11 Ergebnisse für nachbar balkon grundstücksgrenze

Leserforumvon Taffarel79 | Baurecht | 7 Antworten | 21.12.2015 07:45
Jedoch wollen wir erst in ein paar Jahren einen Balkon anbauen. ... Der Balkon darf grenznah errichtet werden. ... Meines Erachtens darf der Nachbar auch ohne ihre Zustimmung bauen.
Leserforumvon Scinner | Baurecht | 8 Antworten | 06.08.2006 10:48
Mal so erklärt: Wenn du ein Haus hast, möchtest du ja nicht, dass der Nachbar dir auf den teller schaut. Das hat auch der Gesetzgeber bei der Abstandsflächenregelung bedacht und damit einen grundsätzlichen Abstand zur grundstücksgrenze festgelegt. ... Das kann ich mir aber von diesen Nachbar abschminken,,,unter anderem ist das Fenster von Nachbar bis zu meinem Haus dort von ich auch dir Terrasse benutzen möchte ca.15m entfernt !!!!
Leserforumvon chitown | Baurecht | 3 Antworten | 22.09.2016 11:36
Unser Haus selber hat nur ca 0,7m Abstand zur Grundstücksgrenze an der Stelle. ... Aus verschiedenen Gründen (Statik/Unachtsamkeit des Bauherrn) hat der Balkon nur noch ein Abstand von 1,6 von der Grundstücksgrenze. ... Viele Grüße -- Editier von chitown am 22.09.2016 11:46 Am 22.9.2016 von TomRohwer Wenn der Balkon nicht der Baugenehmigung entspricht, können sowohl der Nachbar als auch die Baubehörde verlangen, daß er entsprechend zurückgebaut wird.
Leserforumvon Marcus_k | Baurecht | 8 Antworten | 19.06.2020 12:35
Verschiebt sich eigentlich dadurch Grundstücksgrenze? ... BGH-Urteil vom 14.6.2019 (Az.: V ZR 144/18) Zitat:Verschiebt sich eigentlich dadurch Grundstücksgrenze? ... Am 19.6.2020 von aspergius Der Nachbar könnte ja diese Wand innen in seiner Wohnung dämmen.
Leserforumvon Major Tom | Baurecht | 0 Antworten | 15.05.2008 22:04
Er selbst hat an seinem Haus auch einen Balkon, und auch die anderen Reihenhäuser in der Straße haben alle Balkon oder Terassen im 1 Stock. Unser nächster Nachbar hat ohne Probleme unseren Bauplan unterschrieben - sind auch hier 3 Meter von der Grundstücksgrenze weg. Bei dem Nachbarn der Klagen will sind wir über 6 Meter von der Grundstücksgrenze weg.
Leserforumvon Crixton | Baurecht | 3 Antworten | 06.08.2020 14:42
Die Doppelgarage (breite 6,5m) würde bündig mit der Grundstücksgrenze zum Nachbar abschließen. Ich würde gerne den Balkon vom Haus bis zur Hälfte der Doppelgaragenbreite (ca 3m) verlängern. ... Kann die Stadt verbieten, den Balkon bis zur halben Garagenbreite zu vergößern?
Garagenstreit 3 von 5 Sterne
Leserforumvon joschmi | Baurecht | 4 Antworten | 22.04.2017 13:10
Eine Garage steht seit über 30 Jahren mit eine Ecke ca. 15 cm über eine Grundstücksgrenze eines angrenzenden Grundstückes, was bisher nie beanstandet wurde. ... Ist der baulich notwendig (z.B. als Stütze für einen Balkon) oder reine Schikane? ... Nun überlege doch einmal: Würdest du dir wünschen, dass dein Nachbar seine Garage auf seinem Grundstück platziert?
Leserforumvon fridolin501 | Baurecht | 4 Antworten | 11.02.2015 14:51
B. nur 2,50 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze hat? ... Hat der Nachbar keine Bauakte mit einem Abstandsflächenplan vorliegen? ... Es geht auch um Schatten, Sonne und zu nah gebauten Balkon. ----------------- " "
Leserforumvon natilein | Baurecht | 1 Antwort | 19.07.2018 09:41
mein Nachbar baut an. ... Nun habe ich gestern festgestellt, dass zwar der Mauerabstand von 3 Metern zu meinem Grundstück vermutlich eingehalten wurde, gemessen hab ich's nicht, ich hätte mich eh nicht um 20cm streiten wollen, aber er hat seinen Dachüberstand soweit drübergezogen, dass sein Dach nur kaum einen Meter vor der Grundstücksgrenze endet. ... Darf der da ggf. einen Balkon hinsetzen?
Leserforumvon xXMinnaXx | Baurecht | 17 Antworten | 05.10.2018 22:16
Mein Katzennetz am Balkon ist 1,70 hoch und meine Katzen kommen da nicht drüber. ... Aber als Nachbar eines solchen eh schon schmalen RMH-Handtuch-Gartens hätte ich gegen beide Lösungen etwas. ... Man muss nur ggf. mit den Aufhängungen weit genug von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben.
Leserforumvon aggle | Baurecht | 16 Antworten | 17.02.2006 00:24
Eine ETW in so einem grossen Haus ist wie als Mieter in einem Wohnblock.Wenn die Wohnungen dann noch etwas hellhörig sind, kann man auf gut deutsch noch nicht mal einen Pups lassen ohne dass der Nachbar sich beschwert.In meinem eigenen Häuschen kann ich tun und lassen was ich will.Sollte der Nachbar mir nicht grün sein,kann ich mich mit einem 2 Meter hohen Zaun abschotten das kann man bei einer ETW halt nicht .Das ist meine Meinung!! ... Man hat auch nicht unbedingt die Vorstellung von gerichtlichen Auseinanderseztungen um z.B. vom Balkon fallende Blütenzweige oder zu lebhaftes Schlafzimmerleben!