Ppolizei legt Auto mündlich still

14. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418926-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ppolizei legt Auto mündlich still

Ich warte auf ein neues Auto.
Mein altes geht nicht mehr über Tüv.
Heute von der Polizei angehalten und zum Tüv. Durfte noch bis nach Hause fahren und habe Mängelkarte bekommen und 25 Euro bezahlt. Nichts abgekrazt. Was ist, wenn ich trotzdem fahre?

-- Editier von fb418926-85 am 14.07.2015 12:52


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3 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14638 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was ist, wenn ich trotzdem fahre?
Grundsätzlich ist der Fahrer jederzeit für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich (unabhängig von der Plakette). Und wenn er mit einem defekten Fahrzeug erwischt wird kann ein Bußgeld verhängt werden.
Das Bußgeld hast du aber schon, zweimal für das selbe Delikt geht nicht. Also kannst du imho bist zum Fristende (siehe Mängelkarte) fahren.
Oder steht auf der Mängelkarte auch ein Fahrverbot o.ä.? (da gibt es ja einen Bereich für Bemerkungen)

Zitat:
Heute von der Polizei angehalten und zum Tüv.
Soll das heißen, dass du beim TÜV warst, oder wurde es dir nur aufgetragen?

Zitat:
Nichts abgekrazt.
Dann ist auch nichts stillgelegt.
Die Begründung, warum es zwar eine Stilllegung sein soll, aber dann doch nicht entsiegelt wurde. würde mich mal interessieren. Das macht nämlich irgendwie keinen Sinn, entweder ist das Fahrzeug verkehrsgefährdend (dann sofort stehen lassen), oder eben nicht (dann darf noch ein paar Tage gefahren werden, natürlich auch um die Mängel zu beseitigen, Werkstatt etc.).

Und warum bekommt er denn eigentlich keinen TÜV mehr? Sind das richtig wichtige Dinge (Bremsen, Lenkung), oder nur sowas wie Rost? Weil, wenn es zu einem Unfall kommt, dann ... (siehe meinen ersten Absatz)

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb418926-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Auf der Mängelkarte steht HU 01/15 und Unfallschaden hinten links. Die Polizei war mit mir beim Tüv und der hat gesagt, dass zwar nichts verbogen ist, aber ich so keinen Tüv mehr bekomme und bezahlt habe ich nur 25 Euro für den Tüv. War bei so langer Zeit vermutlich auch sehr gut gemeint ;-). Pardon bezahlt habe ich für HU 1/15.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14638 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

OK, ich war mir nicht sicher wie das gemeint war. Aber wenn sogar jemand beim TÜV drauf geschaut hat (die kennen sich naturgemäß besser aus als die Polizei) und selbst der dich wieder fahren lies, dann darfst du das auch (halt bis zum Datum in der Mängelkarte). Das du entsprechend vorsichtiger sein solltest versteht sich wohl von selbst, wie ich schon andeutete sähe es bei einem Unfall vielleicht schlecht aus, du müsstest jedenfalls nachweisen, dass die Mängel nicht zum Unfall beigetragen haben.

Ein Unfallschaden - noch dazu hinten (da gibt es weniger Gefahr für Fußgänger) - ist aber schon etwas anderes als ein wirklicher Mangel etwa an Bremsen/Lenkung. Kommt aber natürlich auch auf den genauen Schaden an, es darf halt nichts abfallen (können), und scharfe Kanten gehen auch nicht
Ich hätte jedenfalls keine Bedenken damit zu fahren (bin selbst mal ein paar Monate mit einem schweren Seitenschaden gefahren, da ging die rechte Tür nicht mal auf).

Stefan

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