Sachbeschädigung / Anzeige zurückgezogen; Trotzdem Verhandlung

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)
Sachbeschädigung / Anzeige zurückgezogen; Trotzdem Verhandlung

Hallo,
ich hatte nach einem Fußballspiel später mit einem älteren Mann aus meinem Ort eine Meinungsverschiedenheit. Er ist Rentner und Fan von einem Team aus der näheren Umgebung und ich aus dem Ort wo wir wohnen. Es ereignete sich spät abends in der Kneipe im Ort, ich warf später eine Bierflasche gegen seine Haustür. Ich war stark betrunken und wusste es nur noch zum Teil.
Er zeigte mich an, sagte aber wenn ich im 100 Euro geben für die Reparatur zieht er die Anzeige zurück und das Thema ist erledigt. Er musste die Anzeige bis zum 15.12.16 zurückziehen, ich bin schüler und konnte es ihm erst 1,5 Wochen vorher geben. Er zog sofort die Anzeige zurück und ich dachte es hat sich erledigt, aber ich bekam vom Amtsgericht eine Vorladung im März! Er rief sofort den Polizisten an und er sagte das würde der Staatsanwalt entscheiden, aber wir 2 trafen uns nochmal und fragen uns es liegt doch momentan keine Anzeige vor und sie würde fristgerecht zurückgezogen. Meine frage: kann man dagegen etwas tun bzw muss ich zur Verhandlung gehen? Liegt ja keine Anzeige vor...
Gruß, (Eigenname editiert - es muß ja nicht die ganze Welt von der Geschichte erfahren... Gez. Moderation)

-- Editiert von Moderator am 02.02.2016 17:26

-- Thema wurde verschoben am 02.02.2016 17:26

-- Editiert von Moderator am 02.02.2016 17:27

-- Thema wurde verschoben am 02.02.2016 17:27




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Liegt ja keine Anzeige vor... Natürlich liegt eine Anzeige vor. Und das ewige Gerede von "Anzeige zurückziehen" ist ein Märchen - man kann Anzeigen nicht zurückziehen.
Meine frage: kann man dagegen etwas tun bzw muss ich zur Verhandlung gehen? Wenn Sie nicht zwangsvorgeführt oder verhaftet werden wollen, sollten Sie da hingehen. By the way kostet jedes Nichterscheinen so 100 bis 200 Ordnungsgeld bzw. einige Tage Haft, wenn man nicht zahlt.

-- Editiert von muemmel am 02.02.2016 17:26

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

ja, aber der Polizist wohnt in meinem Nachbarort und sagte zu mir bei meiner aussage schon das er der andere die anzeige zurück zieht. Und er nur noch meine Aussage braucht. Damit meinte er ist das Thema vom Tisch und der Polizist macht das schon seit 30 Jahren

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

und der Polizist macht das schon seit 30 Jahren Klar, und die Vorladung haben Sie nur geträumt, oder was? Wollen Sie jetzt wissen, wie die Gesetze sind, oder nicht? Falls ja - es steht in meiner obigen Antwort.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja ich glaube es ihnen schon, finde es nur unnötig. Als ob der staatsanwald nicht zutun hat ...
Bin nicht vorbestraft und da geht es um einen kleinen riss in der tuer wo schon lange repariert wurde^^

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Ja ich glaube es ihnen schon, finde es nur unnötig. So geht es den meisten, die vor Gericht müssen... Zur Beruhigung: Wir sprechen hier vermutlich vom Jugendgericht, oder? Das kann Ihr Verfahren auch in der Verhandlung einstellen, entweder einfach so oder ggf. gegen die Auflage von Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja ist ein jugendgericht..
Dann hoffe ich mal das es eingestellt wird.
Aber vielen dank trotzdem

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Dann hoffe ich mal das es eingestellt wird. Jugendgerichte geben viel auf den pädagogischen Effekt einer Verhandlung. Anders gesagt: Sie sollten da höflich und ein wenig reuig auftreten und nicht etwa mit der Wie-können-Sie-es-wagen-Nummer. Dann haben Sie beste Chancen, da mit 10 Sozialstunden oder auch mit gar keiner Strafe/Auflage da rauszukommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Kann es passieren das ich die gerichtskosten zahlen muss?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Kann es passieren das ich die gerichtskosten zahlen muss? Tja, das Jugendstrafrecht ist so nett, daß "in der Regel" die Kosten der Staatskasse auferlegt werden. Abgesehen davon stellt sich die Frage nur bei einem Urteil - Verfahrenseinstellungen, ob mit oder ohne Sozialstunden, kosten nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
finde es nur unnötig. Als ob der staatsanwald nicht zutun hat


Der Staatsanwalt sieht offenbar öffentliches Interesse, wenn es da jemanden mit offensichtlichen Aggressionsproblemen gibt, der im Suff gerne mit Flaschen um sich wirft. Da ist dann ein "Schuß vor den Bug" besser als zu warten, ob nächstes mal vielleicht Menschen zu Schaden kommen.

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#11
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

ich war noch nie in meinem leben aggressiv oder habe jemanden geschlagen oder ähnliches ^^
ich denke jeder hat in seiner jugend mal was angestellt, aber das es direkt zum Richter gehen muss finde ich etwas übertrieben wenn man noch nie was angestellt hat oder angezeigt wurde. Beim 2 mal oder so würde ich es noch verstehen

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18115 Beiträge, 9846x hilfreich)


Das praktische Problem ist schlicht und ergreifend wohl folgendes:
Die Rücknahme des Strafantrags vom Geschädigten kam zu spät.

Sachbeschädigung wird nur verfolgt, wenn entweder öffentliches Interesse besteht oder der Geschädigte das unbedingt wünscht (Strafantrag).
Am Anfang hat der Geschädigte offenbar einen solchen Strafantrag gestellt, weshalb das Verfahren angelaufen ist. Dann kam der Geschädigte auf einmal mit der Rücknahme des Strafantrags - und zu dem Zeitpunkt war das Verfahren wohl schon so weit fortgeschritten, dass der Staatsanwalt keine Lust hatte, die Angelegenheit noch zu stoppen - so nach dem Motto "Jetzt habe ich mir schon die Mühe gemacht, eine Anklage zu schreiben - dann wird das auch durchgezogen, egal ob der Geschädigte den Strafantrag zurücknimmt. Sonst wäre das ganze Verfahren und die Arbeit der Staatsanwaltschaft ja für die Katz gewesen.". Und schwupps wird das öffentliche Interesse bejaht.

Ich würde darauf wetten, dass das Verfahren im Sande verlaufen wäre, wenn der Geschädigte den Strafantrag früher zurückgenommen hätte. Aber wenn der Geschädigte mit der Rücknahme erst dann ankommt, wenn die Staatsanwaltschaft schon Arbeit in den Fall investiert hat, finden die das nicht lustig. Da wird es dann durchgezogen, damit sich die Arbeit dann wenigstens gelohnt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Beim 2 mal oder so würde ich es noch verstehen

Die Einschätzung kenne ich! Nur würde das "1. Mal" ja nirgendwo dokumentiert wenn es so liefe wie Sie gerne hätten ;)

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#14
 Von 
guest-12304.02.2016 17:08:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

****** System

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