Verführung Minderjähriger?

15. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Melanie75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verführung Minderjähriger?

Hallo, ich habe eine Frage:
mein Freund ist zur Zeit noch 17, wird in einem halben Jahr 18, ich jedoch bin schon 31. Uns stellt sich die Frage, ob das unter Verführung eines Minderjährigen fällt, und wenn ja, in welchem Maße. Danke.
Melanie und Frank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Sie müssten sich nur Sorgen machen, wenn Sie dafür sorgen würden, dass er gegen Entgelt sexuelle Handlungen an Dritten vornimmt oder wenn er Ihnen zur Erziehung oder Ausbildung anvertraut wäre und Sie dies wie oben genannt ausnutzen würden, § 180 II StGB .
Aber das ist ja wohl alles nicht der Fall,
Sie können miteinander machen was Sie möchten, ohne in irgendwelche strafrechtlich relevanten Bereiche zu kommen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

.... and here´s to you, Mrs Robinson.... ;)




-----------------
"justice"

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Also Du nun wieder ;) ;) ;)

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

It's a little secret just the Robinsons' affair.
Most of all you've got to hide it from the kids


;) ;);)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Hey Bob, gut drauf heute? *grins*

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Jep, (ganz) langes Wochenende...

PS: Und guten Flug. Das BVerfG hat ja heute das LuftSiG kassiert. Das ist doch beruhigend, oder nicht. So kannst Du wenigstens den Flug geniessen ;) ... zumindest so lange Du in deutschem Luftraum bist ;) ;);)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 15.02.2006 23:48:42

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Danke! Ja, ehe wir auf Geheiß des Schäublewolfi abgeschossen werden... Aber George kann ja auch noch....

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Typisch Juristen und Politiker.

So eine Erlaubnis zum Abschuß ist absolut sinnfrei und käme nie zur Anwendung. Aber Hauptsache, ein paar Politiker und Rechtsverdreher können sich mal wieder aufblasen und heroische, medienwirksame Prozesse auf Kosten des Steuerzahlers führen.

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Der Abschußbefehl wäre aber nicht von schäuble gekommen, sondern von Franz Josef Jung (Verteidigungsminister)

Aber das Urteil war ganz klar vorauszusehen. Den berühmten Gleisarbeiterfall lernt jeder jura-student im 2. oder 3. Semester. Ich finde es faszinierend, daß ein rechtlich so eindeutiges verfassungswidriges Gesetz überhaupt verabschiedet wird. Wo waren denn die Juristen, die die Politiker beim Gesetzesentwurf beraten haben ????

Wie gesagt, jeder Drittsemester-Student hätte das vorher gewußt....

-----------------
"justice"

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