Meiner Freundin wurde nun schon 2x die Zeitschrift "Hörzu" geliefert, ohne dass diese selbige aboniert hat. Als Absender war der Hörzu-Leserservice in Hamburg angegeben. Da dieser Leserservice über die Telefonauskunft nicht zu finden war, rief ich beim Axel-Springer-Verlag in Hamburg an und erfuhr dann vom Leserservice unter Nennung meiner Kundennummer, dass die Firma PVZ (Pressevertriebszentrale) für dieses Abo zuständig sei.
Nachdem ich eine Telefonnummer hatte, rief ich dort an und teilte mit, dass wir dieses Produkt nicht wünschen und auch nie ein Abo abgeschlossen hätten. Frau K. von der PVZ erwiderte mir, dass wir beweisen müssten, dass wir das Abo nicht unterschrieben hätten. Als ich entgegnete, dass wir gar nichts beweisen müssen, weil wir nichts abgeschlossen haben und dass es eine Zumutung sei, dass ich nun schon mehrere Telefongespräche führen musste, um herauszufinden, wer für das Abo verantwortlich ist, erwiderte Frau K ... "es ist unvorstellbar was für ein seniler Mensch sie sind, dass sie das nicht begreifen wollen. Sie müssen uns beweisen, dass sie nicht unterschrieben haben" und legte auf.
Mal ganz abgesehen von der unverschämten Äußerung, würde ich nun gerne wissen ob das so korrekt ist. Wir haben seit mehr als einem Jahr die TV-Movie im Abo und ganz sicher keine Hörzu bestellt. Wir haben auch nichts unterschrieben. Ich wollte durch meinen Anruf einer Rechnung, Mahnungen, etc. zuvorkommen.
Sollen wir die Zeitungen nun unfrei zurücksenden?
Gruß,
Min
PVZ - angebliches Abo
Im Zivilrecht müssen Ansprüche bewiesen werden, d.h. der Verlag müsste das Abo beweisen, um Geld zu bekommen. Inwiefern. die Zeitungen zurück geschickt werden müssen, kann ich leider nicht sagen.
Hi!
Wer nichts unterschreibt oder anders zusagt, der ist auch nicht verpflichtet. Das sehen Sie richtig und Frau K. falsch.
Ich würde Ihnen raten, schriftlich (Einwurfeinschreiben!) darauf hinzuweisen, daß Sie nie ein Abo für die Hörzu bestellt haben und darum bitten, von Lieferungen Abstand zu nehmen. Sollte es doch zu Lieferungen kommen, so würden Sie die Zeitschrift aus Kulanz und unter Ausschluß jeglicher Haftung 1 Woche zur Abholung bereithalten. Danach würden Sie die Zeitschrift vorschriftsmäßig entsorgen.
Wichtig ist, daß Sie die eingeschweißten Zeitschriften auch zulassen. Sonst könnte man Ihnen noch irgendeinen Vorteil andichten, den man ersetzt verlangen könnte (ist aber eher in Richtung paranoid:) )
Mach ich für meinen Opa auch immer so und hat bis jetzt tadellos geklappt. Obwohl ich mir manchmal nicht sicher bin, ob die Verlage nicht doch Recht hatten;)
Gruß
Harry!
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Es wurde in der Vergangenheit mehrfach gepostet, daß die PVZ ein dubioser Verein ist.
Wer nichts bestellt und unterschrieben hat, ist zu keiner Reaktion verpflichtet, auch ein Zurücksenden unverlangter Waren ist nicht erforderlich. Das Alles kostet doch nur Geld!
Geringwertige Gegenstände (wie Zeitungen) können sofort entsorgt werden, höherwertige müssen eine angemessene Zeit aufbewahrt werden.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Es wurde in der Vergangenheit mehrfach gepostet, daß die PVZ ein dubioser Verein ist.
Wer nichts bestellt und unterschrieben hat, ist zu keiner Reaktion verpflichtet, auch ein Zurücksenden unverlangter Waren ist nicht erforderlich. Das Alles kostet doch nur Geld und Zeit!
Geringwertige Gegenstände (wie Zeitungen) können sofort entsorgt werden, höherwertige müssen eine angemessene Zeit aufbewahrt werden.
Gruß
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