Hallo liebes Forum,
nach einigen erfolglosen Recherchen hier habe ich mich nun doch entschlossen direkt zu posten...
Ich plane im Moment ein Haus zu erwerben, welches einen kleinen Gewölbekeller hat. Das Problem ist hier jedoch, das der Keller unter der Hofeinfahrt des Nachbargrundstücks liegt.
Es gibt allerdings lediglich einen einzigen Zugang zum Keller welcher in "meinem" Haus liegt. Fenster o.ä. "Zugangsschleichwege" gibt es nicht.
Grundbucheinträge im Sinne von Sondernutzungsrechten o.ä. sind mir nicht bekannt. Eine Vereinbarung des Vorbesitzers mit dem Nachbarn gibt es nicht, da dieser selbst nur relativ kurz im Haus gewohnt hat und aufgrund vieler Auslandsaufenthalte wohl weder Zeit, Bedarf noch Muße hatte, sich damit auseinander zu setzen.
Laut Vorbesitzer war das gesamte Areal mal ein großes Grundstück, wurde aber bei Einzelverkäufen dann aufgeteilt und im Rahmen der Flurbereinigung ist das dann quasi "verloren" oder vergessen worden.
Welche Möglichkeiten gibt es nun, diesen Keller zu nutzen?
Option A): Eigentümer des Nachbargrundstücks hat keine Einwände und erlaubt die Nutzung quasi "formlos" oder auf Basis eines individuellen Vertrages, der nicht im Grundbuch
eingetragen wird
Option B): Gibt es die Möglichkeit ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eintragen zu lassen (wenn Eigentümer Nachbargrundstück zustimmt), die mir die Kellernutzung gestattet, aber gleichzeitig ausschließt, dass ich z.B. Rechte über seine Hofeinfahrt habe (will ja auch den Nachbarn "schützen" bzw. nicht benachteiligen).
Option C): ...? Habe ich (im "worst case") rechtliche Möglichkeiten Nutzungsrechte zu erhalten bzw. Möglichkeiten ein "Nutzungsverbot" des Nachbarn zu vermeiden? Theoretisch würde ich ja, auch wenn´s mein Eingang ist, dann widerrechtlich seinen Grund und Boden betreten?
Viele Grüße und Danke im Voraus!
Keller unter Nachbargrundstück
12. Januar 2011
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Frage vom 12. Januar 2011 | 21:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller unter Nachbargrundstück
#1
Antwort vom 12. Januar 2011 | 22:16
Von
Status: Lehrling (1997 Beiträge, 1547x hilfreich)
Wenn im Grundbuch kein Nutzungsrecht für dich eingetragen ist, dann solltest du dir vom Nachbarn entweder die schriftliche Genehmigung besorgen, oder aber diesen Kellerraum nicht nutzen - schließlich befindet sich dieser Raum nicht auf deinem Grundstück!
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