Dienstreise - Verhältnismäßigkeit

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)
Dienstreise - Verhältnismäßigkeit

Hallo Forumsmitglieder,

gibt es die Möglichkeit, gegen eine Dienstreise anzugehen, die sich wie folgt gestaltet: 600 km Anreise, freigestellt, ob Auto oder Zug. 2 Stunden Termin. 600 km Heimreise, Reisemittel wieder freigestellt.

Antritt: Morgen. Ankündigung: Heute.

Arbeitsvertraglich ist kein fester Dienstort bzw. nichts zum Thema Dienstreisen. Aus 'betrieblicher Übung' ging bisher hervor, dass der Dienstort zu ca. 95% am Firmenstandort ist. Gelegentliche Dienstreisen zu Außenterminen waren bisher Weisungssache, AN fragt sich nur nach der Verhältnismäßigkeit einer so weiten Reise für einen so kurzen Termin und danach, ob nicht eine Übernachtung machbar wäre.

Hat jemand Ideen?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... die anweisung von heute auf morgen könnte schon eine handhabe bieten. ansonsten würde ich mich auch fragen, welcher art der termin ist - kann reine routine sein, kann aber auch um kopf und kragen gehen.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

Hallo, ohne genauere Hintergründe zu kennen und wenn sich schon der AN selbst nach der Verhältnismäßigkeit fragt, woher soll hier einer wissen ob da ne Verweigerung gut kommt oder nicht.

Oder gehts nicht darum, sagen zu können 'Nö, mach ich nicht, weil ...'?

MfG

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#3
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Also die für den AN akzeptabelste Lösung wäre, wenn man dort übernachten könnte. Denn alles in allem beträgt die Reisezeit (Hin- plus Rückreise) zehn bis zwölf Stunden. An einem Tag ist das schon ganz schön happig, und am Freitag muss dann natürlich wieder ganz normal gearbeitet werden...

Also eine gerichtliche Aussage wie 'wenn die Reisezeit xy Stunden beträgt, muss man übernachten' wird´s wahrscheinlich nicht geben, hm?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... nein, schon weil reisen nicht / in der regel nicht als arbeitszeit gerechnet werden, jedenfalls nicht im sinne des azg.

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#5
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

dann hoffe ich einfach mal, dass eine Reise per Zug möglich ist... *narf*

Danke @blaubär49 und @venotis!

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#6
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

....take it easy und nimm den Zug. Da kannst du wenigstens unterwegs lesen oder schlafen ;) und so hält sich alles garantiert in Grenzen, zumal du kein Gepäck schleppen musst...

Der AG hat sich bestimmt etwas bei dem Termin gedacht und jegliche Verweigerung käme sicher echt schlecht !

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#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Warum geht es nicht mit dem Flieger?

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#8
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Ist dem Chef zu teuer, weil so kurzfristig keine Billigflieger-Angebote mehr zu finden sind.

Deswegen muss der AN nun auch einen Mietwagen nehmen, weil auch das preiswerter ist als die Bahn. Ist doch echt ätzend, besonders bei dem Wetter.

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3929x hilfreich)

Wenn jetzt doch die Anordnung gekommen ist, dass ein Auto genommen werden muss, dann ist die Reisezeit als Arbeitszeit zu werten.

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#10
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

@Eidechse:

Oho, das ist ja mal interessant. Gibt's da ne Stelle / ein Urteil, das der AN zitieren kann?

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