Hallo zusammen,
ich habe letztens einen Eigenschaden gehabt, den ich über meine Vollkasko reguliert habe.
meinem Vertrag liegen die AKB zugrunde.
Nun möchte ich den Vertrag unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kündigen, aber ich bin mir gar nicht sicher, ob das Sonderkündigungsrecht überhaupt anwendbar ist, und wenn ja, was die Frist bedeuten soll.
Hier mal die relevante Passage:
Zitat:Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der KfzHaftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
1. Schadensereignis: hier wird nicht explizit nach Haftpflicht- oder Kaskoschaden unterschieden. Im weiteren Verlauf der Passage ist aber dann nur noch von Haftpflicht die Rede. Daher bin ich unsicher, ob ich auch nach dem Vollkaskoschaden das Recht zur Kündigung habe?
2. zur Frist: "innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen" -> was bedeutet das? Es gab keine Verhandlungen im engeren Sinne. Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet und die Forderung an die Werkstatt abgetreten. Den Rest haben die unter sich ausgemacht. Was also ist das relevante Datum wann die Frist beginnt? Reparaturfreigabe, Rechnungsregulierung?
Das ist besonders wichtig, weil ich so nicht weiß, ob ich schon die Frist überschritten habe...
PS: Falls das jemand einwenden sollte: Nein, die Kündigung erfolgt nicht, weil ich denke, ich könnte so der Rückstufung des SF-Rabatts entgehen. Der wird bei der neuen Versicherung dann trotzdem zurückgestuft...