Hallo,
ich werde meinen Arbeitgeber
zum 2. Mal schriftlich abmahnen wegen Gehaltsrückstände. Brauche ich bei der Aushändigung der Mahnung auch eine Unterschrift einzuholen als Bestätigung? (falls ich das später z.B. beim Arbeitsamt oder irgendwo sonst beweisen müsste) Kann er sonst behaupten, er hätte keine Mahnung bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
Abmahnung unterschreiben lassen
29. April 2019
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Frage vom 29. April 2019 | 19:22
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung unterschreiben lassen
#1
Antwort vom 29. April 2019 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (130336 Beiträge, 41515x hilfreich)
Zitat :Brauche ich bei der Aushändigung der Mahnung auch eine Unterschrift einzuholen als Bestätigung?
Ein Zustellnachweis ist gut. Nur glaube ich nicht, das er das unterschreiben wird.
Zitat :Kann er sonst behaupten, er hätte keine Mahnung bekommen?
Ja, kann er.
Zitat :falls ich das später z.B. beim Arbeitsamt oder irgendwo sonst beweisen müsste
Dafür braucht es keine Mahnung, der Arbeitgeber kommt in der Regel automatisch in Verzug. In den vertraglichen Vereinbarungen wird ja ein Zahlungstermin stehen?
#2
Antwort vom 3. Mai 2019 | 14:03
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Dieses Abmahnen ist doch sinnfrei. Da sollte man doch lieber gleich mal kurz die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und vom Rechtspfleger vor Ort die Lohnklage aufsetzen lassen. Kostet nichts. Arbeitgeber sind ab dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt in Verzug, es bedarf keiner Mahnung.
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#3
Antwort vom 3. Mai 2019 | 14:15
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6070x hilfreich)
Wie bereits geschrieben wurde: Eine Abmahnung ist völlig sinnfrei.
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