Zahlt private Haftpflicht Schaden am Vordach der Haustür

4. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt private Haftpflicht Schaden am Vordach der Haustür

Guten Abend,

ich bin Mieter und habe ein Fenster im Hausflur zum Lüften geöffnet. Eine Stunde später habe ich bemerkt, dass der Blumentopf, welcher auf dem Fensterbrett stand, wahrscheinlich aufgrund eines Windstoßes, in den Innenhof gefallen ist und dadurch das Vordach (Plexiglas) beschädigt hat.
1. Zahlt so etwas in der Regel die private Haftpflichtversicherung?
2. Könnte so etwas auch die Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlen?
3. In der Versicherungspolice werden Glasschäden ausgeschlossen (z.B. Fensterscheiben). Zählt Plexiglas dazu?

Herzlichen Dank im Voraus!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Puschini):
1. Zahlt so etwas in der Regel die private Haftpflichtversicherung?

Keine Ahnung ob Petrus bzw. Gott so was wie ein Haftpflichtversicherung haben.
Falls ja, müsste man mal dort nachlesen was die so alles versichert haben



Zitat (von Puschini):
2. Könnte so etwas auch die Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlen?

Wenn so was dort versichert ist.



Zitat (von Puschini):
3. In der Versicherungspolice werden Glasschäden ausgeschlossen (z.B. Fensterscheiben). Zählt Plexiglas dazu?

Das zu erfahren, da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Versicherungspolice steht wie folgt:


„Versichert sind Schäden an folgenden Objekten, die Sie zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben:
– an Wohnräumen. Dazu gehören auch Terrassen und Balkone, die an die Wohnung unmittelbar angrenzen;
– an sonstigen Räumen in Gebäuden. Beispiele: Keller, Waschküche.

b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld).

c. Über den in a. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden an unbeweglichen gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für unbewegliche geliehene Sachen."

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8901 Beiträge, 1895x hilfreich)

Zitat (von Puschini):
In der Versicherungspolice steht wie folgt:


Und was sclussfolgerst Du aus deinen Zítaten?

Zitat:
b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld).

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17837 Beiträge, 6024x hilfreich)

@Puschini
Warum denkst du, dass du diesen Schaden bezahlen müsstest? Welches Verschulden trifft dich denn?

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#5
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich denke, weil er/sie das Fenster nicht so gesichert hat, um zu verhindern, dass es zuschlägt und den Blumentopf rausstößt.
Frage ist, ob der Vermieter/Eigentümer gegen so etwas versichert ist (ähnlich runterfallender Dachziegel)?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welches Verschulden trifft dich denn?

Keines, denn
Zitat (von Puschini):
dass der Blumentopf, welcher auf dem Fensterbrett stand, wahrscheinlich aufgrund eines Windstoßes


Für Wind ist Petrus bzw. sein Chef verantwortlich.
Und es steht noch nicht mal im Ansatz fest, das es überhaupt Wind als Ursache war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und was sclussfolgerst Du aus deinen Zítaten?

Da explizit von Glas die Rede ist, würde ich annehmen, dass Plexiglas (=Kunststoff) von der Versicherung erstattet wird?!

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#8
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum denkst du, dass du diesen Schaden bezahlen müsstest? Welches Verschulden trifft dich denn?

Ich habe das Fenster geöffnet um zu lüften. Könnte mir vorstellen, dass Gerichte argumentieren würden, ich hätte den Blumentopf vom Fensterbrett nehmen sollen, oder das Fenster sichern sollen, damit der Fensterflügel beim Zuschlagen nicht die Pflanze rauswirft. Oder ich hätte mit einem Windstoß rechnen müssen.

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#9
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Ihr eigener Blumentopf hat aus Schusseligkeit ihr eigenes Fenster kaputt gemacht und es soll jetzt jemand anderes das bezahlen??

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 265x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Ihr eigener Blumentopf hat aus Schusseligkeit ihr eigenes Fenster kaputt gemacht und es soll jetzt jemand anderes das bezahlen??


Das Vordach des Vermieters wurde beschädigt.
Und das zahlt die PHV - wenn es kein Glas ist.
Ich würde den Schaden melden, mehr als nein sagen können sie nicht.
Hast Du mit der Hausrat auch eine Glasversicherung abgeschlossen?

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#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 265x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Ihr eigener Blumentopf hat aus Schusseligkeit ihr eigenes Fenster kaputt gemacht und es soll jetzt jemand anderes das bezahlen??


Das Vordach des Vermieters wurde beschädigt.
Und das zahlt die PHV - wenn es kein Glas ist.
Ich würde den Schaden melden, mehr als nein sagen können sie nicht.
Hast Du mit der Hausrat auch eine Glasversicherung abgeschlossen?

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#12
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Und das zahlt die PHV - wenn es kein Glas ist.
Ich würde den Schaden melden, mehr als nein sagen können sie nicht.
Hast Du mit der Hausrat auch eine Glasversicherung abgeschlossen?


Es ist kein Glas, aber die Haftpflichversicherung sagt, Plexiglas zählt zu Glas und ist nicht versichert. Ich habe keine Glasversicherung.

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Puschini):
Da explizit von Glas die Rede ist, würde ich annehmen, dass Plexiglas (=Kunststoff) von der Versicherung erstattet wird?!


Es ist kein Glas, aber die Haftpflichversicherung sagt, Plexiglas zählt zu Glas und ist nicht versichert. Ich habe keine Glasversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Puschini):
Da explizit von Glas die Rede ist, würde ich annehmen, dass Plexiglas (=Kunststoff) von der Versicherung erstattet wird?!

Glas besteht inzwischen nicht mehr nur aus geschmolzenem Sand.

Insofern dürfte die Versicherung durchaus im Recht sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2569 Beiträge, 410x hilfreich)

Der Glas-Ausschluß liest sich für mich aber eher wie ein Teil einer Hausratversicherung.

Sicher, dass hier nicht Hausrat (die deckt Schäden am eigenen Mobiliar ab) und Haftpflicht (deckt Schäden, die man einem Dritten verursacht hat ab) verwechselt?

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#17
 Von 
Puschini
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der Glas-Ausschluß liest sich für mich aber eher wie ein Teil einer Hausratversicherung.

Sicher, dass hier nicht Hausrat (die deckt Schäden am eigenen Mobiliar ab) und Haftpflicht (deckt Schäden, die man einem Dritten verursacht hat ab) verwechselt?


Ist leider tatsächlich Bestand der Haftpflichtversicherung.

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