angebliche Fahrerflucht ausparken: wie verhalten

7. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mcmuhl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
angebliche Fahrerflucht ausparken: wie verhalten

Hallo zusammen,
weiß zur Zeit nicht weiter, wie ich an die Sache rangehen soll.
Am Samstag habe ich beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz unwissentlich ein Auto gestreift und es somit beschädigt. Am Sonntag Abend stand zu meiner Überraschung die Polizei vor der Tür mit einer Anzeige zur Fahrerflucht und einer Ermittlung von der Staatsanwaltschaft. Habe meine wahrheitsgemäße Aussage gegenüber der Polizei gemacht, dass ich den Rempler nicht gemerkt habe und mich mit der Geschädigten in Verbindung setzen werde. Die Polizei meinte auf Grund des kleinen Kratzers an meiner Stoßstange sei das durchaus möglich nichts gemerkt zu haben und dass sowas vorkomme.
Habe mich gleich am nächsten Morgen mit dem Geschäddigten in Verbundung gesetzt, um den Shaden zu klären. Die Geschädigte hat mir einen Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt geschickt, der sich auf 1000€ beläuft, was mir bisschen hoch vorkommt. Kann ich Sie bitten, den Kratzer in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen?
Was kommt seitens der Staatsanwaltschaft auf mich zu? Es ist bisher "nur" die Emittlung wegen Fahrerflucht eingeleitet worden, noch keine Bestrafung o.ä. Bisher habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Nun, weiß ich nicht wie ich mich korrekt Verhalten soll. Schaden über Versicherung abwickeln lassen oder selbst zahlen. Anwalt nehmen oder nicht?

Für Eurer Tipps und Hinweise bin ich euch sehr dankbar.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Die Geschädigte hat mir einen Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt geschickt, der sich auf 1000€ beläuft, was mir bisschen hoch vorkommt. Kann ich Sie bitten, den Kratzer in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen?


Selbstverständlich kannst du sie bitten den Schaden in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen, nur muss sie sich nicht darauf einlassen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Scheinbar kleine Blesuren können ganz schon teuer werden, wenn sie Fachgerecht aus der Welt geschafft werden müssen um den Wert einer Sacher in maßvollen Verhältnissen bei zu behalten. Versicherungen sind da zu da um erbrachte Schäden an dritte zu begleichen. Du hast nun folgende Optionen:
- den Schaden sofort aus deiner Portokasse selbst bezahlen
- den Schaden deiner Versicherung melden ( Vielleicht hast du ja einen Schaden frei im Jahr, oder kannst bis Jahresende überlegen ob du den Schaden doch selbst bezahlst)
- wegen 1000 Euro einen Anwalt damit beauftragen der sich dieser Sache an nimmt, was natürlich auch ne Menge kostet wenn man keine Verkehrsrechtschutzversicherung hat...)
- Wegen Geringfügigkeit wird gerichtlicher seits nichts weiter kommen, höchstens ein Bussgeld wegen eben der Fahrerflucht.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

- "Wegen Geringfügigkeit wird gerichtlicher seits nichts weiter kommen, höchstens ein Bussgeld wegen eben der Fahrerflucht." Das ist Unsinn: entweder wird das Verfahren eingestellt (weil der Staatsanwalt davon überzeugt ist, dass der TE den Unfall nicht bemerkt hat) oder es gibt eine Strafe. Bei der Höhe des Schadens kann da gut ein Fahrverbot fällig werden.

- "den Schaden deiner Versicherung melden ( Vielleicht hast du ja einen Schaden frei im Jahr, oder kannst bis Jahresende überlegen ob du den Schaden doch selbst bezahlst)" Bei Fahrerflucht ist da nix mit überlegen. Die Versicherung zahlt die 1.000 € und verlangt Regress. Der Schadensfreiheitsrabatt ist auch futsch.

- "den Schaden sofort aus deiner Portokasse selbst bezahlen" Das könnte tatsächlich eine Möglichkeit sein, den Versicherungsvertrag nicht zu belasten.

- "wegen 1000 Euro einen Anwalt damit beauftragen der sich dieser Sache an nimmt, was natürlich auch ne Menge kostet wenn man keine Verkehrsrechtschutzversicherung hat...)" Die Rechtsschutzversicherung wird für die Verteidigung einen Vorschuss bezahlen. Der wäre aber nach einer Verurteilung zu erstatten.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

quote:
Bei Fahrerflucht ist da nix mit überlegen. Die Versicherung zahlt die 1.000 € und verlangt Regress. Der Schadensfreiheitsrabatt ist auch futsch.

Die Versicherung kann Regress verlangen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

quote:
Bei Fahrerflucht ist da nix mit überlegen. Die Versicherung zahlt die 1.000 € und verlangt Regress. Der Schadensfreiheitsrabatt ist auch futsch.

Die Versicherung kann Regress verlangen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Die Versicherung kann Regress verlangen.

Tut sie auch. Jedenfalls dann, wenn sich der Sachbearbeiter nicht der Untreue schuldig machen will.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.085 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.