Trunkenheitsfahrt in Frankreich - Folgen?

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
justin116
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt in Frankreich - Folgen?

Hallo zusammen,

ein guter Freund von mir hat vor kurzem eine Glanzleistung vollbracht.
Morgens, gegen 06.00 Uhr nach Frankreich zu fahren - betrunken. Er überfuhr eine Rote Ampel und wurde deshalb von den Polizisten angehalten. Die haben natürlich schnell gemerkt, das er etwas getrunken hatte.
Auf die Frage ob er etwas getrunken hat, antwortete er mit "Nur ein paar Feierabendbier".

Lange Rede, kurzer Sinn: 0,9 Promille Atemalkohol und ca. 12 Std. in Gewahrsam in Frankreich. Danach durfte er erstmal gehen. Er bekam allerdings einen Zettel, auf dem ein Gerichtstermin in Frankreich vermerkt ist, dieser findet ende Dezember statt. Bis dahin hat er auch ein Fahrverbot in Frankreich erhalten.

Nun besagt der Bußgeldkatalog in Frankreich für ein solches vergehen ja folgende Strafe:
- 4500€
- 2 Jahre Freiheitsstrafe

Zusätzlich muss gesagt sein, das er in Frankreich nach meiner Fassung sogar als "Anfänger" gilt. Das ganze war nämlich kurz bevor er den Führerschein 2 Jahre besitzt (mit 18 erhalten, wurde wenige Wochen später 20 Jahre), d.h. also auch in D noch in der Probezeit. Das bedeutet, das die Alkohol-grenze in Frankreich glaube ich sogar noch niedriger liegt.

Da es sich für ihn äußerst schwierig gestaltet einen Anwalt zu finden der sich der Sache annimmt (Glücklicherweise deckt seine Verkehrsrechtsschutz das ab) habe ich mich mal angefangen ein bisschen zu recherchieren bezüglich der möglichen Folgen a) in Deutschland und b) in Frankreich (Freiheitsstrafe?)

Von der Führerscheinstelle bzw. Landratsamt hat er jetzt vor wenigen Tagen ein schreiben erhalten, das er eine MPU bis spätestens 24.10 vorlegen muss. Kann da noch weiteres kommen?

Besonders interessiert mich allerdings die Situation in Frankreich. Ich halte es persönlich für eher unwahrscheinlich das er eine Freiheitsstrafe bekommt, da ich nicht wirklich weiß wie das ganze durchgesetzt werden soll. Die Geldstrafe halte ich allerdings für möglich. Wobei ich da auch nicht wirklich weiß inwiefern das "eingetrieben" werden kann, da die Strafe ja in Frankreich verhängt wird.

Kann hier jemand Auskunft dazu geben? Ich verstehe natürlich seine Unruhe, daher habe ich gesagt ich mache mich mal auf die Suche. Wobei hier natürlich auch gilt - selbst schuld.


Vielen Dank im Vorraus!




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4038 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat (von justin116):
0,9 Promille Atemalkohol
Promille oder 0,9 mg/l?

Zitat (von justin116):
noch in der Probezeit.
Irrelevant, weil der Verstoß im Ausland für die Probezeit nicht verwertet werden kann.

Zitat (von justin116):
das er eine MPU bis spätestens 24.10 vorlegen muss.
Wie wird das begründet? Bei 0,9 mg/l ist die MPU Pflicht. Bei 0,9 Promille wäre eine MPU ohne sonstige oder einschlägige Vorbelastung rechtswidrig.

Zitat (von justin116):
Kann da noch weiteres kommen?
Kurzfristig nicht. Mittelfristig aber schon. Vermutlich hat er sich bislang noch nicht auf die MPU vorbereitet. Der Vorfall liegt ja wohl auch noch nicht allzu lange zurück. Dann wird er keine Chance haben die MPU zu bestehen, und es wird zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Eine Sperrfrist wird es nicht geben. Eine Neuerteilung wird aber erst nach bestandener MPU erfolgen.

Zitat (von justin116):
Wobei ich da auch nicht wirklich weiß inwiefern das "eingetrieben" werden kann, da die Strafe ja in Frankreich verhängt wird.
Musste er keine Sicherheitsleistung hinterlegen? Es gibt aber auch im Inland Möglichkeiten der Vollstreckung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Da es sich für ihn äußerst schwierig gestaltet einen Anwalt zu finden der sich der Sache annimmt
Er sollte sich einen Anwalt suchen, der mit einem französischen Anwalt zusammen arbeitet, mindestens!

Zitat:
Nun besagt der Bußgeldkatalog in Frankreich für ein solches vergehen ja folgende Strafe:
- 4500€
- 2 Jahre Freiheitsstrafe
Durchaus realistisch! (kleine Anmerkung von mir, das ist auch durchaus wirksamer als unser lachses MPU Programm und die im vergleich geringen Kosten bei einem solchen Vergehen)

Zitat:
b) in Frankreich (Freiheitsstrafe?)
Wie gesagt recht realistisch, genau so wie eine Aussetzung zur Bewährung.

Zitat:
Die Geldstrafe halte ich allerdings für möglich. Wobei ich da auch nicht wirklich weiß inwiefern das "eingetrieben" werden kann, da die Strafe ja in Frankreich verhängt wird.
Wenn schon Bussgelder ab 70Euro in D von den Staatsorganen eingetrieben werden, was meinst du dan wie es erst mit Geldern von 4500Euro aussehen wird.

Davon aber mal abgesehen, wenn er nicht zahlt, wird es in F früher oder später einen Haftbefehl gegen ihn geben...


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Wobei ich da auch nicht wirklich weiß inwiefern das "eingetrieben" werden kann, da die Strafe ja in Frankreich verhängt wird. Kann es, über das Bundesamt für Justiz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justin116
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!


Zitat (von Demonio):
Promille oder 0,9 mg/l?


Mein Fehler sorry. 0,9mg/l also ca. 1,8 Promille.


Zitat (von Demonio):
Wie wird das begründet? Bei 0,9 mg/l ist die MPU Pflicht. Bei 0,9 Promille wäre eine MPU ohne sonstige oder einschlägige Vorbelastung rechtswidrig.


Passt dann zu dem oben, sorry.


Zitat (von Demonio):
Kurzfristig nicht. Mittelfristig aber schon. Vermutlich hat er sich bislang noch nicht auf die MPU vorbereitet. Der Vorfall liegt ja wohl auch noch nicht allzu lange zurück. Dann wird er keine Chance haben die MPU zu bestehen, und es wird zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Eine Sperrfrist wird es nicht geben. Eine Neuerteilung wird aber erst nach bestandener MPU erfolgen.


Richtig. Ist jetzt ca. 1 1/2 Monate her. D.h. bei nichtbestehen der MPU ist der Schein weg? Wie oft kann diese wiederholt werden?

Zitat (von Demonio):
Musste er keine Sicherheitsleistung hinterlegen? Es gibt aber auch im Inland Möglichkeiten der Vollstreckung.


Nein, das hatte mich auch verwundert. Er hatte zusätzlich noch einen Zettel erhalten, auf dem ein Polizeibeamter, der Staatsanwalt und er unterschrieben haben. Alles was ich auf dem Zettel entziffern konnte war der Alkoholgehalt und das Vergehen mit der roten Ampel.



_________________________________________________________________________________________________________________________





Zitat (von lesen-denken-handeln):
Er sollte sich einen Anwalt suchen, der mit einem französischen Anwalt zusammen arbeitet, mindestens!


Habe ich ihm geraten. Der Anwalt der ihm von seiner Versicherung genannt wurde wollte den Fall nicht übernehmen. Selbst die Anwaltskammer tut sich etwas schwer jemand geeignetes zu finden. Er hat jetzt einen Anwalt in Frankreich direkt, die Kommunikation ist allerdings eher bescheiden..

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Durchaus realistisch! (kleine Anmerkung von mir, das ist auch durchaus wirksamer als unser lachses MPU Programm und die im vergleich geringen Kosten bei einem solchen Vergehen)


Da gebe ich dir 100% recht. Finde unsere Strafen echt sehr sehr lasch, vor allem wenn man sich überlegt, wie oft doch etwas passiert weil jemand betrunken Auto fährt.

Außerdem dachte ich mir das die Strafe relativ fix ist. Wenn ich das richtig verstehe ist das ja ein festgelegtes Bußgeld. Das stelle ich mir ähnlich vor wie bei uns bei einem Geschwindigkeitsverstoß (x Km/h zuviel => so und so viel Euro) also nicht verhandelbar. Ich finde nur die Haftstrafe relativ hart und konnte mir nicht wirklich vorstellen das sowas bei uns vollstreckt werden kann.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn schon Bussgelder ab 70Euro in D von den Staatsorganen eingetrieben werden, was meinst du dan wie es erst mit Geldern von 4500Euro aussehen wird.
Davon aber mal abgesehen, wenn er nicht zahlt, wird es in F früher oder später einen Haftbefehl gegen ihn geben...


Ohje...
Dann sieht es tatsächlich nicht so gut aus...


Danke für die Antworten nochmal! Das hilft schonmal die Situation etwas aufzuklären.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justin116
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine weitere Frage hätte ich noch:

Ihm wurde kein Blut abgenommen, er musste nur Pusten. Inwiefern macht das einen Unterschied in F?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4038 Beiträge, 1127x hilfreich)

Zitat:
Richtig. Ist jetzt ca. 1 1/2 Monate her. D.h. bei nichtbestehen der MPU ist der Schein weg? Wie oft kann diese wiederholt werden?
Bei der MPU wird unter anderem eine gefestigte Verhaltensänderung erwartet. Gefestigt heißt, dass das geänderte Trinkverhalten über einen längeren Zeitraum praktiziert, und im Falle der Abstinenz auch nachgewiesen wird. Bei Abstinenz wird dabei, je nach genauer Fallkonstellation, ein nachgewiesener Abstinenzzeitraum von mindestens 6-12 Monaten erwartet.

Auch wenn Dein guter Freund nicht abstinenzpflichtig sein sollte, was bei einem Ersttäter mit 1,8‰ anzunehmen ist, wird er 3 Monate nach dem Vorfall wohl kaum einen Gutachter davon überzeugen können, dass er sein Verhalten nachhaltig geändert hat. Natürlich kann er sein Glück probieren. Aber ich schätze die Chance die MPU Anfang oder Mitte Oktober (das Gutachten soll bis 24.10 vorgelegt werden und das Institut benötigt Zeit für die Erstellung des Gutachtens nach der Begutachtung) bestehen zu können als extrem gering bis fast unmöglich ein. Imho sollte er sich die Kosten sparen und die MPU jetzt noch nicht machen. Zur Vermeidung der Kosten für eine kostenpflichtige Entziehung der Fahrerlaubnis, kann er auch freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten. Das wäre dann gratis.

Er kann jederzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Zuvor sollte er sich aber gründlich auf die MPU vorbereiten, die dann doch wieder fällig sein wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Zitat:
Ihm wurde kein Blut abgenommen, er musste nur Pusten. Inwiefern macht das einen Unterschied in F?
Diese Frage müsstest du dann eher in einem französischen Forum stellen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justin116
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ihm wurde kein Blut abgenommen, er musste nur Pusten. Inwiefern macht das einen Unterschied in F?
Diese Frage müsstest du dann eher in einem französischen Forum stellen...


Okay, dachte hier weiß vielleicht auch jemand darüber Bescheid.

Dann trotzdem vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4038 Beiträge, 1127x hilfreich)

Mit französischem Recht kenne ich mich jetzt auch nicht aus. Aber es gibt durchaus Länder, in denen eine Blutprobe entbehrlich ist, weil der Atemalkoholtest dort gerichtsfest verwertbar ist. Das ist z.B. in Österreich der Fall, und so wie es hier aussieht auch in Frankreich.

In Deutschland ist die Atemalkoholkontrolle nur im Owi-Bereich gerichtlich verwertbar. Im Bereicht von Straftaten ist nach geltendem Recht eine Blutentnahme erforderlich.

Für die Führerscheinstelle gelten aber andere Spielregeln. Ab 1,6‰ ist eine MPU obligatorisch. Egal ob die Trunkenheitsfahrt im In- oder Ausland erfolgte. Ebenfalls unerheblich ist die Frage, wie im Ausland die Alkoholisierung ermittelt wurde. Wenn nach geltendem Recht in Frankreich eine Atemalkoholkontrolle für eine Verurteilung ausreichend ist, dann lässt sich damit in Deutschland die Anordnung einer MPU rechtssicher begründen.

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