Abmahnung RA Sebastian

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go548860-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung RA Sebastian

Hallo,

Entschuldigung für meine beschränkte Deutschkenntnisse...

Ich habe über meinen Anwalt eine Email bekommen wegen einer Abmahnung aus 2012 von Daniel Sebastian wegen Musik download auf einer Börse.

Damals in 2012 hatte ich über meinen Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und EUR 100 gezahlt. 8 Jahren keine Antwort und ich bin vor drei Jahren ins Ausland umgezogen. Plötzlich letzte Woche eine Email von meinem Anwalt. Anscheinend kann der Anspruch jetzt bis 10 Jahre noch geltend gemacht werden und wird mich gebeten, jedoch die völlige Summe zu bezahlen...

Habe gelesen dass tatsächlich für Urheberrechte die Verjährung 10 Jahre ist (Anspruch auf Bezahlung?), aber wie lange kann man neue Abmahnungen schicken? Kann ich z.B. für downloads aus 2011-2013 jetzt noch korrekte NEUE Abmahnungen bekommen? Das heisst, wie lange kann man rückwirkend Abmahnen?

+++ Wenn da jemand noch Rat hättet für diesen spezifischen Fall (aus 2012) dann bin ich auch sehr dankbar!!

Danke!

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9 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1146x hilfreich)

Zitat:
z.B. für downloads aus 2011-2013
Das verstehe ich nicht. Die erste Abmahnung/Unterlassungserklärung war doch aus 2012. Und 2013, nach Abgabe der Unterlassungserklärung, waren sie an dieser "Börse" noch aktiv?

Was soll denn dieses Mal heruntergeladen worden sein? Die gleiche Musik? Oder von dem gleichen Künstler? Oder geht es jetzt um einen ganz anderen Künster (/Rechteinhaber)?

Zitat:
Anscheinend kann der Anspruch jetzt bis 10 Jahre noch geltend gemacht werden und wird mich gebeten, jedoch die völlige Summe zu bezahlen...
Welcher Anspruch denn überhaupt? Ws wird jetzt also gefordert? Wird erneut eine Unterlassungserklärung gefordert? Wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen die vorherige gefordert? Sollen Anwaltskosten oder Lizenzschäden ersetzt werden? Oder ist es jetzt der eigene ANwalt, der noch Honorar einfordern will?

Wofür genau wurden damals die 100€ gezahlt? Anwaltskosten oder Lizenzschäden?

SIe haben offenbar ja einen Anwalt. Was hat der denn dazu gesagt?

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#2
 Von 
go548860-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Also ich meinte aus dem Zeitraum vor dieser Abmahnung (also pre 2012). Ich nehme an, die Chancen sind ganz gering, aber kann ich theoretisch jetzt noch eine (neue, erste) Abmahnung bekommen für Sachen aus 2011?

Lizenzschäden sollten ersetz werden. Der Abmahner (Daniel Sebastian) hat die 100 Euro also nicht akzeptiert aus 2012 und bietet jetzt eine "letzte Chance" den völligen Betrag zu bezahlen (+ 1000 Euro) um weitere Schritten zu verhindern. Die 100 Euro damals waren nur Lizenzschäden, dazu habe ich noch Anwaltskosten bezahlt.

Danke

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von go548860-15):
Die 100 Euro damals waren nur Lizenzschäden, dazu habe ich noch Anwaltskosten bezahlt.


Wo kamen die 100 EUR denn her? Selbst ausgedacht?

Man könnte hier ggfs. mit Verwirkung argumentieren - wenn man 100 EUR zahlt und dann 8 Jahre nichts passiert, kann man wohl davon ausgehen, die Gegenseite sei nicht mehr an einer Verfolgung der Ansprüche interessiert, selbst wenn diese rein formal berechtigt wären.

Die 10 Jahre Verjährung spielen nur absolut eine Rolle; wenn man davon weiß und 8 Jahre nichts tut, dann haben wir Verwirkung. Dies soll auch den mutmaßlichen Rechtsverletzer schützen, denn wenn der Anspruchsinhaber einfach bis ultimo abwartet in der Hoffnung, nach 8 Jahren werde die Gegenseite keine brauchbaren Entlastungsbeweise/-zeugen mehr vorbringen können, dann ist das rechtsmißbräuchlich.

Mal dummes Beispiel, angenommen, man hatte damals gar keinen Internetanschluß, weil gerade das Haus renoviert wurde und dabei 3 Monate lang keine Leitungen funktionierten, aber nach 8 Jahren kann sich kein Zeuge mehr an den genauen Zeitraum der Renovierung erinnern, der VM ist verstorben und die Unterlagen dazu verschollen, also kann man das nicht beweisen, was bei relativ zeitnaher Rechtsverfolgung noch möglich gewesen wäre.

Ich persönlich würde da jedenfalls nichts zahlen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 14.06.2020 18:46

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#4
 Von 
go548860-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Die EUR 100 ist der Betrag, dass mein Anwalt vorgeschlagen hat dem Abmahner zu bezahlen. Der Abmahner hat aber niemals reagiert / akzeptiert oder nicht akzeptiert. Bis jetzt...

Habe aufs Neue meinen damaligen Anwalt kontaktiert, der versuchen wird mit dem Abmahner zu "verhandeln" um der Betrag unter EUR 1000 zu bringen und die Sache zu schliessen. Aber bedeutet also nochmal dem Abmahner bezahlen, und klar auch dem Anwalt...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Dann frag deinen RA als erstes nach der Verwirkung und wie er das sieht.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

PS. Und auch gerne Rückmeldung hier, wie es ausgegangen ist.

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#7
 Von 
go548860-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke! Werde mich am Mittwoch melden. Allerdings wird es nochmals eine teuere Sache...

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#8
 Von 
go548860-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also. Anwalt ist übereingekommen mit dem Abmahnen mit EUR 500 die Sache zu schliessen. Dazu kommen nahezu EUR 500 Anwaltskosten, total EUR 1000.

In 2012 schon EUR 100 (Abmahner) + 600 (Anwalt) bezahlt, also letztendlich fast die originale Summe von EUR 1.800...

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Und Verwirkung hat er nicht gesehen nach 8 (!) Jahren?

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