Sorry, ich bin mir nicht sicher, ob das in dieses Unterforum oder zum "Medizinrecht" gehört.
Vor Jahren hatte ich ja einen Verkehrsunfall (frontal Kollision mit anderem PKW). Ja, es zieht sich immer noch ...
Jetzt in 2026 wurde erstmals eine medizinische Begutachtung verlangt - weil ich bis heute Beschwerden habe.
Vorgelegt habe ich dem Gutachter über die Jahre angesammelte Röntgenbilder und MRT-Datenträger sowie ärztliche Diagnosen (Orthopäden). Ebenfalls die Original-Bilder vom Unfalltag selbst (Uniklinik).
Die Frakturen waren alle nachweislich schief versetzt verheilt, Orthesen sind jahrelang getragen worden, Physiotherapien ebenfalls verordnet.
Gutachter erklärt nun in 30 Seiten langem Text - alles Quatsch. Keine Bestätigung der Diagnosen, keine Akzeptanz der Bilder. Begründung: bereits am Unfalltag älter als 40 Jahre dh nicht einmal die am Unfalltag direkt nachgewiesenen Verletzungen müssen auf die Kollision/Kollisionsgeschwindigkeit zurück zu führen sein.
Klägerin mittlerweile "älter" dh alle Beschwerden lediglich "verursacht infolge typisch altersgerechter Verschleiß".
Seit 2021 erstmals wurde mir von diversen Ärzten (Orthopäden, Radiologen) attestiert - beginnende Arthrosen an den betroffenen Gelenken. Ich habe an keinem einzigen anderen Gelenk irgendwelche Beschwerden, war auch nie zuvor deswegen in Behandlung bzw hatte eine Krankschreibung zu diesen Gelenken/Bändern - und auch das jetzt in 2026 beim Hausarzt beauftragte Blutbild (2 A4-Seiten Zahlen vom externen Labor) zeigt keinerlei Auffälligkeiten, alles perfekt - weder Rheuma, Arthritis, Gicht, Diabetes, Übergewicht ... nichts).
Meine Frage ist: wer muss hier was beweisen, damit es vom Gericht als zutreffend anerkannt wird?
Muss ich beweisen, was NICHT "da" war/ist - oder der Gutachter seine "typisch altersbedingte Abnutzung"?
Es kann doch schlecht sein, dass man Ü40 automatisch lt irgendeiner Statistik "eingestuft" wird. Oder ???
Alle Fachärzte inkompetent, alles Bildmaterial bedeutungslos ... Weil Alter Ü40?
Nebenbei angemerkt: jener Gutachter bestand auf Anfertigung von 12 (es wurden 18) neuen Röntgenbildern von diesen Gelenken Anfang April - bis heute (30. Mai) finde ich in der Patientenakte keinerlei Auswertung/Befunderhebung). Dort sind nur die Bilder zum Anschauen und Runterladen.
Danke für Rat und Hilfe. (Oder hat jemand aus eigenem Erleben selbst schon mal sowas klären müssen?)
Wünsche ein schönes Wochenende! LG
Wer muss was beweisen (ZPO, Landgericht)
Da die Klage vor dem Landgericht anhängig ist, bist Du ja anwaltlich vertreten. Was sagt denn der Anwalt dazu?
Im übrigen: Gerichte sind unabhängig. Sie können sich dem Gutachten anschliessen, in der Bewertung oder eben auch nicht. Wenn man Zweifel hat, dann kann man (das wäre für mich der erste Schritt), über den Anwalt die Bedenken mitteilen und gleichzeitig beantragen, den Gutachter in den Termin zur mündlichen Verhandlung zu laden.. Da muss er dann sein Gutachten erörtern, man kann Fragen stellen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Danke. Die Kanzlei hat mir diese "Gutachten" nur kommentarlos geforwardet zusammen mit der Verfügung vom Gericht.
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Zitat :Die Frakturen waren alle nachweislich schief versetzt verheilt
Das liest sich doch eher nach Behandlungsfehler als nach Unfallfolgeschaden?
Zitat :Vorgelegt habe ich dem Gutachter
Was ist das für ein Gutachter? Wer hat den beauftragt?
Zitat :Meine Frage ist: wer muss hier was beweisen, damit es vom Gericht als zutreffend anerkannt wird?
Wer das für ihn günstige behauptet, muss es auch beweisen. Wenn Du also behauptetest, dass die Verletzungen Unfallfolgeschaden sind, wirst Du es auch beweisen müssen.
Zitat :Seit 2021 erstmals wurde mir von diversen Ärzten (Orthopäden, Radiologen) attestiert - beginnende Arthrosen an den betroffenen Gelenken.
Eine "typisch altersbedingte Abnutzung" könnte zu einem Problem werden. Wenn die nicht zu trennen ist von behaupteten Unfallfolgeschaden, fehlt es wohl an der Feststellbarkeit des Schadens.
Man sollte das Gutachten mit den behandelnden Ätzen besprechen um Gegenargumente zu sammeln und auch um Schwachstell in der Argumentation zu finden und entsprechende Fragen stellen zu können.
Danke nochmals.
Also - jener Gutachter wurde vom Richter benannt.
Wie man (weil "bereits alt dh Ü40 zum Unfallzeitpunkt" und somit "lt üblicher Statistiken bereits mit typischen Abnutzungserscheinungen vor-erkrankt" nachweisen kann, dass dem eben NICHT so war - weiß ich nicht.
Der Gutachter zweifelt schlichtweg alles an - inklusive der Befundberichte der Unfallchirurgie bei Einlieferung.
Ich habe jetzt die Unfallchirurgie kontaktiert und um Bestätigung gebeten, dass die auf den mir übersandten (und an den Gutachter übergebenen) Befunden die handschriftlichen Ergänzungen bereits auf dem archivierten Original in der Klinik vorhanden sind und angefragt, ob es die Handschrift von Dr. xxx sein kann ...
Ich habe parallel die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um schriftliche Auskunft gebeten, ob in bestimmtem Zeitintervall (DSGVO 10 Jahre sicher auch hier für Abrechnungen von Leistungen dh wann war ich bei irgendeinem Arzt, gab es in diesen Jahren Abrechnungen von Orthesen und/oder Physiotherapien ... ) - zu exakt den diskutierten Körperregionen und Rupturen. Die damalige Hausarztpraxis existiert nicht mehr und der Nachfolger (ein MVZ) hat ausgenommen von 2 Abrechnungen/Diagnosen aus dem Zeitraum 2007 und 2009 keine Akten mehr im Archiv gefunden (= 1x Ultraschall wegen Bauchschmerzen, 1x Blutbild).
Die Kopien der Patientenakten der mich behandelnden Orthopäden (Mehrzahl!) hatte ich vorgelegt. Erwähnt wird im Gutachten nur einer - alles andere wird nicht einmal genannt ... WAS also sollte ich noch an Möglichkeiten haben für irgendwelche Gegen"beweise"? Behaupten darf ein vom Gericht bestimmter Gutachter alles - aber muss selbst NICHTS nachvollziehbar beweisen? Wirklich?
Plus medizinisch völlig unnötige zusätzliche Röntgenbilder befehlen - aber die nicht auswerten (lassen)?
Zudem Röntgenbilder und mehrere MRTs von Ende 2025 als "völlig veraltet und darum unbrauchbar" abtun?
Wie gesagt - ich frage mich nur - was "darf" er ohne "Beweise" alles ins Blaue behaupten - und was kann ich selbst noch tun zum Widerlegen seiner Unterstellungen? Zählt wirklich nur das Geburtsjahr für "typische Diagnose, alles normaler Verschleiß" oder muss da nicht noch mehr passieren - ohne weitere viele tausend Euro Zusatzgebühren für die Gerichtskasse bitte!
Soll ich gar "beweisen", dass sämtliche Frakturen (5x) und Bandrupturen (3x) an diesem "Datum" auch ohne den Unfall passiert wären? - WIE soll das gehen?
Ohne diesen Unfall wären auch keine Frakturen schief verheilt. Und der kluge Gutachter erklärt frech: die sind doch alle wieder fest zusammengewachsen, damit alles verheilt und keine Folgeerkrankungen unfallbedingt.
(Ja, auch ich stimme gern zu - "Behandlungsfehler" - aber OHNE Frakturen und Bänderrisse keine "Behandlungen"! ---> der Klettverband vom Schlüsselbein löste sich immer hinten am Rücken wieder von selbst - und für das Ablegen braucht man eine zweite Person zudem meine beiden Arme fest eingegipst waren, per MRT festgestellte Rhizoarthrose am Handgelenk bestreitet der Gutachter konsequent = nicht existent ... etc, beide Bandrupturen am Sprunggelenk wurden nur beim MRT ein Jahr später gefunden --- bis dahin wurde ausschließlich geröntgt ...)
Juristen müssen sich auf die Aussagen der Mediziner verlassen.
Seit 2021 wird an allen diesen Knochen (Gelenken, und NUR an diesen !!!) beginnende Arthrose bildlich sowohl beim Röntgen als auch bei den MRTs abgebildet --- irrelevant ... Alle alten Leute Ü40 bekommen eben Arthrosen.
Basta. Muss man für solche pauschale Behauptung nicht auch andere Körperregionen zwecks Vergleich identisch untersuchen? Bisher nicht ... Ü40 eben ... Soll ich solche Untersuchungen jetzt selbst beauftragen und bezahlen?
Medizinisch besteht dafür für die mich behandelnden Ärzte zumindest keine Notwendigkeit - und die Krankenkassen sind arm ... Wenn man Ü40 eben IMMER "altersbedingt typisch" Arthrosen hätte, dann würde man ja auch welche finden - wenn man prüft ...
Ich weiß nur, dass der Herr Gutachter deutlich schlechte Laune zeigte, als ich mehrmals nach vorn gebeugt mit der flachen Hand mit geschlossenen Beinen auf den Fußboden fassen sollte - und das locker flockig problemlos klappte ... Keine Erwähnung im Gutachten.
Was ich übrigens mehr als verwunderlich fand war - man hat sich nackig ausziehen aber es gibt keine Sprechstundenhilfe ...
-- Editiert von User am 30. Mai 2026 12:47
sorry,doppelt
-- Editiert von User am 30. Mai 2026 14:16
Die Gegenseite hat jetzt eine gutachterliche Untersuchung aufgrund des V-Unfalls Ende 2018 verlangt ? Aus welchem Grund denn erst jetzt ... bzw. was und wann hast du denn von der Gegenseite verlangt ?Zitat :Jetzt in 2026 wurde erstmals eine medizinische Begutachtung verlangt - weil ich bis heute Beschwerden habe.
Läuft da noch eine (neue) Klage am LG ?
Zunächst sind langjährige Beschwerden nach Unfällen nichts Ungewöhnliches.
Nun ja, was genau war denn sein Auftrag? Keine persönliche Untersuchung?Zitat :Gutachter erklärt nun in 30 Seiten langem Text - alles Quatsch.
Wahrscheinlicher als *Quatsch* aber ist, dass er in akribischen 30 Seiten alles aus seiner Sicht bewertet hat.
Der Gutachter hat sie aber gesehen ? und die Bewertung findet sich in den 30 Seiten... ?Zitat :Dort sind nur die Bilder zum Anschauen und Runterladen.
Die Kanzlei kennt dich...und weiß wahrscheinlich, was du nun tun wirst.
Der, der beweisen kann, dass er Recht hat...Zitat :wer muss hier was beweisen, damit es vom Gericht als zutreffend anerkannt wird?
Was willst du denn mit deiner Klage erreichen? Das wird das Gericht zunächst am ehesten interessieren...und dann wird es, wie immer, abwägen.
Ja, der GA durfte in seinem GA das tun, was er tat. Vielleicht sind 30 Seiten genug Beweis. Wenn das Gericht irgendwelche weiteren Beweise haben will, wird es diese verlangen.Zitat :ich frage mich nur
Der GA ist ein anerkannter, zumindest von diesem Gericht anerkannt und ein gerichtl. bestellter Sachverständiger schreibt ins Blaue hinein nicht irgendwas Falsches.
Du weißt jetzt nicht, wie das Gericht abwägt und entscheidet. Warte das doch bitte ab.
Eher nicht. Ob du nach der Verhandlung am LG und einem Beschluss oder Urteil noch in Revision gehen kannst und dein eigenes *Privatgutachten* einholen kannst, wirst du und dein Anwalt zuerst vom Gericht erfahren.Zitat :Soll ich solche Untersuchungen jetzt selbst beauftragen und bezahlen?
idR geht die Schrittfolge nämlich anders. 1. eigenes Priv.-Gutachten als Bestandteil der Klage, 2. Priv.-Gegengutachten, 3. gerichtlich bestelltes GA.
Rechtsbehelfe zu möglichem Fortgang gibt dann das Gericht.
Auch *reiche* Krankenkassen bezahlen mW keine Privatgutachten im zivilen Rechtsstreit.
Ein Gutachter hält keine Sprechstunde ab. Deshalb ist eine Sprechstundenhilfe nicht erforderlich. Und eine Assistenz als MFA auch nicht. Du hättest dich keinesfalls nackt ausziehen müssen!
Tja, warum sollte er dort erwähnen, dass du recht fit bist?Zitat :Keine Erwähnung im Gutachten.
Zitat :Also - jener Gutachter wurde vom Richter benannt.
Dann war es wohl eher kein Gutachter sondern ein öffentlich bestellt und vereidigter (ö.b.u.v) Sachverständiger?
Zitat :Wie man (weil "bereits alt dh Ü40 zum Unfallzeitpunkt" und somit "lt üblicher Statistiken bereits mit typischen Abnutzungserscheinungen vor-erkrankt" nachweisen kann, dass dem eben NICHT so war - weiß ich nicht.
Ich auch nicht, selbst hochqualifizierte Juristen wie Richter wissen das nicht. Weshalb sie dann regelmäßig andere hochqualifizierte Spezialisten wie Ärzte und Sachverständige zu Rate ziehen.
Zitat :ich frage mich nur - was "darf" er ohne "Beweise" alles ins Blaue behaupten
Wenn es tatsächlich ein ö.b.u.v Sachverständiger war, dann ist das Gutachten ein Beweis und eben keine bloße Behauptung mehr.
Zitat :und was kann ich selbst noch tun zum Widerlegen seiner Unterstellungen?
Nichts.
Das qualifiziere Gutachten eines ö.b.u.v Sachverständigen anzugreifen, das ist Aufgabe eines versierten Anwaltes und der behandelnden Ärzte - eventuell müsste man sogar einen eigenen Sachverständigen beauftragen
Ich habe doch drauf hingewiesen, wie es prozessual weiter hebt. Da ist im Augenblick völlig einerlei, was man von wo organsiert hat an Unterlagen. Es sollte der Weg eingeschlagen werden, den ich oben aufgezeigt habe. Was spricht dagegen?
wirdwerden
Ach Ihr ... so viele Fragen. Dabei wollte ich nur wissen "wer muss was beweisen" - Behauptungen eines Gutachters (Gericht nennt ihn "Sachverständiger" oder ich als Klägerin (Verletzte mit andauernden Beschwerden).
Soweit ich weiß (falls mir wirklich sämtliche SS in Kopie vorgelegt wurden!) stammt der Auftrag/Antrag/Wunsch zur Begutachtung nicht von der gegnerischen Haftpflicht (Beklagtenseite) sondern vom Richter.
Diese SV hat lt Eingangssätze dieses Gutachtens KEINE der ihm übergebenen bzw von ihm selbst beauftragten Bilder im Gutachten berücksichtigt sondern ausschließlich "seine Funde bei der körperlichen Untersuchung".
Es ist keine neue Klage sondern Bestandteil jener (meiner) Klage auf Schadenersatz direkt nach dem Unfallereignis vor mittlerweile mehr als 7 Jahren. Zwischenzeitlich gab es teils ein ganzes Jahr überhaupt kein Fortgehen weil "leider kein freier Termin am Gericht möglich" war. Ich habe seit 7 Jahren diese Beschwerden - und jetzt wird behauptet "sie war ja am Unfalltag bereits Ü40 dh auf jeden Fall altersbedingt vorgeschädigt". Und jetzt bin ich natürlich noch 7 Jahre älter als damals und darum heißt es "normaler fortschreitender Verschleiß, folglich können die bis heute andauernden Beschwerden nicht auf dieses Unfallereignis zurück zu führen sein".
Darum meine Frage: muss ich (wie könnte ich?) beweisen, dass solche "Schlussfolgerungen" falsch sind oder nicht? Sämtliche nach 2019 ärztliche Behandlungen und Überweisungen, Bildgebungen "sind nicht zu berücksichtigen" - er ignoriert sie schlichtweg. Eben selbst sämtliches Bildmaterial und DAS ist doch meiner laienhaften Meinung nach eindeutig - wennschon Juristen die Aussagen von Ärzten grundsätzlich ablehnen.
Mein Anwalt kann auch nur das vortragen, was ihm vorliegt ...
OT Beispiel: zwei Orthopäden bestätigen per Untersuchung und diversen Schablonen eine zunehmende Beinverkürzung. Der kluge SV legte mich auf eine Pritsche, malte mit Permanentmarker mehrere schwarze Punkte auf meine beiden Beine und beurteilt dann "keine Beinverkürzung nachweisbar". Logischerweise kürzen Muskeln, bewegt man sich über Jahre infolge Dauerschmerzen falsch dh schmerzvermeidend (typische unbewusste Schonhaltungen!) ... Auch falsch Lt SV, weil alles normal "typisch altersbedingt". Folge einer Beinverkürzung ist u.a. auch zunehmender Beckenschiefstand, Wirbelsäulenprobleme. Die bestreitet er ebenfalls ... Sowas sind aber keine Momentaufnahmen!
Lt SV - alles "typischer Altersverschleiß" bzw "nicht vorhanden" --- warum dann aber alles einseitig und alles nur diese konkreten Frakturen betreffend und nie die gegenüber liegende Seite ... aber das führt hier in diesem Forum zu weit.
Wer muss was wie beweisen ... DAS ist die wichtigste aller Fragen ... Bitte keine weiteren med. Fragen dazu. Wir shreddern sonst ... LG und schönen Sonntag gewünscht.
Ist ja alles schön, was Deine Orthopäden oder sonst wer bestätigen kann. Nur, derzeit sind wir in einer gerichtlichen Verfahrensphase, in welcher jetzt auf das Gutachten prozessual sauber reagiert werden sollte. Und auf den Weg hatte ich hingewiesen. Dass Dein Anwalt Dir gegenüber noch nicht reagiert hat, ist doch auch normal. Er hat zunächst einmal kommentarlos das Dokument an Dich weiter geleitet. Alles andere musst Du jetzt erst einmal mit ihm klären.
wirdwerden
Zitat :Wer muss was wie beweisen ... DAS ist die wichtigste aller Fragen ...
Schon lange beantwortet
Zitat :Wer das für ihn günstige behauptet, muss es auch beweisen. Wenn Du also behauptetest, dass die Verletzungen Unfallfolgeschaden sind, wirst Du es auch beweisen müssen.
Dann lies doch bitte, was hier geschrieben wurde. Hättste nur das gefragt, hättste wohl auch nur je einen Satz bekommen. So aber läuft aus dir alles immer und immer wieder seit Jahren raus---> und immer und immer wieder schaust du nur aus deiner Sicht. Und wunderst dich über Fragen...Zitat :Dabei wollte ich nur wissen "wer muss was beweisen"
Du shredderst hier.
Außerdem geht es um die ätzend lange zivilrechtliche Schadensersatzklage. Deinen Anwalt bzw. die Kanzlei verstehe ich gut. Die wissen, was nun kommt von dir...
Es geht zunächst um die Bewertung des Gutachtens durch das Gericht.
Was meinst/glaubst du denn, was der Richter, der endlich diesen SV beauftragte, entscheiden wird?
Was hältst du von einem Vergleich anstelle einer Klageabweisung?
Immerhin hat der SV nicht nur *alles Quatsch* geschrieben. Schon das ist >>1 Pluspunkt.
Zitat :Darum meine Frage: muss ich (wie könnte ich?) beweisen, dass solche "Schlussfolgerungen" falsch sind oder nicht?
Auch darauf hatte ich schon hingewiesen, wie es weiter geht. Nochmals: man kann den Gutachter im mündlichen Termin befragen. Dein Anwalt kann ergänzend beantragen, dass der SV auch dazu Stellung nimmt. Das ist der prozessuale Verlauf.
wirdwerden
Und jetzt?
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