man Sie erwischt hat können Sie ebenfalls abstreiten oder sich überhaupt nicht dazu äußern. Auch hier muss man aber wiederum fragen, was für einen Sinn das ergeben sollte.

-- Editiert von Rechtschreibung am 12.03.2016 16:58

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

Also, ich sollte nicht zur Vorladung erscheinen, wie werde ich dann über einen Gerichtstermin informiert? Per Post natürlich - was dachtest Du denn? Glaubst Du ernsthaft, der wird mündlich von der Polizei übermittelt? Mann, Mann, Mann...
Und in diesem Gerichtstermin sollte ich die Diebstähle nicht gestehen? Wie soll das gehen? Wie wäre es mal mit logischem Denken? Man gesteht etwas nicht, indem man nichts dazu sagt - ganz einfach. Oder überfällt Dich ein unbezwingbarer Drang, Geständnisse abzulegen, sobald Du einen Gerichtssaal betrittst?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daniel5399
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Tut mir Leid, ich habe keinerlei Erfahrung mit der Justiz etc. Trotzdem danke für die Antworten. Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten? Nö. Der Sachverhalt (also der Diebstahl, bei dem Du erwischt wurdest) ist doch glasklar. Und sonderlich viel an Strafe ist auch nicht zu erwarten - da ist ein Anwalt ganz überflüssig (abgesehen davon, daß der ziemlich teuer ist).
Und noch 2 Sachen: Nein, das kommt nicht in Führungszeugnis. Und netterweise wird bei Jugendlichen i. d. R. darauf verzichtet, ihnen die Gerichtskosten aufzuerlegen, d. h., die Verhandlung ist quasi gratis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daniel5399
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Nur um sicher zu gehen: ihr würdet definitiv davon abraten, zur polizeilichen Vorladung zu gehen, oder? Und bei der Frage, ob ich zuvor bereits geklaut habe, wäre es am besten meine Aussage zu verweigern?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Daniel5399):
ihr würdet definitiv davon abraten, zur polizeilichen Vorladung zu gehen, oder?

Ja.

Zitat (von Daniel5399):
Und bei der Frage, ob ich zuvor bereits geklaut habe, wäre es am besten meine Aussage zu verweigern?

Entweder Du verweigerst sie komplett (sagst also nichts, gar nicht, überhaupt nichts) oder Du lügst bei dieser Frage - ja, das darfst Du als Beschuldigter.

Die einen Diebstähle zu gestehen und bei der Frage nach weiteren zu verweigern, zeigt dem Richter doch genau, was Sache ist. Er darf das zwar eigentlich nicht zu Deinem Nachteil verwenden, aber da ein Richter immer einen gewissen Ermessensspielraum bei der Strafe hat, dürfte dann auch klar sein, in welcher Richtung er diesen dann ausschöpft.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daniel5399
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Heißt das ich verweigere meine Aussage komplett? Auch die, von dem Diebstahl, bei dem ich erwischt wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32834 Beiträge, 17250x hilfreich)

Heißt das ich verweigere meine Aussage komplett? Auch die, von dem Diebstahl, bei dem ich erwischt wurde? Nö. Der Richer fragt ja ausdrücklich: "Möchten Sie sich zur Sache einlassen?" Dann sagst Du einfach sowas wie: "Der Tatvorwurf in der Anklageschrift trifft zu. Darüber hinaus möchte ich mich nicht äußern."

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.890 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen