Erziehungspsychologisches Gutachten
Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Sorge, Umgang, Wechselmodell, GutachtenDie Mängel des erziehungspsychologischen Denkens
Mängel der familienpsychologischen Begutachtung
Meist sind die Eltern aufgebracht und betroffen. Die erste Gerichtsverhandlung, der erste Termin, dauert gerade mal 45 Minuten und das Gericht hat den Eindruck, es geht um ein Kind, die Eltern streiten und können sich nicht einigen. Dann verkündet das Gericht den Eltern, dass es das so nicht entscheiden könne, es müsse ein Erziehungsfähigkeitsgutachten angefertigt werden.
Das Gericht sagt den Eltern, dass das so sein müsse und es wäre wichtig. Sie sollten sich daran beteiligen. Die Eltern vermuten nach dem Gespräch nichts Besonderes und gehen davon aus, dass das Gericht schon wisse, was es tue.
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Tatsächlich ist es so, dass das Gericht in so einem Fall eigentlich erst einmal eigene Untersuchungen anstellen sollte und auch könnte. Das Gericht sollte die Beteiligten zuhause besuchen und sich alles ansehen und alle eingehend einvernehmen, um dann zu klären, was man tun kann. Erst dann sollte zu den noch offenen Fragen ein Gutachten angefertigt werden.
Doch die Gerichte ermitteln nicht selbst, bleiben am Schreibtisch und geben unverzüglich ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Vor allem werden die Eltern oft nicht darüber aufgeklärt, dass ein solches Gutachten sehr teuer werden kann (zwischen 2.000-12.000,00 EUR) und sie es sind (wenn sie nicht Verfahrenskostenhilfe erhalten), die das Gutachten zumindest zur Hälfte (nur bei 2 Eltern) selbst zahlen müssen. Die Gerichte schießen die Kosten wohlweislich vor und verlangen dann die übernommenen Kosten von den Eltern zurück.
Wenn Eltern Anwälte haben, sollten diese sich nicht scheuen, sich die Gutachten inhaltlich anzusehen. In aller Regel sind die Sachverhalte, die dem Gutachten zugrunde liegen, zu hinterfragen. Die Sachverhalte werden mit heißer Nadel gestrickt und sind in aller Regel äußerst fehlerhaft. Falsche Sachverhalte können aber die erhobenen Thesen nicht stützen und ebenso nicht die Ergebnisse.
Der Sachverständige oder Gutachter ist von diesem Gericht meist abhängig und hat keine Kassenzulassung und praktiziert nur selten auch als Psychologe oder Psychologin.
Ein weiteres Manko: Alle Gespräche sollten mit Ton- und Bildaufnahmen aufgenommen werden; das ist aber nie der Fall. Die Psychologen stellen mündlich Fragen und schreiben es sich zusammen. Eine Methode, bei der jede Manipulation möglich ist; es werden oft Sachverhalte und Vermutungen aufgestellt, die nicht zum Fall passen.
Sachverständige analysieren den Akteninhalt der Gerichtsakten. Wie soll das gehen? Die Akten bestehen im Schwerpunkt aus Schilderungen der Anwälte. Was soll bzw. wie wird das analysiert? Dazu verliert der Sachverständige in aller Regel kein Wort.
Der Sachverständige lässt sich eine Schweigepflichtentbindung erteilen, diese ist sehr pauschal. Wenn der Sachverständige diese hat, kann er Untersuchungen in der Umgebung der Eltern anstellen. Das ist oft nachteilig und die Ergebnisse oft verstörend, weil meist nicht zutreffend.
Fazit: Erziehungsfähigkeitsgutachten sind für Eltern sehr schwierig einzuordnen. Allerdings kann ein solches Gutachten, wenn es negativ ausfällt,. mindestens einen Elternteil die Elterliche Sorge kosten oder zu massiven Einschränkungen führen. Ich rate daher Eltern, sehr vorsichtig zu sein und nicht unbedingt in eine Begutachtung einzuwilligen. Viele Eltern wissen nicht, dass sie ihre Einwilligung erklären müssen.
Wichtig!!!!!!!
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