Defekter Kabelanschluss in WEG - wer zahlt?

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)
Defekter Kabelanschluss in WEG - wer zahlt?

Hallo zusammen,

folgender Fall: ein älteres Mehrparteien-Stadthaus wurde im Jahr 2001 saniert, das Dachgeschoss ausgebaut und ein (Fernseh-)Kabelanschluss vom Keller bis nach hoch zur DG-Wohnung gezogen.

Über die Jahre waren alle Wohnungen vermietet, auch das Dachgeschoss. Im DG haben nun mehrmals die Mieter gewechselt und zum 01.06. stellte sich heraus, dass schlagartig der Kabelanschluss defekt ist. Von 7 Wohnungen, geht er mittlerweile auch in 3 Wohnungen nicht mehr (Signal gestört).

Zuständiger Betreiber (Voda*fone) kann sich das nur so erklären: Kabel wurden damals vom Keller bis zum Dach hoch gelegt und nun ist wohl ein Kabel davon marode. Da man den Elektriker nicht mehr auftreiben kann (ist ja auch bald 20 Jahre her....), ist unklar, wie die Kabel verlaufen. Fehlersuche laut Vodafone unmöglich (oder eher nicht gewollt, da teuer).

Die WEG bezahlt den Anschluss seit dem Jahr 2001 und die "Leistung" dafür, kann ja nun nicht mehr erbracht werden. 2 Mieter sind ohne Fernsehprogramm und es werden weitere dazu kommen, wenn das so weiter geht - das Kabel richtet sich ja nicht von selbst.

Wer beauftragt hier nun den neuen Elektriker? Wer kommt für die Kosten auf? Kann man die Gebühren in diesem Fall kürzen?

Danke!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Mieter gewechselt und zum 01.06. stellte sich heraus, dass schlagartig der Kabelanschluss defekt ist. Von 7 Wohnungen, geht er mittlerweile auch in 3 Wohnungen nicht mehr (Signal gestört).

Was wohl nicht unbedingt auf einen "Alterungsschaden", denn es bei Kabeln sowieso nicht gibt, hinweißt. Vielleicht hat ein Bewohner eine Nagel o.ä. ins Kabel getrieben und damit die dahinterliegenden Empfänger gestört.


Zitat (von Janina1190):
Zuständiger Betreiber (Voda*fone) kann sich das nur so erklären: Kabel wurden damals vom Keller bis zum Dach hoch gelegt und nun ist wohl ein Kabel davon marode.

Seit wann altern solche Kabel? Musst du in deiner Wohnung nach 20 Jahren die Stromkabel neu verlegen weil die Adern "aufgebraucht" sind? :crazy:


Zitat (von Janina1190):
Fehlersuche laut Vodafone unmöglich (oder eher nicht gewollt, da teuer).

Es würde mich wundern wenn VODAFONE überhaupt dafür zuständig wäre, denn i.d.R. wird das Siganl nur ins Objekt geliefert. Ab Übergabepunkt sind dann die Eigentümer zuständig.


Zitat (von Janina1190):
Die WEG bezahlt den Anschluss seit dem Jahr 2001

Wen interessiert seit wann die WEG eine für einen bis dahin funktionierenden Anschluss gezahlt hat?


Zitat (von Janina1190):
die "Leistung" dafür, kann ja nun nicht mehr erbracht werden.

Hier muss geklärt werden wo die Zuständigkeit von VODAFONE endet. Ich tippe auf den Anschlusskasten im Keller.


Zitat (von Janina1190):
2 Mieter sind ohne Fernsehprogramm und es werden weitere dazu kommen

Wieso? Weil das Kabel altert? :banana:


Zitat (von Janina1190):
das Kabel richtet sich ja nicht von selbst.

100% Zustimmung.


Zitat (von Janina1190):
Wer beauftragt hier nun den neuen Elektriker?

Am besten die WEG.


Zitat (von Janina1190):
Wer kommt für die Kosten auf?

Wer bestellt muss auch .....
Sofern man einen Verursacher findet kann man natürlich versuchen diesen in Regress zu nehmen.


Zitat (von Janina1190):
Kann man die Gebühren in diesem Fall kürzen?

Kürzen kann man seine Zahlungen natürlich.
Wenn aber, wie ich vermute, die Zuständigkeit von VODAFONE im Keller endet wird man auch Konsequenzen zu tragen haben.



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Seit wann altern solche Kabel?

Seit der eine oder andere Hersteller besch***** Qualität bei den Isolierungen / Ummantelungen liefern.



Zitat (von Janina1190):
zum 01.06. stellte sich heraus, dass schlagartig der Kabelanschluss defekt ist.

Spricht gegen "Kabel altert" und eher für "Nagel / Schraube". Möglicherweise ist auch was am Verteiler defekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Seit der eine oder andere Hersteller besch***** Qualität bei den Isolierungen / Ummantelungen liefern.

Ist das wirklich so, dass fest (in der Wand oder im Kabelkanal) verlegt Coaxial-Kabel altern und sich abnutzen?

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#4
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Nette Antwort Tobias ;)
Ist es denn TATSÄCHLICH so unvorstellbar, dass ein Kabel mal kaputt geht?! JEDES Teil kann mal einen Defekt / einen Schaden oder eine Beschädigung aufweisen. Ist ja wohl keine Seltenheit, oder?
Verstehe nicht, wie man so ein Kabel dermaßen vergöttern kann, als wäre es unzerstörbar....

Nach weiteren Nachforschungen hat sich herausgestellt, dass 5 Bewohner keinen Fernsehanschluss nutzen können. Die unterste Mieterin hat nun sogar angegeben, dass das Problem schon seit über 15 Monaten besteht... wäre es eine "Beschädigung", dürfte es wohl kaum schleichend über alle Haushalte in einem so langen Zeitraum verteilen... spricht eher für "alt" ;)

Tja, nun sind die Beteiligten ratlos - Fehlersuche laut Vodafone fast unmöglich, der Anschluss wäre eh so komplex gelegt worden. Gut dass es nur das Fernsehkabel ist - stellen wir uns mal vor, es wäre die Gasleitung... ach nein, da gibt es ja immerhin einen Netzbetreiber der sich kümmert.......

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16461 Beiträge, 9280x hilfreich)

Das Problem ist, dass man erst herausbekommen muss, wem die Kabel gehören.
Bei Kabelfernsehen in Mehrfamilienhäusern gibt es zwei Modelle:

a) Dem Kabelanbieter gehören nur die Leitungen bis einschließlich der Anschlussbox im Keller. Die Leitungen vom Keller zu den einzelnen Wohnungen gehören der WEG. Für Reparaturen zwischen der Anschlussbox im Keller und den Wohnungen ist die WEG verantwortlich und zahlungspflichtig. Dafür ist die Grundgebühr günstig (die WEG bekommt quasi Mengenrabatt beim Kabelanbieter).

b) Alle Leitungen gehören dem Kabelanbieter. Jeder Kabelkunde zahlt direkt seine Grundgebühr an den Kabelanbieter. Die Tatsache, dass der Kabelanbieter für die Leitungen in jede einzelne Wohnung verantwortlich ist und sie im Störungsfall repariert, schlägt sich im Regelfall in einer erhöhten Grundgebühr nieder - das erkennt man an der Rechnung.

Wenn die WEG an den Kabelanbieter zahlt, liegt sehr wahrscheinlich der Fall a) vor.
Das sollte der Verwalter der WEG aber wissen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Nette Antwort Tobias ;)
Ist es denn TATSÄCHLICH so unvorstellbar, dass ein Kabel mal kaputt geht?!

Ein Kabel das in der Wand verlegt ist geht zu 99,99999999999% nicht mal kaputt. Es unterliegt keinerlei mech. Belastungen die geeignet wären die einzelnen Adern oder die Isolation zu schädigen. Wenn mann zudem noch bednkt welche Ministröme durch so ein TV-Kabel laufen.
Wie offt musstest Du die Leitungen zum Herd (gaaaaanz andere Ströme) tauschen? Wie oft musste bei deinem Auto die Verkabelung (andere Ströme + Erschütterungen + schwankende Temeraturen) getauscht werden?


Zitat (von Janina1190):
Verstehe nicht, wie man so ein Kabel dermaßen vergöttern kann, als wäre es unzerstörbar....

Habe ich behauptet es sei UNZERSTÖRBAR? Nein, dass habe ich nicht. Ganz im Gegenteil habe ich, auf Grund deiner Beschreibung, darauf hingwiesen das auf eine von aussen kommende BESCHÄDIGUNG hindeutet.


Zitat (von Janina1190):
Nach weiteren Nachforschungen hat sich herausgestellt, dass 5 Bewohner keinen Fernsehanschluss nutzen können. Die unterste Mieterin hat nun sogar angegeben, dass das Problem schon seit über 15 Monaten besteht...

Ist ja der Hammer. Auf einmal fällt 5 Parteien auf das sie seit 30 Tagen kein Fernsehempfang mehr haben? Und Partei 6 bemerkt jetzt das sie seit 1 1/4 Jahren ...............................

O.K. - aus der Märchenstunde bin ich raus.

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#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

So ein Kabel geht kaputt. Grund ist in 99.99% ein Nagel, an dem ein Bild hängt. Es wird natürlich keiner zugeben, dass er es war. Das kann nur ein von der WEG beauftragter Fachmann heraus finden. Wenn alle an einem Strang hängen, kann man vll herausfinden ab welchem Stockwerk kein Empfang mehr möglich ist.

Signatur:

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Gut dass es nur das Fernsehkabel ist - stellen wir uns mal vor, es wäre die Gasleitung... ach nein, da gibt es ja immerhin einen Netzbetreiber der sich kümmert.......
Auch beim Gas wird der Netzbetreiber, nach seinem Übergabepunkt Kostentragung und Verantwortung beim Kunden, hier der WEG sehen.

Beim Kabelanschluss ist das ähnlich. Ab dem ÜP liegt das Vergnügen beim Kunden. Ausnahmen sind hier Anbieter und Verträge die das hausinterne Leitungsnetz einschließen. Aber auch hier endet die Zuständigkeit (Kulanz) des Anbieters bei Manipulationen und/oder Beschädigungen.

Die WEG wird das Vertragsverhältnis mit dem Kablanbieter/Versorger klären müssen. Daraus ergibt sich dann die Antwort auf gestellte Frage.


VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Kabelfernsehn ist eine überholte Technik, die Gemeinschaft ist gut beraten den Vertrag zu kündigen und es jeden einzelnen Wohnungsinhaber zu überlassen wie es seine gewünschten Programme empfängt. (Zimmerantenne oder über den Telefonanschluss/Internet sind das Beste)

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Es würde mich wundern wenn VODAFONE überhaupt dafür zuständig wäre, denn i.d.R. wird das Siganl nur ins Objekt geliefert.
So ist es.
VODAFONE verlegt keine Kabel unter Putz, das wäre im Reparaturfall viel zu kostenintensiv. Da die Kabel hier unter Putz verlegt sind kann man davon ausgehen, dass VODAFONE hier lediglich bis zur Box als Übergabepunkt verantwortlich ist.

Zitat (von investmentclub):
Kabelfernsehn ist eine überholte Technik,
Quark. Ja, Kabelfernsehen ist teuer, aber eine überholte Technik ist es sicherlich nicht.
Zitat (von investmentclub):
Zimmerantenne oder über den Telefonanschluss/Internet sind das Beste
Ebenfalls Quark. Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, was für die eigenen Bedürfnisse das Beste ist.
Für MEINE Bedürfnisse ist z.B. ganz klar der Satellitenempfang das Beste.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16461 Beiträge, 9280x hilfreich)

Früher hat Vodafon (bzw. die Rechtsvorgänger Unitymedia und KabelBW) durchaus auchkabel unter Putz verlegt - z.B. bei mir im Haus. Das ist also kein Kriterium.

Aber wenn die WEG an Vodafon die Anschlusgebühr bezahlt, dann spricht das stark dafür, dass alle Kabel innerhalb der WEG auch der WEG gehören und die Verantwortung von Vodafon an der Anschlussbox im Keller endet.
Aber wie gesagt - das muss der WEG-Verwalter wissen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Ein Kabel das in der Wand verlegt ist geht zu 99,99999999999% nicht mal kaputt. Es unterliegt keinerlei mech. Belastungen die geeignet wären die einzelnen Adern oder die Isolation zu schädigen. Wenn mann zudem noch bednkt welche Ministröme durch so ein TV-Kabel laufen.
Das Kabel selbst geht weniger kaputt. Was sich in den letzten Jahren jedoch geändert hat ist die Übertragungstechnik. Kabel die man vor 20 Jahren eingebaut hat, waren meist noch nicht qualitativ so hochwertig abgeschirmt, wie es heute erforderlich ist. Das damalige TV-Signal konnte man durch Verstärker durchaus stark hochpegeln, das analoge Signal auf den relativ wenigen Kanälen war meist stark genug und wenig anfällig für Störungen.
Mittlerweile ist die Technik weiter, die Signale nicht mehr analog, sondern digital, viel mehr Kanäle, deutlich empfindlicher auf äußere Störeinflüsse. In den Haushalten gibt es inzwischen deutlich mehr Technik, die theoretisch Störeinflüsse verursachen können. Da kann es durchaus sein, dass die älteren Kabel dem nicht mehr gewachsen sind. Beim analogen Signal hatte man halt schlechten Empfang, Rauschen, ein bischen grieselig vielleicht, aber man konnte noch schauen. Beim digitalen Signal hat man schnell Klötzchen oder gar kein Bild mehr. Da hilft nur noch, neue Kabel zu ziehen.

Ansonsten wurde schon vieles richtig gesagt: als erstes muss die WEG abklären, wem die Kabel zwischen Kabel-Hausanschluss und der Steckdose in der Wohnung gehören.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
ein älteres Mehrparteien-Stadthaus wurde im Jahr 2001 saniert, das Dachgeschoss ausgebaut und ein (Fernseh-)Kabelanschluss vom Keller bis nach hoch zur DG-Wohnung gezogen.
Das ist der klassische Fall, wo eine sog. Gemeinschaftsantenenanlage auf Breitbandkabel umgerüstet wurde.


Zitat (von Janina1190):
dass schlagartig der Kabelanschluss defekt ist.
Was auf ein beschädigtes Kabel und/oder Durchgangsdose schließen lässt. Neue Mieter schaffen sich gerne auch mal zusäztliche Anschlüsse, was dem dann "übrig gebliegenen" Signal für die nächsten Wohnungen nicht gut bekommt - oder man "vergisst" ganz, diese wieder anzuschließen.


Zitat (von Janina1190):
Wer beauftragt hier nun den neuen Elektriker?
Die WEG. Der Elektriker sollte Kenntnisse und Messgeräte für die digitale Kabeltechnik mitbringen.


Zitat (von Janina1190):
Wer kommt für die Kosten auf?
Der Auftraggeber, hier die WEG. Wurden die Störungen durch Manipulationen verursacht, wäre der Verursacher in Regress zu nehmen.


Zitat (von Janina1190):
Kann man die Gebühren in diesem Fall kürzen?
Gegenüber Vo.....fne sehe ich keine Berechtigung dazu.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Kabelfernsehn ist eine überholte Technik, die Gemeinschaft ist gut beraten den Vertrag zu kündigen und es jeden einzelnen Wohnungsinhaber zu überlassen wie es seine gewünschten Programme empfängt. (Zimmerantenne oder über den Telefonanschluss/Internet sind das Beste)
Zimmerantenne? Ah ja ...
Und Telefonanschluss/Internet kommt durch die Luft? Ach nein ... über altmodische Kupferkabel oder .... trara ... über das Coaxkabel eines Kabelanbieters.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und Telefonanschluss/Internet kommt
bei einer "Baumverteilung", wie hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben, tatsächlich über das altmodische Kupferkabel. Für Telefon und Internet via Koaxkabel müsste man eine Sternverteilung realisieren.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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