Arbeitszeugnis bei langer Beschäftigungsdauer

19. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
zeugnis24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis bei langer Beschäftigungsdauer

Hallo,
ich habe einen folgenden Sachverhalt. 23 Jahre im Unternehmen gewesen mit Abteilungswechsel 2015. Mitte 2024 auf eigenen Wunsch ausgeschieden, um Arbeitszeugnis gebeten. Seitdem geht es hin und her. Aktueller Stand - das Zeugnis kann nur für die Arbeit in der letzten Abteilung ab 2015 ausgestellt werden. Für die 14 Jahre zwischen 2001 und 2015 kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist frustrierend, dass man für so eine lange Arbeitsdauer keinen Nachweis bekommt, auch da wurde viel Erfahrung gesammelt. Ist es rechtens? An wen könnte ich mich wenden? Bisher habe ich nur die HR Verantwortlichen der jeweiligen Abteilungen (immer wieder) kontaktiert.
Vielen Dank im Voraus!

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17 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36996 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
Es ist frustrierend, dass man für so eine lange Arbeitsdauer keinen Nachweis bekommt

Das qualifizierte Arbeitszeugnis gilt für die Dauer der Beschäftigung. Diese Dauer sollte daraus hervorgehen.
Es ist mW unerheblich, in wieviel verschiedenen Abteilungen und Bereichen man war---man war beim AG x beschäftigt von-bis... als ...
Für diese Zeit gibt es eine Einschätzung. Dafür genügen mE auch die letzten ca 9 Jahre.

Deine Erfahrungen, Tätigkeiten und Entwicklungen in diesem Unternehmen kannst du in deinem Lebenslauf darlegen, falls du beides für Bewerbungen benötigst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18794 Beiträge, 6880x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
frustrierend

Dein Frust ist verständlich - andererseits kann es Situationen geben, in denen niemand mehr da ist, der ein Zeugnis ausstellen könnte. Wenn/da du 2015 die Abteilung gewechselt hast, wäre das eine guter Zeitpunkt gewesen, um ein Zwischenzeugnis zu bitten - Schnee von gestern.
Ich meine: 23 Jahre bei einem AG; das selbst ist ja schon ein Statement. Und ich bin ziemlich sicher, dass ein neuer AG sich mehr für den heutigen @zeugnis interessiert als für den vor einem Vierteljahrhundert.
Und im Übrigen: Zeugnisse werden überschätzt, jedenfalls bei AN; dem Zeugnis widmen Personalverantwortliche kaum Zeit.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
Für die 14 Jahre zwischen 2001 und 2015 kann kein Zeugnis ausgestellt werden.

Und die Begründung ist welche konkret?



Zitat (von zeugnis24):
An wen könnte ich mich wenden?

Also ich würde mich an ein Arbeitsgericht wenden und ein Zeugnis einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
zeugnis24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
danke für die Antworten!
Begründung ist, dass für den Zeitraum 2001-2015 keine Daten vorliegen, nicht einmal mehr die interne Kündigung in Abteilung A. Mich wundert es bei einem internationalen Konzern, bzw finde ich es enttäuschend.
Zugegeben, ich dachte beim damaligen Wechsel nicht daran, dass ich das Unternehmen irgendwann verlassen werde und habe deshalb kein Zwischenzeugnis verlangt.
Mein neuer Arbeitgeber hat mich auch ohne das Zeugnis angestellt, mit der Bitte um Nachreichen. Da dachte ich auch noch nicht, dass es so kompliziert sein wird. Die
Neue Personalabteilung wartet auch weiterhin auf das Zeugnis, es ist also für das neue Unternehmen und meine Position nicht irrelevant.
Zumindest vom Bekanntenkreis aus anderen Branchen habe ich sehr wohl Zeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung gesehen, sonst kann man ja alles mögliche in den Lebenslauf reinschreiben. Wenn es rechtlich nicht verpflichtend ist, dann ist es ebenfalls schade. Ich werde dennoch zumindest auf ein Zeugnis mit Dauer ab 2001 bestehen.
Und ja, ich war loyal und mag das Unternehmen immer noch. Der Wechsel erfolgte inkl. Ortswechsel aus familiären Gründen. Daher ist es so enttäuschend, dass meine Verbundenheit nun nichts wert zu sein scheint.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18794 Beiträge, 6880x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
nun nichts wert zu sein scheint.

... und da liegt ein Trugschluss vor, mit dem du dir das Leben unnütz schwer machst.
Es liegt ja nicht an mangelnder Wertschätzung, sondern anscheinend an fehlenden Daten / Unterlagen ...
Wobei ich allerdings auch staune, wie kurz manche Aufbewahrung nötig ist:
https://www.personio.de/hr-lexikon/personalakten-aufbewahrungspflichten-und-fristen/

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
Begründung ist, dass für den Zeitraum 2001-2015 keine Daten vorliegen, nicht einmal mehr die interne Kündigung in Abteilung A.

Dann haben sie gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36996 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
Zumindest vom Bekanntenkreis aus anderen Branchen habe ich sehr wohl Zeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung gesehen,
Ja, ist völlig richtig. Wenn es dazu Angaben gibt... oder befugte Mitarbeiter ...oder wenn man ohne jeden internen Wechsel beim gleichen AG war.

Und: So schlimm ist ein fehlendes Zwischenzeugnis aus Zeiten von 2001 bis 2015 nun nicht.
Dein neuer AG hat dich sogar ganz ohne Zeugnis eingestellt. Und jetzt will der dein Zeugnis ab 2001? Echt? Das passt nicht zusammen.
Zitat (von zeugnis24):
Daher ist es so enttäuschend, dass meine Verbundenheit nun nichts wert zu sein scheint.
Das passt auch nicht zusammen. Dass im alten U-Bereich im anderen Ort keiner mehr da ist, der für deine Zeit von 2001 bis 2015 Zeugnis geben kann--- ist nachvollziehbar, aber keinesfalls auf mangelnde Wertschätzung zu schieben.
Und Aufbewahrung deiner Personalakte dort--- evtl. mag keiner nach verstaubten Akten im Archiv stöbern?
Oder ganz Genaue haben regelmäßig *aussortiert*...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
zeugnis24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmals an alle! Ja, es liegt wohl an meinen eigenen Erwartungen. Bei den Vorstellungsgesprächen habe ich meine Lebenslaufstationen, die nicht der Schweigepflicht unterliegen erläutert und wir einigten uns darauf, dass ich das offizielle Zeugnis nachreiche.
Ich habe daraufhin mein Arbeitszeugnis vorgeschrieben und an den alten Arbeitgeber mit der Bitte um Durchsicht und Erstellung eines Zeugnisses weitergeleitet. Darin sind ca, 4 Positionen in zwei verschiedenen Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben/Projekt-/Budget- und Personalverantwortung. Davon kann mir nur die Hälfte bestätigt werden.
Meine überhöhte Erwartung basierte wie gesagt aus meinem Umfeld - alle haben prall gefüllte Arbeitszeugnisse. Zugegeben, Durchschnittsarbeitsverhältnis liegt bei 5 Jahren. Zudem dachte ich, dass unabhängig von meiner persönlichen Beschreibung der Tätigkeiten im vorgeschriebenen Lebenslauf, müsste doch rein theoretisch eine interne Tätigkeitsbeschreibung existieren. Nun werden mir aber weder Positionen, noch die Tätigkeiten bestätigt bis 2015. Direkt nach dieser Information war die zuständige Person auch schon im Urlaub, kann also durchaus sein, dass sich niemand mit ausgeschiedenen Mitarbeitern über das nötige Maß hinaus beschäftigen möchte.
Nach Eurem Rat sehe ich ein, dass ich ein Zeugnis mit Dauer des Anstellungsverhältnisses akzeptieren muss. Ich hoffe jetzt einfach, dass daraus später keine beruflichen Nachteile entstehen. 20 Berufsjahre liegen noch vor mir. Ich plane wieder einmal lange zu bleiben und hoffentlich auch Karriereschritte zu gehen.
Als Fazit für mich nehme ich mit, dass ich alle paar Jahre vorsorglich ein Zeugnis verlangen muss, bevor sich niemand mehr dafür verantwortlich fühlt. Lektion gelernt.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18794 Beiträge, 6880x hilfreich)
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#10
 Von 
zeugnis24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, Dankeschön! Hätte nie gedacht, dass es so kompliziert ist. Viel gelernt heute, dank euch!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(859 Beiträge, 356x hilfreich)

Du müsstest doch zumindest einen Arbeitsvertrag haben, in dem steht wann und als was du eingestellt wurdest.

Hast du keine weiteren Unterlagen, die du dem Arbeitgeber vorlegen könntest? Stellenbeschreibungen, Mitarbeitergespräche, Vertragsänderungen?

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

Es gibt keine Verpflichtung, in der Personalakte alle Infos niederzulegen, die es dem AG ermöglichen, auch nach Jahren/Jahrzehnten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Mein Vorschlag: man weiß doch, was man getan hat; fertigt selbst einen Entwurf eines Arbeitszeugnisses bzw. für den Zeitraum, um den es geht an, lässt den Entwurf dem Ex-AG zukommen mit der Bitte, das so zu übernehmen und gut ist.

Abgesehen davon, der Wert von Zeugnissen wird doch maßlos überschätzt. Die Zeugniskultur ist doch inzwischen zu einem Puzzlespiel verkommen; die einzelnen Teile klaubt man sich aus dem Internet und alles ist klar. Nur der routinierte AG, dem ist das inzwischen im Prinzip ziemlich egal. Die relevanten Infos holt man sich anders, nicht mehr über Zeugnisse, wirklich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt keine Verpflichtung, in der Personalakte alle Infos niederzulegen, die es dem AG ermöglichen, auch nach Jahren/Jahrzehnten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Und wie will man dann die gesetzlichen Verpflichtung erfüllen, auf Anforderung des Arbeitnehmers ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
zeugnis24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe tatsächlich noch die beiden Arbeitsverträge, die das Aufgabenspeltrum grob umfassen. Mehr leider nicht.
Und ich bin genauso vorgegangen, dass ich mein Zeugnis selbst vorgeschrieben habe. Positionen, Aufgaben.. War als Unterstützung gedacht, damit die Verantwortlichen drüberschauen/korrigieren, von mir aus auch was streichen und dann unterschrieben zurücksenden. Als Antwort kam - die Periode in Abteilung A von 2001 bis 2015 können wir nicht bestätigen.
Ich bin jetzt schlauer und hätte damals ein Zwischenzeugnis verlangen sollen. Nur habe ich ehrlicherweise nicht dran gedacht. Und auch nicht erwartet, dass ein börsennotiertes, internationales Unternehmen sich nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit so verhält.
Es kann natürlich sein, dass die Zeugnisse mittlerweile nicht mehr so wichtig sind. Ich habe es bis heute jedoch nicht verstanden, warum mir kein komplettes Zeugnis für die ganze Dauer der Anstellung zusteht. Man wird praktisch bestraft, weil man so lange im Unternehmen war. Ich hatte Verantwortung, zwischendurch berufsbegleitend einen zweiten Hochschulabschluss gemacht und bin danach eben noch weitere 11 Jahre im Unternehmen geblieben. Gegangen bin ich im Guten, weil es für meine Familie besser ist. Und jetzt scheint der ganze Einsatz nicht mal ein vollständiges Zeugnis wert zu sein.
Wie gesagt, ich hoffe dass es dem neuen Arbeitgeber ausreicht und mir dadurch später keine Nachteile entstehen, dass ich bestimmte Erfahrung nicht schriftlich nachweisen kann. Enttäuschend ist das Ganze dennoch.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
Als Antwort kam - die Periode in Abteilung A von 2001 bis 2015 können wir nicht bestätigen.

Bedeutet, sie wollen nicht mal bestätigen das man dort gearbeitet hat?



Zitat (von zeugnis24):
Wie gesagt, ich hoffe dass es dem neuen Arbeitgeber ausreicht und mir dadurch später keine Nachteile entstehen

Nun, man kann natürlich darauf verzichten, seine Rechte durchzusetzen. Ob das dann eine gute Idee war, das wird man dann später feststellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
zeugnis24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte eigentlich nicht drauf verzichten. Bin bereits seit einigen Monaten mit dem ehemaligen Arbeitgeber in Kontakt wegen dem Zeugnis, sehr kräftezehrend.
Aktuell steht im Zeugnis:
Zugehörigkeit zum Konzern seit 2001. seit 2015 in folgenden Positionen mit XY Aufgaben. Vor 2015 steht nicht mal die Stellenbeschreibung. Das sind 14 Jahre.
Ich werde im neuen Jahr nochmal die Personaler der ersten Abteilung kontaktieren und ihnen zumindest meine ursprüngliche Stellenbeschreibung inkl. Arbeitsvertrag zusenden. Die weiteren Stationen bis 2015 habe ich meines Wissens nicht schriftlich abgespeichert. Aber da habe ich was für die Feiertage.
Möchte eigentlich nicht vors Arbeitsgericht, das wäre wohl ein zu großes Fass für ein Zeugnis, das ja zur Hälfte ausgefüllt ist. Brauche zudem Energie für meinen neuen Job und meine Familie. Unter der Bezeichnung „Employer of Choice" hatte ich mir nun mal was anderes vorgestellt. Nie gedacht, dass eine einfache Bitte um Zeugnis, das ich auch noch vorgeschrieben habe, so kompliziert gehandhabt wird.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36996 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von zeugnis24):
Ich möchte eigentlich nicht drauf verzichten.
Dann eben weiter ohne Klage.
Zitat (von zeugnis24):
sehr kräftezehrend.
Dann eben kräftezehrend weiterundweiter...Das geht.
Du hast diesem deine Variante vorgeschlagen, der verantwortliche Bereich konnte keine Akte oder keinen Vorgesetzten aus den Jahren 2001 bis 2015 finden.
Ob sich das ändert? Soll der plötzlich doch was finden? Und wo?
Zitat (von zeugnis24):
so kompliziert gehandhabt wird.
Das liegt vermutlich nicht am *Employer of Choice*, denn 23 Jahre lang hat der AG diesem Ruf alle Ehre gemacht?

Der jetzige AG bittet um Nachreichen. Das (halbe) Zeugnis könnte nachgereicht werden.
Auf Fragen zu der Zeit von 2001 bis 2015 könnte man auf die HR-Aussagen verweisen.
Offenbar kommt es dem AG eben doch nicht so sehr auf das alte Zeugnis an, außer zum Abheften.
Er hat aus V-Gespräch und LL und anderen Zeugnissen/Nachweisen deine Kompetenzen erkannt und dich eingestellt.

Zitat (von zeugnis24):
Brauche zudem Energie für meinen neuen Job und meine Familie.
Gute Zusammenfassung!

Signatur:

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