Hallo,
heute kam per Post eine Vorladung seitens der Polizei.
Der Tatvorwurf lautet wie folgt:
„Ladendiebstahl von Lebensmitteln und Körperverletzung in Form einer Zerrung und einer
Schürfwunde an einem Finger durch Losreißen aus dem Griff des Ladendetektivs / 2. Ladendiebstahl einer Tüte Kartoffelchips."
Nun ergeben sich zwei Fragen für mich.
Soll ich dieser Vorladung nachkommen, mein Vater ist der Meinung ich solle es tun.
Kann aus dem ersten Tatvorwurf noch eine Anklage wegen räuberischen Diebestahls werden?
Zum Tatzeitpunkt war ich 20 Jahre alt und dies waren meiner ersten Vergehen. Ich schäme mich unglaublich zumal ich Studiere, eine eigene Wohnung beziehe und sowas gar nicht nötig hatte.
Was droht mir?
Vielen Dank im Voraus.
Vorladung wegen Diebstahls. Räuberischer Diebstahl?
1. September 2023
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Frage vom 1. September 2023 | 15:26
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Diebstahls. Räuberischer Diebstahl?
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#1
Antwort vom 1. September 2023 | 15:27
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Dazu muss gesagt werden, dass beide Tatbestände auf einmal aufgeflogen sind.
#2
Antwort vom 1. September 2023 | 15:29
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 450x hilfreich)
Seit Juni hat sich die Rechtslage nicht verändert. Im Übrigen können Sie ggf. in Ihrem alten Thread weiterschreiben.
Und jetzt?
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