Liebes Forum,
ich hatte gestern einen Unfall und benötige jetzt euer Wissen hierzu.
Ich bin links auf einer zweispurigen Linksabbiegespur gefahren, welche danach dreispurig wird. Kurz nach/während dem Abbiegen, ist mir dann das Fahrzeug aus der rechten Linksabbiegerspur reingefahren, da wir beide in die mittlere Spur gewechselt sind.
Ganz eindeutige Fahrbahnlinien gibt es leider nicht.
An meinem Fahrzeug vorne rechts ist ein Schaden entstanden [ca. 2500€], an seinem Fahrzeug sieht man nur über dem Vorderreifen links einen minimalen Schaden [nicht über 250€]
(Es war gestern schon dunkel und sein Fahrzeug war ziemlich schmutzig, die Polizei war da hat aber nichts aufgenommen)
Meine Frage ist nun ob mich eine Teilschuld trifft oder ob er komplett Schuld ist?
Eigentlich war ich mir sicher, dass man beim Linkabbiegen immer die rechtere Spur nehmen soll, somit hat der aus einer linken Linksabbiegerspur die Wahl zwischen der mittleren oder der ganz linken.
(Außerdem wird die ganz linke Spur nach ca. 500m zur weiteren Linksabbiegerspur, dazu gab es an der Unfallsstelle jedoch noch keine Hinweise..)
Ich wäre euch sehr dankbar über Erfahrungsberichte oder Wissen hierzu!
Danke im Voraus
LG
-- Editiert von Pepii am 26.01.2018 10:36
Unfall: Zweispurige Linksabbiegespur wird zur dreispurigen
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Wo steht das?ZitatEigentlich war ich mir sicher, dass man beim Linkabbiegen immer die rechtere Spur nehmen soll :
Ich würde hier auf eine Teilschuld von dir plädieren. Die Schuld des anderen sehe ich aber höher. Ich würde mal vermuten 40%:60%ZitatMeine Frage ist nun ob mich eine Teilschuld trifft oder ob er komplett Schuld ist? :
Ich dachte ich hätte das in der Fahrschule damals so gelernt, bin bisher auch immer danach gefahren.
Im Gesetz habe ich bisher noch nichts gefunden.
Allerdings habe ich ein BGH Urteil gefunden in welchem es heißt:
Zitat:Außerdem sei der rechts eingeordnete Fahrzeugführer durch das Rechtsfahrgebot in § 2 II 1 StVO gehalten, beim Abbiegen die mögliche rechte Position einzunehmen. Nur wenn der linke Fahrzeugführer besondere Sorgfalt walten lasse und den rechts neben ihm befindlichen Verkehr beobachte, der sich seinerseits so weit wie möglich rechts zu halten habe, könne ein paralleles
Abbiegemanöver zügig und gefahrlos für die Beteiligten durchgeführt werden....
http://www.dr-wussow.de/dokumente_neu/pdf/2007_03_Verkehrsrecht.pdf
Ob das allerdings auf die Situation von gestern zutrifft weiß ich nicht..
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Doch, das trifft schon zu, denn das Rechtsfahrgebot gilt ja immer noch. Allerdings ist es auch so, dass man sich auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung durchaus in diejenige Spur einordnen darf die man für die weitere Fahrt benötigt. Hier sind 2 Fahrzeuge auf 2 Spuren nach links abgebogen. Beim Abbiegen nach links haben beide Fahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht. So wie der andere nicht auf deine Spur wechseln durfte, darfst du nicht auf dein Vorrecht bestehen und einen Unfall provozieren, daher sehe ich deine Schuld aber auch als geringer an als die des anderen.
Im Urteil steht es ja auch klar drin:
Und genau an dieser besonderen Sorgfalt hat es hier bei dir gefehlt.ZitatNur wenn der linke Fahrzeugführer besondere Sorgfalt walten lasse und den rechts neben ihm befindlichen Verkehr beobachte, der sich seinerseits so weit wie möglich rechts zu halten habe, könne ein paralleles Abbiegemanöver zügig und gefahrlos für die Beteiligten durchgeführt werden.... :
-- Editiert von -Laie- am 26.01.2018 12:57
So ganz schlau werde ich aus der Beschreibung noch nicht.
Zweispurig Linksabbieger, wird dann dreispurig.
Aber wo ist die Dritte Spur, dass man sich auf der mittleren Spur treffen kann?
Rechts, links, mittig?
Oder mal einen Link von Google Maps, das man sich die Örtlichkeit mal ansehen kann.
https://www.google.de/maps/@48.1656174,11.5380514,3a,75y,24.23h,72.92t/data=!3m6!1e1!3m4!1sTc9dBnK-PPyesVZ3NG1z2g!2e0!7i13312!8i6656
Ich bin von der Landshuter Allee links in die Dachauer Straße eingebogen.
Auf dem Boden könnt ihr auch 340er sehen, die jedoch nicht ganz eindeutig sind, da sie einfach aufhören?
Ich sehe hier sogar 3 Spuren von denen aus man nach links abbiegen kann. Die Linien sind nicht durchgezogen, also kann man von allen 3 Spuren nach links abbiegen, oder gibt es auf der Straße noch Pfeile mit vorgeschriebenen Fahrtrichtungen? Du schreibst zwar davon, aber ich kann keine auf der Straße erkennen. Sind diese auf dem Bild einfach nur nicht sichtbar? Du schreibst selbst, diese seien nicht eindeutig, aber wo sind diese überhaupt???
-- Editiert von -Laie- am 26.01.2018 15:19
Gut gibt es dort Streetview. Durch Bruecken durch laesst sich schlecht fotografieren.
Wenn ich den Leitlinien folge dann wuerde ich sagen, die ganz linke Spur der Landshuter Alee fuehrt in die ganz linke Spur der Dachauer Straße
ZitatDie Linien sind nicht durchgezogen, also kann man von allen 3 Spuren nach links abbiegen, oder gibt es auf der Straße noch Pfeile mit vorgeschriebenen Fahrtrichtungen? :
Ja. Wie man schnell selber erkenn koennte: https://goo.gl/maps/dbmycnkWbw42
Erstmal danke an euch alle für euer Bemühen!
ZitatWenn ich den Leitlinien folge dann wuerde ich sagen, die ganz linke Spur der Landshuter Alee fuehrt in die ganz linke Spur der Dachauer Straße :
Denkst du dann trifft mich die ganze Schuld?
Auf dem anderen Bild konnte man das halt eben nicht erkennen.ZitatJa. Wie man schnell selber erkenn koennte :
.
Das kann ich nicht wirklich erkennen.ZitatWenn ich den Leitlinien folge dann wuerde ich sagen, die ganz linke Spur der Landshuter Alee fuehrt in die ganz linke Spur der Dachauer Straße :
Ich bleibe bei meiner EinschätzungZitatDenkst du dann trifft mich die ganze Schuld? :
Ich finde auch man kann die 320er nicht eindeutig deuten...
Also die Pfeile im Link von FT sind schon ziemlich eindeutig. Was ist für dich daran denn nicht eindeutig?
Ich halte die Pfeile auch für eindeutig. Hier kann man das aber wohl besser erkennen
https://www.google.de/maps/place/Landshuter+Allee,+M%C3%BCnchen/@48.1651728,11.5378462,137a,35y,2.58t/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x479e7668e31a4323:0x4cd0137dca289b9b!8m2!3d48.156327!4d11.5374738?hl=de
Zitat:Denkst du dann trifft mich die ganze Schuld?
Nein, der auf der rechten Linksabbiegerspur Fahrende hat gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.
Zitat:Und genau an dieser besonderen Sorgfalt hat es hier bei dir gefehlt.
Das gilt natürlich trotzdem, so dass ich mich der Einschätzung von -Laie- in Antwort#1 anschließen würde.
ZitatDas kann ich nicht wirklich erkennen. :
Aus dieser Sicht evtl besser: https://goo.gl/maps/UkauXNqqMcQ2
Man beachte wo die rechte Leitline der linken auessertsten Spur der Landshuter Alee aufhoert bzw. was die einzige logische Fortsetzung ist, weswegen es keine weiteren Markierungen bedarf. Man beachte auch wie die rechts-seitge Linie an den Bordstein fuehrt.
Ein Fahrzeug welches sich dort befindet wo die Buchstaben "Land" geschrieben steht, kann auf den mitteren Streifen nur durch einen Fahrstreifenwechsel gelangen. Es gilt § 7 Abs. 5 StVO .
Anders sehe es aus, wenn rechts des dunkelroten VW (vom Betrachter aus gesehen) noch ein weiter kreuzender Leitlinienstrich der Landshuter Alee waere.
So wuerde ich argumentieren wenn ich der auf der rechten Abbiegespur waere.
Aber: Wie hh und -Laie- wuerde ich argumentieren wenn ich der auf der linken Abbiegespur waere.
Ein Bild weiter vor (unter die Brücke), und dann nach hinten schauen. Da fehlt dann tatsächlich die kreuzende Leitlinie, die einen ohne Fahrpurenwechsel auf die Mitte bringen würde. Wie sinnvoll das ist, die Linke spur in endende Spur der Dachauer zu führen, muss hier nicht diskutiert werden.
Ich sehe hier 60:40 zu ihren Lasten bis 100%. Das letzte Wort dürfte hier ein Richter haben, und der bessere Anwalt, der dem anderen eine Äußerung aus dem Mund lockt, welche nach §1 Stvo schädlich ist.
Zitat:bis 100%.
Das sehe ich auf keinen Fall, da derjenige, der auf der rechten Linksabbiegerspur gefahren ist gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat. Eine 100% Schuldzuweisung für einen Fahrer gibt es nur dann, wenn der Unfall für den anderen unvermeidbar war. Auf eine Unvermeidbarkeit können sich nach meiner Auffassung jedoch beide Autofahrer nicht berufen.
Danke euch!
Ich habe meine Frage auch in ein anderes Forum geschrieben, die Meinungen sind wirklich ziemlich geteilt...
Ich berichte euch wieder, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. (Leider wird es wohl auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen..)
LG
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