Versäumnisurteil anfechten

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
carnalito07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil anfechten

Hallo Freunde,
Wie kann ich mich gegen ein Versäumnisurteil, welches am 20.12.13 erlassen wurde wehren?
Grund für mein Versäumnis war, dass die Anklageschrift an meine alte Adresse gesendet wurde.
Ist das ausreichend?
Muss ich dem Gericht mitteilen, dass ich eine neue Adresse habe?

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-- Editiert carnalito07 am 28.12.2013 22:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Anklageschrift = Strafrecht = kein VU
Klageschrift = Zivilrecht = VU = Einspruch gegen das VU einlegen.

Offenbar konnte an der alten Anschrift ja zugestellt werden, sonst gäbe es kein VU.

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