Selbstbeteiligung Fahrerflucht mietwagen

16. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go678978-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbeteiligung Fahrerflucht mietwagen

Mietwagen Selbstbeteiligung Schaden nicht selber verursacht?
Hallo, weiß jemand wie die Rechtslage ist?

Ich habe über europcar ein Auto gemietet und mir hat jemand das Auto geschrammt, musste 650€ selbstbeteiligung zahlen, anzeige wurde von mir gemacht, der verursacher konnte nicht gefunden werden da flüchtig.

Weiß jemand wie es rechtlich ist? kann ich mir das Geld abschminken? hab schon bezahlt, wird es moeglichs ein das Geld wieder zu holen?

falls europcar sich quer stellt, glaubt ihr Verias wird hier zahlen?

Ich habe zuvor über "verias24" eine selbstbeteiligungsversicherung abgeschlossen die schrieben mir jetzt folgendes:

"wir nehmen Bezug auf den o.g. Schaden und danken Ihnen für die bereits eingereichten Unterlagen.

Grundsätzlich findet eine Prüfung der Schadenangelegenheit erst und nur dann statt, wenn sämtliche in der Schadenmeldung aufgeführten Unterlagen hier vollständig vorliegen. Diese liegen uns zwar noch nicht vor (Zahlungsbeleg für den Schadenbetrag fehlt), aber nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen kann bereits festgestellt werden, dass Sie für den Schaden nicht haftbar gemacht werden können

Gemäß Ihrer Schilderung ist der Schaden durch Sie weder verursacht noch verschuldet worden. Der Mieter eines Fahrzeugs haftet grundsätzlich nicht verschuldensunabhängig- auch nicht im Rahmen einer vereinbarten Kaskoselbstbeteiligung. Dementsprechend muss der Mieter auch nicht für unaufklärbare Schäden haften. Vielmehr muss der Autovermieter dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat. Die Kosten für den Schaden dürfen Ihnen demnach nicht Rechnung gestellt werden. Hierauf sollten Sie den Vermieter des Fahrzeug ausdrücklich hinweisen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Benachrichtigung der Polizei zu sehen, wa eindeutig für Ihre Unschuld spricht."

-- Editiert von Moderator topic am 18. Oktober 2024 14:42

-- Thema wurde verschoben am 18. Oktober 2024 14:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1717 Beiträge, 335x hilfreich)

Hört sich nach verschuldensunabhängiger Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung an. Man lese die unterschriebenen Versicherungsbedingungen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10486 Beiträge, 4647x hilfreich)

Mietwagen sind nicht so mein Thema. Prinzipiell solte der § 538 BGB aber auch für Mietwagen gelten. Da frage ich mich doch, wie der Vermieter argumentieren will, dass der Mieter diesen Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch zu verantworten hat. So argumentiert auch die Selbstbeteiligungsversicherung.

Welche Kaskoversicherung der Vermieter abgeschlossen hat, ist meiner Meinung nach in diesem Punkt egal. Wenn dem Vermieter nicht der Nachweis gelingt, dass der Schaden nicht unter § 538 BGB fällt, dann muss der Mieter nicht zahlen, auch keine Selbstbeteiligung.

Zumindest wäre das meine erste Einschätzung, ohne mit zu tief in die Materie Mietwagen eingearbeitet zu haben.

PS: Auch wenn das nicht immer hilft, hier eine persönliche Erfahrung. Bei Avis sollte ich mal einen Steinschlag bezahlen und hatte auch eine Selbstbeteiligungsversicherung. Nachdem ich Avis mitgeteilt habe, dass ich diese Selbstbeteiligungsversicherung habe und sie mir doch bitte erklären sollten, warum ich an einem Steinschlag ein Verschulden tragen sollte, kam ein Entschuldigungsschreiben und das Thema war beendet. Die Autoversicherer kennen die Rechtslage durchaus. Sie probieren es halt.

1x Hilfreiche Antwort

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