Hallo!
Ich habe den Zivilprozess am Amtsgericht verloren. Der Richter hat mehrere meiner vorgelegten Beweise nicht gewürdigt: Z. B. Ich lege ein Gutachten von dem Defekt des Schachmoduls vor, das von einem Verkäufer eines Schachladengeschäftes, einem offiziellen FIDE-Meister, dass den Defekt bestätigt. Das Gericht benennt dieses Gutachten im Urteil nur eine Behauptung des Beklagten (mich). Es sind mehrere solcher Dinge geschehen. Könnte man diese Vorfälle für einen Antrag auf Richterwechsel innerhalb einer Anhörungsklage benutzen?
LG
Thomas
-- Editiert von Moderator topic am 30. Dezember 2025 15:42
-- Thema wurde verschoben am 30. Dezember 2025 15:42
Richterwechsel wegen Befangenheit
Zitat :Das Gericht benennt dieses Gutachten im Urteil nur eine Behauptung des Beklagten (mich).
Parteigutachen sind nicht mehr als eine Behauptung. Diese Entscheidung ist somit korrekt.
Zitat :Könnte man diese Vorfälle für einen Antrag auf Richterwechsel innerhalb einer Anhörungsklage benutzen?
Wenn alle Vorfälle gleicher Art und Weise sind sollte man sie nicht nutzen. Man demonstiert so nur die juristische Inkompetenz was im weiteren Ablauf sehr hinderlich sien kann.
Danke erstmal für deine Antwort!
Wegen Verwandtschaft und so weiter, oder finanziellen Dingen die ich hier nicht beweisen kann (da gibt es nichts) , kann ich auch keinen Antrag auf richterwechsel stellen.
Ich habe das Gutachten in Auftrag gegeben. Ich habe dem Gericht das Gutachten als belegt dafür vorgelegt dass das schachmodul defekt ist. Das nenne ich schriftlich bei Gericht einen Beweis. - der Richter benennt diesen Beweis in seinem Urteil eine Behauptung von mir.
Dieser Richter/Richterin hat mehrere meiner Beweise nicht gewürdigt, und auch ein prozessentscheidendes beweisvideo nicht gesichtet. der Richter ist gegen mich, hat wesentlich ein falsches Urteil gefällt, und ich möchte innerhalb der Anhörungsrüge diesen Richter auswechseln lassen.
Wie mache ich das?
Eine Begutachtung von einem Verkäufer, eines schachladenGeschäftes, einem offiziellen Schach FIDE-Meisters gilt bei Gerichten als eine Börse Behauptung? - eine zeugenaussage wird auch nur an eine bloße Behauptung bei Gericht gewertet?
-- Editiert von User am 30. Dezember 2025 01:46
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Gutachter im Sinne unseres Prozessrechts sind Gutachter, die das Gericht offiziell bestellt hat. Aber auch an diese Gutachten sind Richter in ihrer Entscheidungsfindung nicht gebunden. Alle anderen Stellungnahmen, was weiß ich, sind Sachvortrag und sonst gar nichts. Insoweit fehlt trotz über 100 Seiten der richtige Beweisantrag. Aber selbst wenn der gestellt worden wäre, dann muss dem nicht nachgegangen werden, wenn er für die Entscheidung unerheblich ist. Und dafür spricht nach Deiner Anfrage im November hier viel.
Abgesehen davon, das Verfahren ist in der ersten Instanz abgeschlossen. Wenn das Urteil, einerlei aus welchem Grund fehlerhaft ist, ist jetzt die nächste Instanz zuständig.
wirdwerden
-- Editiert von User am 30. Dezember 2025 08:04
Zitat :Ich habe das Gutachten in Auftrag gegeben.
Somit handelt es sich um ein Parteigutachten.
Solche Parteigutachten sind bei Gericht regelmäßig wertlos. Ein beachten solcher Gutachten wäre sogar ein Verfahrensfehler der von der nächsten Instanz korrigiert werden müsste.
Zitat :Das nenne ich schriftlich bei Gericht einen Beweis.
Es habdelt sich bei den Vorträgen stets nur um Beweisangebote nicht um Beweise.
Das Gericht ist in der Würdigung der Beweisangebote frei .
Zitat :der Richter benennt diesen Beweis in seinem Urteil eine Behauptung von mir.
Mehr ist es nicht.
Zitat :Dieser Richter/Richterin hat mehrere meiner Beweise nicht gewürdigt, und auch ein prozessentscheidendes beweisvideo nicht gesichtet.
Sollten diese Beweisangebote ähnlich ausgefallen sein wie das Parteigutachten ist das verständlich.
Zitat :der Richter ist gegen mich,
Das empfindet jeder so der verloren hat.
Zitat :hat wesentlich ein falsches Urteil gefällt
Bisher sehe ich keine Anhaltspunkte für juristische Fehler seitens des Gerichtes.
Zitat :ich möchte innerhalb der Anhörungsrüge diesen Richter auswechseln lassen.
Wie mache ich das?
Gar nicht. Die Instanz ist abgeschlossen. Ein Austausch wäre völlig sinnlos deshalb auch nicht vorgesehen.
Und jetzt?
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