Guten Abend,
ich bin Mieter und habe ein Fenster im Hausflur zum Lüften geöffnet. Eine Stunde später habe ich bemerkt, dass der Blumentopf, welcher auf dem Fensterbrett stand, wahrscheinlich aufgrund eines Windstoßes, in den Innenhof gefallen ist und dadurch das Vordach (Plexiglas) beschädigt hat.
1. Zahlt so etwas in der Regel die private Haftpflichtversicherung?
2. Könnte so etwas auch die Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlen?
3. In der Versicherungspolice werden Glasschäden ausgeschlossen (z.B. Fensterscheiben). Zählt Plexiglas dazu?
Herzlichen Dank im Voraus!
Zahlt private Haftpflicht Schaden am Vordach der Haustür
Zitat1. Zahlt so etwas in der Regel die private Haftpflichtversicherung? :
Keine Ahnung ob Petrus bzw. Gott so was wie ein Haftpflichtversicherung haben.
Falls ja, müsste man mal dort nachlesen was die so alles versichert haben
Zitat2. Könnte so etwas auch die Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlen? :
Wenn so was dort versichert ist.
Zitat3. In der Versicherungspolice werden Glasschäden ausgeschlossen (z.B. Fensterscheiben). Zählt Plexiglas dazu? :
Das zu erfahren, da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
In der Versicherungspolice steht wie folgt:
„Versichert sind Schäden an folgenden Objekten, die Sie zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben:
– an Wohnräumen. Dazu gehören auch Terrassen und Balkone, die an die Wohnung unmittelbar angrenzen;
– an sonstigen Räumen in Gebäuden. Beispiele: Keller, Waschküche.
b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld).
c. Über den in a. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden an unbeweglichen gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für unbewegliche geliehene Sachen."
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ZitatIn der Versicherungspolice steht wie folgt: :
Und was sclussfolgerst Du aus deinen Zítaten?
Zitat:b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld).
@Puschini
Warum denkst du, dass du diesen Schaden bezahlen müsstest? Welches Verschulden trifft dich denn?
Ich denke, weil er/sie das Fenster nicht so gesichert hat, um zu verhindern, dass es zuschlägt und den Blumentopf rausstößt.
Frage ist, ob der Vermieter/Eigentümer gegen so etwas versichert ist (ähnlich runterfallender Dachziegel)?
ZitatWelches Verschulden trifft dich denn? :
Keines, denn
Zitatdass der Blumentopf, welcher auf dem Fensterbrett stand, wahrscheinlich aufgrund eines Windstoßes :
Für Wind ist Petrus bzw. sein Chef verantwortlich.
Und es steht noch nicht mal im Ansatz fest, das es überhaupt Wind als Ursache war.
ZitatUnd was sclussfolgerst Du aus deinen Zítaten? :
Da explizit von Glas die Rede ist, würde ich annehmen, dass Plexiglas (=Kunststoff) von der Versicherung erstattet wird?!
ZitatWarum denkst du, dass du diesen Schaden bezahlen müsstest? Welches Verschulden trifft dich denn? :
Ich habe das Fenster geöffnet um zu lüften. Könnte mir vorstellen, dass Gerichte argumentieren würden, ich hätte den Blumentopf vom Fensterbrett nehmen sollen, oder das Fenster sichern sollen, damit der Fensterflügel beim Zuschlagen nicht die Pflanze rauswirft. Oder ich hätte mit einem Windstoß rechnen müssen.
Ihr eigener Blumentopf hat aus Schusseligkeit ihr eigenes Fenster kaputt gemacht und es soll jetzt jemand anderes das bezahlen??
ZitatIhr eigener Blumentopf hat aus Schusseligkeit ihr eigenes Fenster kaputt gemacht und es soll jetzt jemand anderes das bezahlen?? :
Das Vordach des Vermieters wurde beschädigt.
Und das zahlt die PHV - wenn es kein Glas ist.
Ich würde den Schaden melden, mehr als nein sagen können sie nicht.
Hast Du mit der Hausrat auch eine Glasversicherung abgeschlossen?
ZitatIhr eigener Blumentopf hat aus Schusseligkeit ihr eigenes Fenster kaputt gemacht und es soll jetzt jemand anderes das bezahlen?? :
Das Vordach des Vermieters wurde beschädigt.
Und das zahlt die PHV - wenn es kein Glas ist.
Ich würde den Schaden melden, mehr als nein sagen können sie nicht.
Hast Du mit der Hausrat auch eine Glasversicherung abgeschlossen?
ZitatUnd das zahlt die PHV - wenn es kein Glas ist. :
Ich würde den Schaden melden, mehr als nein sagen können sie nicht.
Hast Du mit der Hausrat auch eine Glasversicherung abgeschlossen?
Es ist kein Glas, aber die Haftpflichversicherung sagt, Plexiglas zählt zu Glas und ist nicht versichert. Ich habe keine Glasversicherung.
ZitatDa explizit von Glas die Rede ist, würde ich annehmen, dass Plexiglas (=Kunststoff) von der Versicherung erstattet wird?! :
Es ist kein Glas, aber die Haftpflichversicherung sagt, Plexiglas zählt zu Glas und ist nicht versichert. Ich habe keine Glasversicherung.
ZitatDa explizit von Glas die Rede ist, würde ich annehmen, dass Plexiglas (=Kunststoff) von der Versicherung erstattet wird?! :
Glas besteht inzwischen nicht mehr nur aus geschmolzenem Sand.
Insofern dürfte die Versicherung durchaus im Recht sein.
Der Glas-Ausschluß liest sich für mich aber eher wie ein Teil einer Hausratversicherung.
Sicher, dass hier nicht Hausrat (die deckt Schäden am eigenen Mobiliar ab) und Haftpflicht (deckt Schäden, die man einem Dritten verursacht hat ab) verwechselt?
ZitatDer Glas-Ausschluß liest sich für mich aber eher wie ein Teil einer Hausratversicherung. :
Sicher, dass hier nicht Hausrat (die deckt Schäden am eigenen Mobiliar ab) und Haftpflicht (deckt Schäden, die man einem Dritten verursacht hat ab) verwechselt?
Ist leider tatsächlich Bestand der Haftpflichtversicherung.
Und jetzt?
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