Abmahnung unterschreiben lassen

29. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
space-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung unterschreiben lassen

Hallo,

ich werde meinen Arbeitgeber zum 2. Mal schriftlich abmahnen wegen Gehaltsrückstände. Brauche ich bei der Aushändigung der Mahnung auch eine Unterschrift einzuholen als Bestätigung? (falls ich das später z.B. beim Arbeitsamt oder irgendwo sonst beweisen müsste) Kann er sonst behaupten, er hätte keine Mahnung bekommen?

Vielen Dank im Voraus!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130336 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von space-5):
Brauche ich bei der Aushändigung der Mahnung auch eine Unterschrift einzuholen als Bestätigung?

Ein Zustellnachweis ist gut. Nur glaube ich nicht, das er das unterschreiben wird.



Zitat (von space-5):
Kann er sonst behaupten, er hätte keine Mahnung bekommen?

Ja, kann er.



Zitat (von space-5):
falls ich das später z.B. beim Arbeitsamt oder irgendwo sonst beweisen müsste

Dafür braucht es keine Mahnung, der Arbeitgeber kommt in der Regel automatisch in Verzug. In den vertraglichen Vereinbarungen wird ja ein Zahlungstermin stehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Dieses Abmahnen ist doch sinnfrei. Da sollte man doch lieber gleich mal kurz die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und vom Rechtspfleger vor Ort die Lohnklage aufsetzen lassen. Kostet nichts. Arbeitgeber sind ab dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt in Verzug, es bedarf keiner Mahnung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6070x hilfreich)

Wie bereits geschrieben wurde: Eine Abmahnung ist völlig sinnfrei.

Signatur:

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