Hallo.
Also meine Frau ist bei Bekannten gegen eine etwas bessere Kaffeemaschine gestoßen, als wir dort zu Besuch waren.
Diese ist dann zu Boden gefallen und völlig zerstörrt gewesen.
Wir dann sofort unsere Haftpflicht eingeschaltet.
Es kam dann ein Anruf, das das auf keinen Fall einen Haftpflichschaden darstellt, und die Versicherung das nicht bearbeitet!
Müssen die dann nicht wenigstens sagen wieso? >Reicht eine Antwort, das es kein Haftpfichtschaden ist?
Bin echt sprachlos.....
LG lemi
Hilfe Frage Haftpflicht
12. März 2007
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Frage vom 12. März 2007 | 13:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe Frage Haftpflicht
#1
Antwort vom 12. März 2007 | 15:53
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 679x hilfreich)
hallo,
wer hat angerufen, die gesellschaft oder der vermittler?
selbstverständlich hat eine ablehnung formgerecht mit begründung und klagefristbenennung zu erfolgen.
sollte es sich um eine haftungsablehnung handelt musst du dich ja auch schliesslich gegenüber dem geschädigten verantworten.
>>>und die Versicherung das nicht bearbeitet!
klingt zwar eher nach einer deckungsablehnung aber selbst die muss begründet sein.
bestehe auf eine schriftliche begründung.
viel erfolg.
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