Hallo,
Gegeben ist ein bei Versicherung A versicherter Pkw.
Ich wechsle nun am 21.05. zu einer neuen Versicherung B, widerrufe diese aber am 25.05. und gehe wieder zu Versicherung A, dies geschah alles, während Versicherung A noch aktiv war.
Nun glaubte die Zulassungsstelle durch den Widerruf von Versicherung B, das Fahrzeug sei nicht versichert und schickt mir einen Bescheid über 25,00€. Die Versicherung A hat es unterlassen, erneut eine EVB zuzusenden, diese habe ich erst nach dem Bescheid dann sofort telefonisch bei der Versicherung B erbeten.
Wer hat hier welche Fehler begangen?
Wie wäre vorzugehen, um dies bußgeldfrei abzuwickeln?
Wer wäre ggf. zu verklagen, um das Bußgeld auf den zu Verklagenden abzuwälzen?
Gruß
Kfz-Versicherungswechsel, Widerruf und Rückkehr zur alten Versicherung
22. Juli 2020
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Frage vom 22. Juli 2020 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Versicherungswechsel, Widerruf und Rückkehr zur alten Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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