Vorladung (sonstige weitere Betrugsarten)

10. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung (sonstige weitere Betrugsarten)

Guten Tag,
Ich würde mich über einen Rat von euch freuen, weil ich gerade absolut nicht weiß wie mich verhalten soll.

Ich habe heute folgende Vorladung von der Polizei bekommen:

"Vorladung
Sehr geehrter X,

in der Ermittlungssache
Sonstige weitere Betrugsarten (§ 263 StGB) in, am Sonntag 6.2.2022 - 6.7.2022
ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.

Sie werden daher gebeten, am Dienstag XXX
bei der Kriminalität KK22 (Adresse, Datum & Raum) vorzusprechen.

Bemerkung/Konkretisierung:
"Die Anzeigenerstatterin Frau X soll für Sie eine Reise gebucht haben. Diese Reise wurden storniert. Die entstandenen Kosten sollen von Ihnen nicht getragen worden sein.
Den Sachverhalt brachte sie zur Anzeige.
Ihnen wird die angeführte Straftat vorgeworfen.

Sie haben als Beschuldigter in einem Strafverfahren u.a. die Möglichkeit bei der
Polizei persönlich vernommen zu werden oder sich schriftlich zum Torvorwurf zu äußern.
Wenn Sie von einer persönlichen Vernehmung bei der Polizei absehen wollen, kann
Ihnen ein schriftlicher Anhörungsbogen übersandt werden. Bitte teilen Sie mir dies per E-Mail oder fernmündlich mit.""


Dass sie mich mit in ihren Urlaub aufgenommen hat, ist richtig. Es wurde jedoch nicht ausgemacht, dass ich nun die Kosten dafür tragen soll, nur weil wir uns getrennt hatten.

Außerdem frage ich mich ob hier überhaupt ein Betrug vorliegen kann? Immerhin habe ich dadurch keinerlei Vorteil erhalten. Der Urlaub wurde storniert und das wars.

Außerdem bin ich in einer Ausbildung und habe nicht das Geld mich jetzt von einem Anwalt beraten zu lassen. Was könntet ihr mir in meiner Situation empfehlen?
Es geht hierbei um rund 620€

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 10.08.2022 18:37

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

So Bauchgefühl würde ich mal sagen, dass ich da keinen Betrug sehe.

Um das genauer zu beurteilen wäre halt interessant:

- wer hat die Reise gebucht?
- wer sollte reisen?
- wer hat storniert?
- was war hinsichtlich Kosten - sowohl der eigentlichen Kosten der Reise, als auch bezüglich der Stornogebühren - abgesprochen?

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#2
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Um das genauer zu beurteilen wäre halt interessant:

- wer hat die Reise gebucht?
- wer sollte reisen?
- wer hat storniert?
- was war hinsichtlich Kosten - sowohl der eigentlichen Kosten der Reise, als auch bezüglich der Stornogebühren - abgesprochen?


Die Reise hat sie gebucht. Zunächst hatte sie nur für sich und ihren Sohn die Reise gebucht. Dann sollte ich aber mitkommen und sie hat mich noch nachträglich hinzugenommen.

Reisen sollten Sie, ihr Sohn und ich.

Storniert hat sie meinen Teil der Reise als wir uns getrennt hatten.

Ich hatte ihr die Rücktrittsversicherung für mich gezahlt. Sonst war nichts für die Bezahlung meines Teils des Urlaubs abgesprochen.

Das ist doch kein Betrug oder? Aber dann frage ich mich wie ich das Thema behandeln sollte.
Sollte ich erstmal Beratungshilfe beantragen und nicht zu der Vorladung gehen? Ich denke dort kann es schnell passieren, dass man sich verplappert und am Ende verwenden die es gegen einen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

nach der bisherigen Schilderung sehe ich keinen Betrug, allenfalls eine zivilrechtliche Forderung (und selbst die nicht sicher).

Zitat:
Sonst war nichts für die Bezahlung meines Teils des Urlaubs abgesprochen.
Um die Bezahlung des Urlaubs geht es aber gar nicht, es geht um die Stornokosten. Meist wird dazu aber nichts abgesprochen (weil man ja nicht damit rechnet, dass stroniert wird). Im Ergebnis muss dann ergründet werden, was wohl bei Vertragsschluss zu diesem Punkt vereinbart worden wäre.

Je nach dem könnte aber schon die Zustimmung zu der Reise eine Beteiligung an den Kosten bedeuten. Da kommt es auf den Einzelfall an. Beispielsweise ist eine ausdrückliche Einladung wahrscheinlich gratis, der Wunsch das man mitkommt aber vielleicht nicht.
Daher könnte es zivilrechtlich durchaus einen Anspruch geben. Und wenn das der Fall ist, dann vielleicht auch auf die Stornokosten.

Hast du denn der Stronierung eigentlich zugestimmt, bzw. sie sogar veranlasst/beauftragt? Oder wärst du vielleicht trotz Trennung mitgefahren? Davon kann man nämlich u.U. auch ableiten, wer was bezahlen muss.

Stefan

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#4
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hast du denn der Stronierung eigentlich zugestimmt, bzw. sie sogar veranlasst/beauftragt? Oder wärst du vielleicht trotz Trennung mitgefahren? Davon kann man nämlich u.U. auch ableiten, wer was bezahlen muss.

Danke für die Antwort!
Über Stornokosten hatten wir uns nie unterhalten, weil wir eben nicht damit gerechnet hatten, dass es so weit kommt.
Ich hatte ihr allerdings mal Geld (80€) für eine Reiserücktrittversicherung gegeben.

Mit der Stornierung hatte ich nichts zu tun, die hat sie von sich auch gemacht.
Die Stornokosten belaufen sich auf 270€.
Sie muss allerdings wegen der Stornierung rund 300€ mehr zahlen, weil sich dadurch ihr Preis geändert hat. Da hatte ich ihr mal angeboten ihr beim Differenzbetrag zu helfen, als wir uns noch besser verstanden hatten.

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#5
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ansonsten, wenn es nur um die rund 270€ Stornokosten geht, könnte ich diese auch erstatten. Nur bräuchte ich dazu auch Unterlagen von ihr.
Jedenfalls muss ich mich erstmal um die Anzeige an sich kümmern.

Ich sehe da aber selbst auch keinen Betrug und frage mich wieso die Polizei mich dessen beschuldigt.
Sollte ich der Polizei schriftlich mitteilen, was ich hier auch geschrieben habe?
Oder Beratungshilfe beantragen und einen Anwalt suchen.

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Warum wurde die Reise denn genau storniert? Lag es an der Trennung, also das ihr beide überhaupt nicht mehr zusammen in den Urlaub wolltet, oder gab es andere Gründe?

Wie im anderen Thema auch schon geschrieben, es kann gut sein, dass hier zivilrechtliche Ansprüche bestehen, Betrug (aus Ihrer Schilderung) zumindest nicht, aber kann natürlich gut sein, dass die Ex-Freundin das etwas anders dargestellt hat, als Sie hier...

-- Editiert von User am 11.08.2022 09:36

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Bexxed):
Ich sehe da aber selbst auch keinen Betrug und frage mich wieso die Polizei mich dessen beschuldigt.
Naja, es ist ja eigentlich die Ex, die Dich beschuldigt, und die Polizei prüft jetzt den Sachverhalt um zu klären, ob hier ein Betrug vorliegt, oder vorliegen könnte. Sobald die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob sie hier eine Straftat sieht, de geahndet werden sollte, oder ob das Verfahren einzustellen ist.

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#8
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Warum wurde die Reise denn genau storniert? Lag es an der Trennung, also das ihr beide überhaupt nicht mehr zusammen in den Urlaub wolltet, oder gab es andere Gründe?


Die Reise hat sie storniert, weil wir uns getrennt hatten ja.
Und nun fordert sie wohl die Stornokosten i.H.v. 270€ von mir.

Sollte ich der Polizei den Sachverhalt dann schriftlich erklären?
Ich hatte ihr zwar nie zugesagt, die Stornokosten zu übernehmen, aber selbst wenn ich diese nun übernehme, sollte das ganze ja keinen Betrug darstellen?

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#9
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Was noch hinzu kommt:
Aufgrund von finanziellen Probleme hat die Mutter meiner Ex hat ihr das Geld, welches sie von mir fordert, vorgestreckt.
Anschließend war die Mutter meiner Ex bei mir zuhause und wollte das Geld bar auf die Hand von mir zurück haben.
Mit der Mutter hatte ich aber nie etwas zu tun und nichts vereinbart. Als ich ablehnte und Unterlagen forderte, drohte sie auch damit mich ansonsten sofort wegen Betrugs anzuzeigen.

Das ist nun wohl passiert. In der Vorladung steht allerdings nur Frau X, und beide haben den gleichen Nachnamen. Also weiß ich nicht ganz genau von dem die Anzeige jetzt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Über Stornokosten hatten wir uns nie unterhalten, weil wir eben nicht damit gerechnet hatten, dass es so weit kommt.
Wie üblich eben.
Aber nur weil man nicht drüber gesprochen hat bedeutet nicht unbedingt, dass man damit nichts zu tun hat.

Zitat:
Ich hatte ihr allerdings mal Geld (80€) für eine Reiserücktrittversicherung gegeben.
Diese Versicherung greift hier wohl nicht.

Wenn man hier wirklich zu einem Betrug kommen will, dann müsste man beweisen, dass du mit der Absicht der Freundin zu schaden der Reise zugestimmt hast. Und du müsstest dann ja auch die Trennung bereits geplant haben. Das ist imho schon recht abwägig.
Fazit: Mir erscheint die Sache so klar, dass ich der Vorladung Folge leisten würde. Ich würde wetten, dass das Verfahren direkt eingestellt wird.

Zitat:
Sie muss allerdings wegen der Stornierung rund 300€ mehr zahlen, weil sich dadurch ihr Preis geändert hat.
Das dürfte ihr Problem sein, insbesondere weil sie die Reise doch ursprünglich auch ohne dich gebucht hat (richtig?).

Zu dem Thema Mutter nur kurz: Die hat gar keinen Anspruch gegen dich.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Stefan!
Ja richtig, sie hatte die Reise ursprünglich ohne mit geplant. Dann kamen wir zusammen, sie wollte, dass ich mitkomme, hat mich daraufhin mit zu ihrem Urlaub dazu genommen. Und nach der Trennung meinen Part eben wieder entfernt/storniert.
Mit Absicht der Reise zugesagt, nur um ihr zu Schaden oder bereits geplant zu haben mich wieder von ihr zu trennen, trifft absolut nicht zu. Und ich wüsste auch nicht wie man das beweisen können sollte, selbst wenn es so gewesen wäre.

Die Mutter hat keinerlei Anspruch. Nur leider weiß ich eben nicht wer genau nun die Anzeige gestellt hat. Ich denke es war die Mutter aber muss natürlich vom "schlimmsten" ausgehen.

Also werde ich die Polizei um einen Anhörungsbogen bitte. Schriftlich ist mir das ganze dann doch lieber als bei einem mündlichen Verhör.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Bexxed):
Anschließend war die Mutter meiner Ex bei mir zuhause und wollte das Geld bar auf die Hand von mir zurück haben.
Ach dann geht es um dieses Sache. Wäre besser gewesen, wenn Du in jenem Thread weiter gemacht hättest, dann hätten wir gewusst um was es überhaupt geht.

Was ist aeigentlich aus der Vorwurf des Warenbetrugs geworden?

Ist ja eigentlich jetzt auch nicht so ganz normal, wenn man jährlich wegen Betrugs angezeigt wird.

Das hier spricht ja jetzt auch nicht unbeding für Deine Zahlungsmoral.

So, wie Du den Sachverhalt darstellst, liegt wegen der Reiseangelegenheit kein Betrug vor. Da sind sich die an dieser Diskusssion Beteiligten ja auch einig. Ich überlege nur gerade, ob es möglich sein könnte, dass Du uns irgendwelche wesentlichen Details verschwiegen haben könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bexxed
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Warenbetrugsfall hatte ich der Polizei eine schriftliche Erklärung abgegeben woraufhin der Fall eingestellt wurde.

Bei dem Inkassobürofall habe ich ebenfalls recht bekommen.


In dem Fall jetzt hier sollte eigentlich alles gesagt worden sein, was man dazu wissen muss.
Vielleicht noch eine Sache: Meine Ex musste für ihren Urlaub aufgrund der Storno 300€ mehr zahlen, weil das Reisebüro die tagesaktuellen Urlaubspreise als Vergleich genommen hat und ihren Preis eben angepasst hat.
Dazu kommen eben die 270€ Stornokosten. Und nur um diese scheint es bei der Anzeige ja auch zu gehen.




-- Editiert von User am 11.08.2022 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Bexxed):
In dem Fall jetzt hier sollte eigentlich alles gesagt worden sein, was man dazu wissen muss.
Es ist auch alles geantwortet worden, was man mit diesem Wissen antworten kann.

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