Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe im Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht

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Wann und wie können Ratsuchende einen Beratungshilfeschein beantragen?

Was ist Beratungshilfe ?

Beratungshilfe soll die Rechtsuchenden unterstützen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder den Anwalt selbst zu bezahlen. Beratungshilfe wird für den außergerichtlichen Umgang mit Sozialversicherungsträgern gewährt.

Beispiele:

Christian Sehn
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
Beethovenstr. 8
68165 Mannheim
Tel: 062061859121
Web: https://www.ra-sehn.de
E-Mail:
Sozialversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Steuerrecht
Preis: 100 €

  • Widerspruchsverfahren gegen belastende Verwaltungsakte/Bescheide der Jobcenter, Arbeitsagenturen, Krankenkassen/Pflegekassen, Rentenversicherung, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften usw.
  • Überprüfungsverfahren, nachdem Verwaltungsakte/Bescheide bestandskräftig geworden sind, weil kein Widerspruch eingelegt wurde.

Warum Beratungshilfe?

Ich treffe als Fachanwalt für Sozialrecht häufig auf folgende rechtliche Situation:

  • Der Mandant/Mandantin hat bisher keinen Beratungshilfeschein beantragt und versucht, die rechtliche Situation selbst zu klären. Gelegentlich wird dann gegen einen Bescheid Widerspruch erhoben. Folgebescheide werden dagegen ohne Widerspruch hingenommen. Erst wenn der Leidensdruck zu groß ist, wird ein Anwalt aufgesucht. Das ist definitiv der falsche Weg. Sobald ein Verwaltungsakt der Behörde die eigene Rechtsposition beschneidet (z.B. das Jobcenter verweigert die Auszahlung von Bürgergeld, die Krankenkasse stellt die Krankengeldzahlung ein oder die Berufsgenossenschaft will keine Verletztenrente bezahlen etc…) dann sollte unverzüglich ein Fachanwalt für Sozialrecht kontaktiert werden.
  • Der Mandant/Mandantin hat bereits Beratungshilfe beantragt und verwendet die gewährte Beratungshilfe für sinnlose Aktionen (Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren, isoliertes Vorgehen gegen medizinische Gutachten oder einfache irrelevante Behördenschreiben)

Die Beratungshilfe sollte bis auf wenige Ausnahmefälle ausschließlich für Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte/Bescheide oder Überprüfungsverfahren gegen bestandskräftige Verwaltungsakte/Bescheide eingesetzt werden. Bestandskräftig ist ein Bescheid, sobald die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zustellung des Bescheides versäumt wurde. Dies setzt voraus, dass der Bescheid eine formgültige Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides aufweist. Ansonsten kann der Bescheid noch mit einer Frist von einem Jahr angegriffen werden.

Woran erkenne ich einen Bescheid oder Verwaltungsakt der Sozialversicherungsträger?

In der Regel wird in der Überschrift oder im Text des Schreibens die Worte „Bescheid" oder „Verwaltungsakt" benutzt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann liegt trotzdem ein Bescheid vor, wenn die Behörde einen Sachverhalt regelt. Beispielsformulierungen für Regelungen in den Bescheidtexten:

  • Wir stellen die Krankengeldzahlung ein
  • Die Schwerbehinderteneigenschaft/ die Verletztenrente/die Erwerbsminderungsrente wird nicht gewährt
  • Das Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden
  • Das Bürgergeld/Kosten der Unterkunft wird gekürzt
  • Die Kosten für…. werden nicht übernommen

In aller Regel werden also nach einem Antrag bei der Behörde die beantragten Sozialleistungen nur teilweise oder gar nicht übernommen. Häufig anzutreffen ist auch der Fall, dass Leistungen in einem Zeitraum voll übernommen wurden und im nächsten Zeitraum nur noch mit Abzügen erbracht werden. Enthält ein Schreiben des Sozialversicherungsträgers eine Rechtsbehelfsbelehrung (" Hiergegen können Sie mit einer Frist von einem Monat Widerspruch erheben") ist eigentlich immer von einem Verwaltungsakt/Bescheid des Sozialversicherungsträgers auszugehen.

Weitere Vorgehensweise

Sind Sie sich sicher, dass ein Bescheid der Behörde ergangen ist, dann sollten Sie zeitnah wie folgt vorgehen:

  • Auf der Webseite des nächstgelegenen Amtsgerichts das Beratungshilfeformular mit den Erläuterungen ausdrucken. Diesen ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (Mietvertrag, Einkommens- und Ausgabesituation, aktueller Kontoauszug) bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichtes einreichen. Den Sachbearbeiter der Beratungshilfestelle freundlich auf die Dringlichkeit der Rechtsangelegenheit für Sie hinweisen.
  • Widerspruchsfrist des anzugreifenden Bescheides beachten. Notfalls mit einfachem Schreiben zunächst einen „fristwahrend Widerspruch" erheben und auf eine nachfolgende Widerspruchsbegründung des Anwaltes verweisen. Widerspruchschreiben nachweisbar bei der Behörde einreichen (z.B. durch Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen, Faxschreiben, usw; bitte beachten, dass einfache Emails regelmäßig nicht zulässig sind; bei Einschreiben bitte Postlaufzeiten berücksichtigen).
  • Nach Erhalt des Beratungshilfescheins einen Fachanwalt für Sozialrecht oder zumindest einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt „Sozialrecht" im näheren örtlichen Umfeld suchen

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesshilfe wird für den gerichtlichen Umgang mit Sozialversicherungsträgern gewährt.

Beispiele:

  • Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid der Jobcenter, Arbeitsagenturen, Krankenkassen/Pflegekassen, Rentenversicherung, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften usw. Dem Widerspruchsbescheid ist immer ein Bescheid und ein Widerspruch vorausgegangen.
  • Eilverfahren (neben einem Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren)
  • Prozesskostenhilfe wird vom Sozialgericht als Eingangsinstanz gewährt. Die Prozesskostenhilfe wird regelmäßig vom betreuenden Anwalt beantragt. Sie müssen mit dem Anwalt lediglich den Prozesskostenhilfeantrag ausfüllen und die erforderlichen Nachweise zu den Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Sonst müssen Sie keine weiteren Anträge stellen.

Fazit

Wenn Sie ihre Chancen in einem Verfahren gegen Sozialversicherungsträger als rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten der mittelbaren Staatsverwaltung erhöhen wollen, dann

  • kümmern Sie sich rechtzeitig um Beratungshilfe
  • suchen sich rechtzeitig einen passenden Anwalt für Sozialrecht
  • unterstützen diesen Anwalt im Kampf um Ihr Recht


Weitergehende Informationen www.ra-sehn.de/prozesskostenhilfe-mannheim/

   

Rechtsanwalt Christian Sehn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht
Wilhelmstr. 70 (Rückseite des Gebäudes)
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www.ra-sehn.de
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