Fahren ohne Fahrerlaubnis unter alkohol einfluss

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zuulgrip
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis unter alkohol einfluss

Guten Tag , ich habe da mal ne Frage . Mein kleiner Bruder würde jetzt zum dritten mal von der Polizei erwischt wie er mit seinem Roller total betrunken (1,2-2,2 promile) rum gefahren ist . beim letzten mal hat er auch noch einen Unfall verursacht . Dazu kommt das er keinen Führerschein bzw Fahrerlaubnis hat für einen aufgemotzten 50ccm Roller der zu schnell fährt . An dem besagten abend ist er mit 1,6 promile eine Einbahnstraße verkehrt rum rein gefahren und ist dann einem einbiegendem auto drauf gefahren . Der Roller hatte dabei noch nicht mal ein Versicherung kennzeichen . Mein bruder Ist aber schon mal zu 180 Sozialstunde Verurteile worde , wegen des Fahrens unter Alkohl Einfluss . Und als seine Brüche in der Hand verheilt waren ist er wieder mit dem ding erwischt worden diesmal auf einem Parkplatz und der termin zur Verhandlung vor dem Straffrichter stand schon fest , wird das jetzt auch noch mit in das verfahren auf genommen oder gibt es dafür wieder einen neuen Termin bei Richter ? meine frage ist einfach nur was hat er jetzt zu erwarten, weil er hatlt schon öfters mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr erwischt worden ist . Er aber scheinbar nicht einsichtig ist ! Danke schon mal im vorraus für die Antworten

mfg
Zuulgrip

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Er dürfte jetzt mit einer Form des Freiheitsentzuges zu rechnen haben. Die Möglichkeit, dass der Roller ersatzlos eingezogen wird, besteht ebenfalls. Und eine sogenannte 'isolierte Sperrfrist' , also eine Frist, innerhalb derer keine Fahrerlaubnis erworben werden darf, schwebt ebenfalls drohend im Raum.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Und eine sogenannte 'isolierte Sperrfrist' , also eine Frist, innerhalb derer keine Fahrerlaubnis erworben werden darf, schwebt ebenfalls drohend im Raum.
Die wird auf jeden Fall kommen. Die dürfte kaum unter 20 Monaten anzusetzen sein. Eher mehr. Außerdem muss er vor Erteilung einer Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten 15 Jahre eine MPU mit doppelter Fragestellung bestehen. Ohne eine gründliche Vorbereitung, nachhaltiger und stabiler Verhaltensänderung kann er die aber nicht bestehen.

Den Fremdschaden muss er aus eigener Tasche zahlen.

-- Editiert am 02.07.2009 16:39

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