Vorstrafe?

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
alca
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstrafe?

Hallo Leute,
ist man schon vorbestraft wenn, man wegen Falschaussage vor Gericht zu 32 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt worden ist und dazu noch unter 16 Jahre zu diesem Zeitpunkt alt war. Wo wird diese Straftat alles eingetragen?
Freue mich auf jede Antowort!
Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von alca am 24.06.2007 17:01:56

-- Editiert von alca am 24.06.2007 17:02:41




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Erziehungsregister (idR. bis zum 24. Geburtstag) und Polizeiregister (idR. für 5 Jahre)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
alca
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also ist man zugleich vorbestraft?!

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Nein, nicht im Sinne des Gesetzes, da es sich bei Sozialstunden um jugendrechtliche Maßnahmen 'ohne Strafcharakter' handelt. Man kann die Verurteilung jedem gegenüber verschwiegen [§ 64, Abs. 1 BZRG ], außer den in § 61, Abs. 1 BZRG genannten Stellen, wenn man über die Offenbarungspflicht belehrt wurde [§ 64, Abs. 2 BZRG ].

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
alca
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !streetworker! dass Sie sich Zeit genommen haben meine Fragen zu beantworten. Ich habe noch eine Frage bei generelle Themen "Immatrikulation" die noch nicht beantwortet ist. Könnten Sie mir da weiterhelfen?
Danke im Voraus!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Habe dort auch geantwortet... und gerne geschehen...Viel Spass beim Studium....

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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