Beförderungen bei Telekom (vorerst) gestoppt

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Auswahlverfahren entspricht nicht beamtenrechtlichen Grundsätzen

Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, hat die anstehende Beförderungsrunde für Beamte im Dienste der Deutschen Telekom gestoppt (Beschluss vom 15.03.2013 - 1 B 133/13).

Hintergrund: Seit der Privatisierung der Deutschen Bundespost im Jahre 1994 beschäftigt die deutsche Telekom immer noch einige tausend Beamte. Für 2700 von ihnen sollte es dieses Jahr eine Beförderung geben. Das OVG sah im geplanten Auswahlverfahren einen Verstoß gegen den Grundsatz der leistungsgerechten Beurteilung.

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Die Zahl der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen darf nicht das Bewertungskriterium sein

Bereits die zum Zweck der Beförderungsauswahl erstellten dienstlichen Beurteilungen, seien aus mehreren Gründen rechtswidrig und könnten deshalb nicht als Grundlage für die Entscheidung dienen, wer eine Beförderung erhalte und wer nicht. Die Richter rügten insbesondere die Vorgaben der Deutschen Telekom an die zuständigen Beurteiler. Sie sollten exakt so viele Spitzennoten in ihren jeweiligen Organisationseinheiten vergeben, wie hierfür Beförderungsstellen vorgesehen waren. Diese Praxis stehe aber den Grundsätzen einer leistungsgerechten Beurteilung entgegen, auf die jeder Beamte ein Anrecht habe. Es sei ein systematischer Rechtsfehler, nicht die Leistungen des Einzelnen, sondern die Zahl der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen, zum Maßstab der Benotung zu machen.

Des Weiteren entscheide bei diesem Verfahren der Beurteiler über die Beförderung, obwohl er dafür gar nicht zuständig sei. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar, die Deutsche Telekom muss jetzt das Auswahlverfahren überarbeiten.

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