Hallo Forumsmitglieder,
gibt es die Möglichkeit, gegen eine Dienstreise anzugehen, die sich wie folgt gestaltet: 600 km Anreise, freigestellt, ob Auto oder Zug. 2 Stunden Termin. 600 km Heimreise, Reisemittel wieder freigestellt.
Antritt: Morgen. Ankündigung: Heute.
Arbeitsvertraglich ist kein fester Dienstort bzw. nichts zum Thema Dienstreisen. Aus 'betrieblicher Übung' ging bisher hervor, dass der Dienstort zu ca. 95% am Firmenstandort ist. Gelegentliche Dienstreisen zu Außenterminen waren bisher Weisungssache, AN fragt sich nur nach der Verhältnismäßigkeit einer so weiten Reise für einen so kurzen Termin und danach, ob nicht eine Übernachtung machbar wäre.
Hat jemand Ideen?
Dienstreise - Verhältnismäßigkeit
... die anweisung von heute auf morgen könnte schon eine handhabe bieten. ansonsten würde ich mich auch fragen, welcher art der termin ist - kann reine routine sein, kann aber auch um kopf und kragen gehen.
Hallo, ohne genauere Hintergründe zu kennen und wenn sich schon der AN selbst nach der Verhältnismäßigkeit fragt, woher soll hier einer wissen ob da ne Verweigerung gut kommt oder nicht.
Oder gehts nicht darum, sagen zu können 'Nö, mach ich nicht, weil ...'?
MfG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Also die für den AN akzeptabelste Lösung wäre, wenn man dort übernachten könnte. Denn alles in allem beträgt die Reisezeit (Hin- plus Rückreise) zehn bis zwölf Stunden. An einem Tag ist das schon ganz schön happig, und am Freitag muss dann natürlich wieder ganz normal gearbeitet werden...
Also eine gerichtliche Aussage wie 'wenn die Reisezeit xy Stunden beträgt, muss man übernachten' wird´s wahrscheinlich nicht geben, hm?
... nein, schon weil reisen nicht / in der regel nicht als arbeitszeit gerechnet werden, jedenfalls nicht im sinne des azg.
dann hoffe ich einfach mal, dass eine Reise per Zug möglich ist... *narf*
Danke @blaubär49 und @venotis!
....take it easy und nimm den Zug. Da kannst du wenigstens unterwegs lesen oder schlafen und so hält sich alles garantiert in Grenzen, zumal du kein Gepäck schleppen musst...
Der AG hat sich bestimmt etwas bei dem Termin gedacht und jegliche Verweigerung käme sicher echt schlecht !
Warum geht es nicht mit dem Flieger?
Ist dem Chef zu teuer, weil so kurzfristig keine Billigflieger-Angebote mehr zu finden sind.
Deswegen muss der AN nun auch einen Mietwagen nehmen, weil auch das preiswerter ist als die Bahn. Ist doch echt ätzend, besonders bei dem Wetter.
Wenn jetzt doch die Anordnung gekommen ist, dass ein Auto genommen werden muss, dann ist die Reisezeit als Arbeitszeit zu werten.
@Eidechse:
Oho, das ist ja mal interessant. Gibt's da ne Stelle / ein Urteil, das der AN zitieren kann?
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