Polizei behält verschlüsselte Festplatte -Trotz Freigabe Staatsanwaltschaft

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466987-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei behält verschlüsselte Festplatte -Trotz Freigabe Staatsanwaltschaft

Hallo,
bei mir wurde ein verschlüsselter Computer sichergestellt und andere Geräte.
Das Verfahren wurde aber eingestellt und die Staatsanwaltschaft hat die gesamte asservate freigegeben.
Die Polizei will sie mir aber nicht zurrückgeben, da "der Computer verschlüsselt ist und illegale Dateien darauf sein könnten."
Darf die Polizei einfach meine Sachen einbehalten nur weil sie verschlüsselten sind und etwas drauf sein könnte?
Da mir meine anderen Sachen wichtiger sind hab ich gesagt zur Not verzichte ich auf den PC und unterschreibe einen Verzicht aber was passiert dann mit meinem PC?
Aber wichtiger ist mir die Frage ob die Polizei das überhaupt darf.
Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb466987-70):
Darf die Polizei einfach meine Sachen einbehalten nur weil sie verschlüsselten sind und etwas drauf sein könnte?
Sicherlich nicht. Mit dieser Begründung könnte die Polizei ansonsten ja vorsorglich jedes Verschlüsselten Datenträger von jeder Person einfach einziehen weil irgendetwas verbotenes darauf sein könnte.

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#2
 Von 
fb466987-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, das dachte ich mir auch.
Was habe ich für Möglichkeiten dann doch noch an meinen Computer zu kommen?
Auch möchte auf keinen Fall klagen da mir das die Sache eigentlich nicht wert ist und ich die restlichen Sachen so früh wie möglich haben möchte.
Habe ich irgend eine Möglichkeit?
Vielen Dank

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb466987-70):
Auch möchte auf keinen Fall klagen....
Schon mal den Staatsanwalt angerufen, ihm die Sachlage geschildert und diesen höflich gefragt ob er mal bei der Polizei anrufen könnte um das aufzuklären?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Eine Beschwerde bei der Staatanwaltschaft, das die Polizei ihre Freigabe ignoriert, könnte helfen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb466987-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank das werde ich auf jeden Fall morgen machen daran habe ich noch garnicht gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb466987-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von fb466987-70):
Auch möchte auf keinen Fall klagen....
Schon mal den Staatsanwalt angerufen, ihm die Sachlage geschildert und diesen höflich gefragt ob er mal bei der Polizei anrufen könnte um das aufzuklären?

So heute telefoniert mit dem Staatsanwalt.
Er hat gesagt die Polizei darf das wirklich zur Gefahrenabwehr einbehalten da kann er nix machen. Schade.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Das überrascht mich jetzt! Dann hätte die Polizei ja praktisch eine Generalvollmacht alles einzuziehen was sie nicht prüfen kann. Darf man jetzt nichts mehr verschlüsseln???

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Darf man jetzt nichts mehr verschlüsseln???

Doch, man muss dann nur mit den unangenehmen Konsequenzen leben, das dann ein Datenträger nicht mehr herausgegeben wird.


Wobei auch ich das überraschend finde.
Aber wie es scheint hat es noch keine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis gegeben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich halte die Begründung der Polizei für recht gewagt.

Aber in der Tat wurde solch ein Fall wohl noch nicht gerichtlich entschieden. Ich würde hier keinerlei Verzichtserklärung unterzeichnen (warum auch?), mit mein Equipment abzüglich des Datenträgers aushändigen lassen, und danach auf Herausgabe klagen. Allzu teuer dürfte das nicht werden, und vermutlich siegt final der gesunde Menschenverstand.

Alternativ kannst Du es vorher noch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen, da der betreffende Polizist die Freigabeanordnung der Staatsanwaltschaft missachtet. Vielleicht sieht sein Boss das anders.

Hast Du irgendetwas schriftliches von der Polizei, oder wurde das nur informell mündlich durch den Beamten kommuniziert? Im Zweifelsfall sprich dann ebenso informell und mündlich mit seinem Vorgesetzten. Manchmal ist der kurze Dienstweg durchaus erfolgreich. Wichtig ist, immer wieder zu betonen dass dieses Vorgehen der Anordnung der StA zuwiderhandelt.

Es gibt also drei Eskalationsstufen:

1. Informell mit dem Dienststellenleiter
2. Formell per Dienstaufsichtsbeschwerde
3. Klage auf Herausgabe

Viel Erfolg!


-- Editiert von Osmos am 02.06.2017 12:16

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