Hallo Leute,
ist man schon vorbestraft wenn, man wegen Falschaussage vor Gericht zu 32 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt worden ist und dazu noch unter 16 Jahre zu diesem Zeitpunkt alt war. Wo wird diese Straftat alles eingetragen?
Freue mich auf jede Antowort!
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von alca am 24.06.2007 17:01:56
-- Editiert von alca am 24.06.2007 17:02:41
Vorstrafe?
Erziehungsregister (idR. bis zum 24. Geburtstag) und Polizeiregister (idR. für 5 Jahre)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
also ist man zugleich vorbestraft?!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, nicht im Sinne des Gesetzes, da es sich bei Sozialstunden um jugendrechtliche Maßnahmen 'ohne Strafcharakter' handelt. Man kann die Verurteilung jedem gegenüber verschwiegen [§ 64, Abs. 1 BZRG
], außer den in § 61, Abs. 1 BZRG
genannten Stellen, wenn man über die Offenbarungspflicht belehrt wurde [§ 64, Abs. 2 BZRG
].
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke !streetworker! dass Sie sich Zeit genommen haben meine Fragen zu beantworten. Ich habe noch eine Frage bei generelle Themen "Immatrikulation" die noch nicht beantwortet ist. Könnten Sie mir da weiterhelfen?
Danke im Voraus!
Habe dort auch geantwortet... und gerne geschehen...Viel Spass beim Studium....
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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