Hallo Leute, ich habe in April 2018, 2500€ Verliehen. Diese sollte ich im Juli 2018 zurückerhalten. Die Summe habe ich überwiesen und im Verwendungszweck vermerkt „Rückzahlung bis 7/2018" Nach mehrmaligen hin und her, habe ich diesen Jahr 7/20 und 8/20 jeweils 100€ zurückerhalten. Die Aufforderung der Rückzahlungen habe ich per WhatsApp geschrieben. Die Letzte Abforderung heben ich im Letzten Monat 11/20 geschrieben und besonders auf die Mündlichen Vereinbarung von 4/2018 aufmerksam gemacht, darin auch erhalten, dass ich diesen Monat 100€ sowie die bitte eines Dauerauftrages mit jeweils 100€. Die 100€ sind natürlich nicht gekommen auch bezweifle ich das der Dauerauftrag geschrieben wird. Meine Frage.:
1) In wie weit sind die Verjährung Hemmnisse wirksam?
2) Kann ich die Angelegenheit sofort einen Anwalt übergeben und damit auch die kosten Umlegen oder muss ich hier jetzt ein Einschreiben versenden?
3) Wie gehe ich bei diesem Fall am effektivsten vor?
Schulden Rückzahlung
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Zunächst mal sollte man den Schuldner ordentlich in Verzug setzen (natürlich per Einschreiben und nicht per Whatsapp) und anschließend seine Forderung in einem gerichtlichen Mahnbescheid dingfest machen. Nach dem Mahnbescheid kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen und dann eben die Zwangsvollstreckung einleiten. Dafür gibt es unzählige Varianten.
Natürlich kann man auch einen Anwalt beauftragen (muss man aber nicht) und der wird versuchen seine Kosten ebenfalls beim Schuldner einzutreiben. Man kann auch ein Inkassobüro beauftragen, die einen Teil des Geldes für sich behalten werden oder seine Forderung an einen Factor verkaufen.
ZitatDie regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. :
Zunächst mal sollte man den Schuldner ordentlich in Verzug setzen (natürlich per Einschreiben und nicht per Whatsapp) und anschließend seine Forderung in einem gerichtlichen Mahnbescheid dingfest machen. Nach dem Mahnbescheid kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen und dann eben die Zwangsvollstreckung einleiten. Dafür gibt es unzählige Varianten.
Natürlich kann man auch einen Anwalt beauftragen (muss man aber nicht) und der wird versuchen seine Kosten ebenfalls beim Schuldner einzutreiben. Man kann auch ein Inkassobüro beauftragen, die einen Teil des Geldes für sich behalten werden oder seine Forderung an einen Factor verkaufen.
Hallo Danke für die rasche Antwort, wie verhält sich das mit den Hemmnissen? Wir die Uhr bei einer Zahlung nur gestoppt oder beginnt diese von neuem?
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Angenommen es liegt eine Hemmung der Verjährung vor, so würde diese die Verjährungsfrist lediglich verlängern und nicht neu beginnen lassen. Ich kann deinem Sachverhalt jedoch keine Verjährungshemmung entnehmen. Deshalb ist es umso wichtiger die Forderung endlich mal gerichtlich durchzusetzen und damit einen Titel zu schaffen, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist.
ZitatWir die Uhr bei einer Zahlung nur gestoppt oder beginnt diese von neuem? :
Zitat:§ 212
Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html
Zitatnatürlich per Einschreiben :
Wirklich gerichtsfest ist nur die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher. Kostet auch nicht viel mehr als ein Einschreibebrief. Mal gurgeln, wie das geht.
Falls doch Einschreiben, dann nur normales Einwurfeinschreiben.
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