Guten Tag,
ich habe eine Frage zum NPS-Gesetz: Angenommen jemand bestellt bei einem (so wie er denkt) legalem Supplementshop in den USA. Das Paket landet beim Zoll und wird per Einschreiben an den Empfänger weitergeleitet, dieser nimmt es persönlich an. Da dies seltsam erscheint, informiert sich diese Person und stellt entsetzt fest, dass ein Produkt der Bestellung unter das neue NPS-Gesetz fällt. Es handelt sich um PRL-8-53, ein Phenylethylaminderivat. PRL-8-53 wurde zur Gedächtnissteigerung bereits an Menschen getestet und kann soweit bekannt nicht zum Berrauschen verwendet werden. Daraufhin wird dieses Produkt zerstört und entsorgt. Es ist klar, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, jedoch wurde völlig ohne jede Absicht gehandelt etwas illegales zu tun.
Die Frage ist nun, was diese Person, welche keine Vorstrafen besitzt und nicht polizeibekannt ist, nun am besten tun soll?
- Anwalt zu Rate ziehen.
- Erst einmal Abwarten und dann weiter entscheiden.
- Zoll kontaktieren und die Lage schildern.
Welche Strafen sind denkbar? Gibt es dazu bereits Präzedenzfälle? Das NPS-Gesetz is ja recht neu.
Jeder Kommentar dazu ist willkommen!
NPS-Gesetz
16. April 2017
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Frage vom 16. April 2017 | 18:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
NPS-Gesetz
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#1
Antwort vom 16. April 2017 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119657 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatErst einmal Abwarten und dann weiter entscheiden. :
Scheint mir das vernünftigste zu sein.
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