Roller mit Geb.Jahr 1950 ohne Führerschein ?

22. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
steve123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller mit Geb.Jahr 1950 ohne Führerschein ?

Hallo,

meine Mutter ist 1950 geboren,
sie hat keinen Führerschein.
Darf sie einen Roller fahren ?

Wenn ja, wo kann ich im Internet mir diesen Gesetzes Auszug holen? Habe einen Polizei Beamten gefragt, der meinte es kann sein nach einem älteren Gesetz nach. Ich habe leider nicht so recht kapiert was er meinte.

Danke für eine Antwort.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1088x hilfreich)

Selbstverständlich darf sie Roller fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen, aber nur einen Roller ohne Motor. (Den fuhr ich schon im Alter von 6 Jahren)
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49221 Beiträge, 17323x hilfreich)

Das kommt auf den Roller an. Ohne Führerschein darf sie nur Roller bis 50ccm und 25km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Also das, was auch unter den Begriff Mofa fällt.

Der Polizist meinte wahrscheinlich die alte Führerscheinklasse 4, mit der man Fahrzeuge mit bis zu 250ccm fahren durfte. Aber diesen Führerschein hat Deine Mutter ja auch nicht.

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#3
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Wäre es nicht besser für Deine Mutter und die Allgemeinheit, wenn sie einen Mofaführerschein machen würde?! Ich will Deiner Mutter nichts böses unterstellen, aber bloß weil sie ein solches Gefährt fahren d a r f heißt es nicht automatisch, dass sie es kann. Da sie keinen Autoführerschein hat weiß ich nicht, wie es um ihr verkehrstechnisches Sehen bestellt ist usw. ... Meine Mutter ist Jahrgang 1952, sie hat "sogar" einen Autoführerschein- und trotzdem würde ich alles daran setzten, dass sie bei einem Profi lernt, wie man mit einem Mofa fährt, bevor sie sich da drauf setzt!

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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