Kfz.-Vers. meldet Schaden an neue Versicherung, obwohl kein Schaden reguliert wurde, Vorgehen

28. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
wuazzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz.-Vers. meldet Schaden an neue Versicherung, obwohl kein Schaden reguliert wurde, Vorgehen

Mein Versicherer in 2024 hat eine Schadensregulierung abgelehnt, nachdem ich den Hinweis gab, dass hier mutmaßlich eine Abzocke läuft.
Der "Geschädigte" hat nachdem der Versicherer nicht zahlte, eine Anzeige wegen angeblicher Unfallflucht erstattet.
Nach Ermittlungsende konnte die Polizei nicht feststellen, dass seine Angaben belegt werden können.
Dennoch klagt er gegen den Versicherer, welcher mir zweimal in 2024 schriftlich bestätigte, dass er keinen Schaden erkenne, und somit die "Forderung" nicht erfüllt.
Mit Hinweis auf das zivilrechtliche Verfahren, meint der Versicherer nun, den Vertrag mit einem Schaden belasten zu können.
Anwalts- und Gutachterkosten können nicht als Kosten für einen Schaden geltend gemacht werden.
Eine Regulierung eines Schadens bei der ehemaligen Versicherung ist aus o.a. Gründen nicht nachweisbar.

Dennoch meldete sie (ehemalige Vers.) einen Schaden an die aktuelle Versicherung.
Welche Möglichkeiten habe ich, den ehemaligen Versicherer zu einer lageanpassten und seriösen Mitteilung an den neuen Versicherer zu "bewegen"?

Vielen Dank für Hinweise und Tipps.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130327 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von wuazzz):
Dennoch meldete sie (ehemalige Vers.) einen Schaden an die aktuelle Versicherung.

Der Wortlaut der Meldung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wuazzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Wortlaut der Meldung?


Den kenne ich nicht.
Der neue Versicherer schrieb mir, die bisherige hätte den Vertrag als schadenbelastet gemeldet.

-- Editiert von User am 28. Februar 2025 20:47

-- Editiert von User am 28. Februar 2025 20:48

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130327 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von wuazzz):
Den kenne ich nicht.

Das wäre aber die Grundlage um zu prüfen, ob die Meldung adäquat erfolgt ist.



Zitat (von wuazzz):
Der neue Versicherer schrieb mir, die bisherige hätte den Vertrag als Schendenbelastet gemeldet.

Was aktuell ja auch eine Tatsache ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wuazzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre aber die Grundlage um zu prüfen, ob die Meldung adäquat erfolgt ist.


Da die Versicherer dies unter sich melden, wie soll ich dann an die Meldung kommen.

Ich sehe, das Thema ist komplex.

Werde dann wohl erst einmal die Ombudsfrau einschalten, vielleicht bringt das ja etwas.

Immerhin will die Versicherung die Abzocke ohne Schaden sicher abwenden, denn sie hat eine einschlägig bekannte Kanzlei beauftragt:


Bach Langheid Dallmayr Rechtsa nwälte Stephanstr. 3
60313 Frankfurt am Main

Telefonnummer ( Festnetz) : Telefonnummer ( mobil): Faxnummer:
E-Mai1-Adresse:

069-9207400

069-92074040
frankfurt @ bld.de



-- Editiert von User am 28. Februar 2025 21:02

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130327 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von wuazzz):
Werde dann wohl erst einmal die Ombudsfrau einschalten, vielleicht bringt das ja etwas.

Die könnte schneller an den Wortlaut kommen bzw. ihn sogar ohne Nachfrage kennen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wuazzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die könnte schneller an den Wortlaut kommen bzw. ihn sogar ohne Nachfrage kennen.


Naja, das Ziel ist die widerrechtliche Einstufung als Schaden zu kassieren.
Ob das aus Berlin unterstützt wird, werden wir sehen.
Meiner Generalagentur der Versicherung, welche meine Verträge verwaltet, hat der gleiche Typ der Orga gesagt, der "Schaden" wird geschlossen. Schriftlich an mich ging das Gegenteil.

Mal sehen, man will ja nicht immer seine Rechtschutzversicherung belasten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130327 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von wuazzz):
Naja, das Ziel ist die widerrechtliche Einstufung als Schaden zu kassieren.

Die scheint mir nicht widerrechtlich zu sein
Zitat (von wuazzz):
die bisherige hätte den Vertrag als schadenbelastet gemeldet.




Zitat (von wuazzz):
Meiner Generalagentur der Versicherung, welche meine Verträge verwaltet, hat der gleiche Typ der Orga gesagt, der "Schaden" wird geschlossen

Tja, das geht ja nun denknotwendigerweise nicht mehr.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
wuazzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die scheint mir nicht widerrechtlich zu sein


Laut Auskunft der Kanzlei die unsere Familie in Rechtssachen vertritt, sind reine Gutachter und Anwaltskosten nicht als Schaden zu klassifizieren, und eine putativ "Gefahr" für die Zukunft einfach mal per Dekret anzunehmen, wo man doch selber einen Schaden nicht erkennt und schon gar keine Eintrittspflicht erkennt, kann man als Versicherer versuchen, aber ob es kausal Bestand haben wird, muss man eben klären.

-- Editiert von User am 1. März 2025 21:37

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130327 Beiträge, 41514x hilfreich)

Da braucht man nicht viel klären, es gibt ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung bezüglich des versicherten Kfz, also ist der Vertrag aktuell schadenbelastet.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
wuazzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da braucht man nicht viel klären, es gibt ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung bezüglich des versicherten Kfz, also ist der Vertrag aktuell schadenbelastet.


Das ist zu klären, denn durch eine Wechsel der Versicherung ist es keine interne Klassifizierung mehr.
Somit ergeben sich Fragestellungen der seriösen retrograden "Heilung", zumal der neue Versichere jetzt schon extra fast € 100,- durch die Meldung an mehr kassieren möchte.

Aber da wir beide mutmaßlich die Rechtsprechung nicht beeinflussen und final entscheiden, betreiben wir vermutlich eine Glaskugel, denn Fundstellen in der Rechtsprechung konnten wir beide bisher nicht kommunizieren.

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