Kündigung KFZ-Versicherung nach Schadensfall

13. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1692 Beiträge, 292x hilfreich)
Kündigung KFZ-Versicherung nach Schadensfall

Hallo zusammen,

ich habe letztens einen Eigenschaden gehabt, den ich über meine Vollkasko reguliert habe.
meinem Vertrag liegen die AKB zugrunde.

Nun möchte ich den Vertrag unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kündigen, aber ich bin mir gar nicht sicher, ob das Sonderkündigungsrecht überhaupt anwendbar ist, und wenn ja, was die Frist bedeuten soll.

Hier mal die relevante Passage:

Zitat:
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der KfzHaftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.


1. Schadensereignis: hier wird nicht explizit nach Haftpflicht- oder Kaskoschaden unterschieden. Im weiteren Verlauf der Passage ist aber dann nur noch von Haftpflicht die Rede. Daher bin ich unsicher, ob ich auch nach dem Vollkaskoschaden das Recht zur Kündigung habe?
2. zur Frist: "innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen" -> was bedeutet das? Es gab keine Verhandlungen im engeren Sinne. Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet und die Forderung an die Werkstatt abgetreten. Den Rest haben die unter sich ausgemacht. Was also ist das relevante Datum wann die Frist beginnt? Reparaturfreigabe, Rechnungsregulierung?

Das ist besonders wichtig, weil ich so nicht weiß, ob ich schon die Frist überschritten habe...


PS: Falls das jemand einwenden sollte: Nein, die Kündigung erfolgt nicht, weil ich denke, ich könnte so der Rückstufung des SF-Rabatts entgehen. Der wird bei der neuen Versicherung dann trotzdem zurückgestuft...




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20334 Beiträge, 7362x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
letztens

Da kommt es wohl auf das exakte Datum an - das ist die kürzeste Frist.
Die letzte - zumindest die letzte dir bekannte First dürfte das Datum sein, mit dem du die Forderung abgetreten hast.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40649 Beiträge, 6588x hilfreich)

Du hast die gesetzl. KFZ-Haftpflichtversicherung mit dem frw. Baustein Vollkasko ergänzt.

Ich meine, die Monatsfrist ergibt sich ab dem Datum, als du den Schaden in die Werkstatthände gelegt hast... und alles versicherungstechnische an die Werkstatt abgetreten hast.
Die repariert jedenfalls nichts, bevor sie nicht die Zusage der Versicherung hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1692 Beiträge, 292x hilfreich)

Manches lief nur mündlich (z.b. die Forderungsabtretung: die Werkstatt fragte am Telefon ob Sie direkt mit der sich Versicherung abrechnen soll, und ich habe das bejaht. Irgendwas unterschreiben musste ich zu keinem Zeitpunkt), anderes haben die Versicherung und die Werkstatt im Hintergrund geregelt und das habe ich gar nicht mitgekriegt.

Ich kann nur folgende definitive Daten liefern:
14.02. Schadenfall
16.02 Tel. Schadenmeldung (aber Schadenfall noch nicht angelegt, weil ich darum bat, erst zu prüfen ob ich den Schaden selbst reguliere.)
20.02 Kostenvoranschlag erhalten, zu teuer, also->
23.01. finale Schadenmeldung.
03.02. Reparaturkostenübernahme seitens Versicherung bestätigt und an Werkstatt gesendet
20.02 Reparatur
04.03. Regulierung/Auszahlung an Werkstatt

-- Editiert von User am 13. März 2026 13:18

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
03.02. Reparaturkostenübernahme seitens Versicherung bestätigt

Das dürfte das relevante Datum sein.



Zitat (von Schalkefan):
Nun möchte ich den Vertrag unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kündigen

Dann einfach machen.
Entweder sie akzeptieren oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1692 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte das relevante Datum sein.

Dann hätte ich die Frist leider verpasst.
Zitat (von Harry van Sell):
Dann einfach machen.
Entweder sie akzeptieren oder nicht.

Ja, habe ich jetzt auch so gemacht. Mich dabei auf das Auszahlungsdatum berufen. Mal abwarten ob sie es akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13593 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Dann hätte ich die Frist leider verpasst.

Bei den Daten ist einiges durcheinander geraten. ,)
Zitat (von Schalkefan):

14.02. Schadenfall
16.02 Tel. Schadenmeldung (aber Schadenfall noch nicht angelegt, weil ich darum bat, erst zu prüfen ob ich den Schaden selbst reguliere.)
20.02 Kostenvoranschlag erhalten, zu teuer, also->
23.01. finale Schadenmeldung.


Kann es sein, dass die ersten 3 Positionen ebenfalls im Januar waren?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1692 Beiträge, 292x hilfreich)

Ohja, richtig, bin im Monat verrutscht....

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