Entlassung von Lehrer nach Sex-Chat mit Schülerin

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Verwaltungsgericht: Schweres Dienstvergehen

Private Chats zwischen Lehrern und Schülern können für den Beamten das Aus bedeuten: Ein Lehrer auf Probe hatte mit einer 16-jährigen Schülerin auf einem sozialen Netzwerk privat gechattet. Im Chat hatte er die Schülerin gebeten, mit ihm zu schlafen. Die Teenagerin informierte die Schule über die Inhalte des Chats. Der Lehrer durfte daraufhin nicht mehr unterrichten und wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Er wehrte sich gegen diese Entscheidung, aber das Verwaltungsgericht Aachen hielt die Entlassung für gerechtfertigt: Auch ohne körperlichen Kontakt liegt ein schweres Dienstvergehen vor. Der sexuelle Kontakt über den Chat greift bereits in den Kernbereich der Pflichten eines Lehrers ein. Der Lehrer habe gezeigt, dass er seine Bedürfnisse über die normale Entwicklung einer Schülerin stellt, so das Gericht. Auch bei Beamten auf Lebenszeit hätte der Chat daher zur Entlassung geführt (Az 1 K 2155/13).

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