Hallo zusammen,
meine Frau befinde sich derzeit am Ende Ihrer Elternzeit und steht vor dem Wiedereinstieg in ihren alten Job. Im Zuge dessen ist es zu mehreren Problemen mit dem Arbeitgeber gekommen, bei denen ich gerne eure Einschätzung hätte – insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit.
Ausgangssituation: (ich schreibe nun in der Ich Form, da meine Frau diesen Text verfasst hat)
Ich war vor der Elternzeit in Vollzeit tätig, in einer qualifizierten Position mit Aufgaben wie Prozessoptimierung, Projektmanagement, Qualitätsmanagement (IFS), Controlling-Support, Ausbilderin, Datenschutzbeauftragte etc.
Ich bin seit ca. 3 Jahren in Elternzeit, in der Zeit war ich nebenbei auf Minijob-Basis im selben Unternehmen tätig.
Die ursprünglich vereinbarte Elternzeit endet zum 30.06.2025.
Der aktuelle Konflikt:
1. Stellenprofil verändert
Mein Arbeitgeber teilt mir mit, dass meine alte Stelle so nicht mehr existiert, da durch Umstrukturierungen viele Aufgaben ausgelagert oder automatisiert wurden.
Stattdessen wird mir nun eine neue Position im Bereich Logistik und Kundenservice angeboten (Wareneingang, Auftragserfassung, Retourenbearbeitung etc.).
Diese neue Stelle unterscheidet sich qualitativ deutlich von meiner früheren Tätigkeit und ist aus meiner Sicht nicht gleichwertig – es handelt sich um eine eher ausführende Tätigkeit, nicht um konzeptionelle oder leitende Aufgaben wie zuvor. Meine AG möchte mit m.E.n. eine neue Stelle anbieten.
2. Arbeitszeit nicht verhandelbar
Ich habe meinem AG signalisiert, dass ich max. 15 Stunden/Woche an 3–4 Tagen, teils im Homeoffice, arbeiten kann.
Der AG verlangt jedoch 5 Tage Anwesenheit vor Ort à mindestens 4 Stunden täglich (also 20 Stunden/Woche), mit der Begründung, dass dies für die angebotene Stelle notwendig sei.
Eine Flexibilität bzgl. Homeoffice oder anderer Aufgaben wurde bisher nicht angeboten.
3. Verlängerung der Elternzeit durch den Arbeitgeber
In einer schriftlichen Mitteilung schreibt mein Arbeitgeber:
„Um einen geregelten Wiedereinstieg zu ermöglichen, endet Ihre Beschäftigung im Rahmen des Minijobs zum 30.06.2025. Gleichzeitig verlängern wir Ihre Elternzeit einvernehmlich bis zu einem gemeinsam festgelegten Wiedereinstiegstermin im Juli."
Ich habe einer Verlängerung der Elternzeit nie schriftlich oder mündlich zugestimmt. Kann der Arbeitgeber das überhaupt einseitig tun?
Meine Fragen:
Muss ich die neue angebotene Stelle annehmen, obwohl sie deutlich von meiner bisherigen Tätigkeit abweicht? Oder habe ich Anspruch auf eine gleichwertige Stelle?
Kann der Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich nur unter den von ihm definierten Bedingungen (5 Tage, 4 Std. täglich) wieder einsteigen darf?
Darf der Arbeitgeber einseitig meine Elternzeit „verlängern" – auch wenn ich das nicht beantragt habe?
Was wären in so einem Fall sinnvolle nächste Schritte (z. B. Anwalt, Gewerkschaft, Mediation)?
Ich bin dankbar für jede sachliche erste Einschätzung – gerne auch mit Verweisen auf relevante Paragraphen oder Urteile.
Vielen Dank im Voraus!
Elternzeit – Rückkehr in nicht gleichwertige Stelle + Arbeitszeitvorgaben + eigenständige "Verlänger
Beim Lesen der Problemlage ist mir der Satz eingefallen: Man steigt niemals in denselben Fluss.
Der Fluss fließt und ein Unternehmen entwickelt sich binnen drei Jahren.
Du hast einen Anspruch auf gleichwertige Tätigkeit - ja. Was aber, wenn der AG keine hat? Und in deinem Fall: du hast Anspruch, aber auf Vollzeit - willst aber zugleich Änderung der wöchentlichen AZ, womit der Anspruch zu verhandeln ist.
Mir scheint, dass dein Angebot und das des AG sooo weit auch nicht auseinander liegen.
Heute ist der 03/07 - deine Elternzeit lief bis 30/06. M.a.W.: du bist spät dran.
Daher verstehe ich als wohlmeinenden Vorschlag, die Elternzeit zu verlängern, um die Dinge ruhiger klären zu können. Ein Diktat des AG? Eher nicht - du hättest dann am Dienstag Vollzeit arbeiten müssen.
Also täte Entspannung gut - statt Fronten aufzubauen.
welche sollte das sein bei nur 15 h in der Woche? Da ist doch klar, dass man nichts mehr leiten konzipieren etc machen wird.Zitat :Oder habe ich Anspruch auf eine gleichwertige Stelle?
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Zitat :Du hast einen Anspruch auf gleichwertige Tätigkeit - ja. Was aber, wenn der AG keine hat? Und in deinem Fall: du hast Anspruch, aber auf Vollzeit - willst aber zugleich Änderung der wöchentlichen AZ, womit der Anspruch zu verhandeln ist.
Mir scheint, dass dein Angebot und das des AG sooo weit auch nicht auseinander liegen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
An diese Konstellation hatte wir auch gedacht, also wenn er keine passende/gleichwertige Arbeit mehr hat. Dann ist dies so. Wir können den AG auch verstehen, es ist ja auch für das Unternehmen toll, wenn es sich entwickelt. Dennoch ist es doch legitim, dass meine Frau eine gleichwertige Arbeit bekommt.
Das Angenbot, hinsichtlich der Tätigkeiten ist schon seeehr weit auseinander, lediglich die Stunden je Woche, hier ist man dicht beeinader. Das sind Jobprofile wie Pilot VS. Stewardess (etwas zugespitzt formuliert). Warum sollte ein Pilot nach der Elternzeit als Stewardess einsteigen, nur weil aktuell kein Piloten mehr benötigt wird? Meine Frau hatte zuvor, ein komplett anderes Stellenprofil.
Dieses hat sie Sie sich über 12 Jahre lang aufgebaut.
Der Antrag auf Teilzeit wurde bereits Anfang Januar gestellt. Der AG hat den per Mail auch bestätigt. Sorry diese Info hatte ich vergessen mitzuteilen.
Danke
Zitat :Zitat (von Benjo85):
Oder habe ich Anspruch auf eine gleichwertige Stelle?
welche sollte das sein bei nur 15 h in der Woche? Da ist doch klar, dass man nichts mehr leiten konzipieren etc machen wird.
Danke für die Rückmeldung.
Die bringt mich leider sachlich nicht wirklich weiter. Mir geht es um eine rechtliche Einschätzung dieses Fall, weniger um Vermutungen. 15 Stunden kann schon einiges bewegen. Ohne die Gewichtung der Arbeitspackete in Verbindung von Zeit zu kennen, bringt mich diese Fragestellung nicht wirklich weiter.
Wie beschrieben, Sie hat diverse Tätigkeitsfelder ausgeübt zuvor, in Vollzeit (37,5 Stunden). Teile Der Arbeitspakete wurden auf andere Mitarbeiter verteilt (IT Projektmanagement und Ausbilderin)
Zitat :Dieses hat sie Sie sich über 12 Jahre lang aufgebaut.
Dieses Verdienst bleibt ihr unbenommen.
Allerdings ist sie nun auch drei Jahre in Elternzeit gewesen, nicht gerade weg, aber doch nicht am Ball.
In dieser kurzlebigen Zeit hat es seine Schwierigkeit, sich auf alte Verdienste zu berufen, draußen zieht es nicht und im Inneren schafft es ein Gefühl von Verletzung.
Hier wird doch einiges vermischt. Du hast einen Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit; nicht auf den Job, den man vor 3 Jahren ausgeübt hat. Ist das nicht mehr realisierbar, so wäre seitens des Arbeitgebers dann eine Änderungskündigung auszusprechen, wenn man sich nicht einigen kann. Es sei denn, etwas anderes ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aber eine Betriebsvereinbarung.
Was die Arbeitnehmerin hier anstrebt, nämlich eine Teilzeittätigkeit von zu Hause aus, darauf besteht kein Anspruch; möglicherweise auf befristete Teilzeittätigkeit (siehe TzBfG).
Hier passt ja aber nichts mehr. Die alten Aufgaben sind weggefallen, auf der AG-Seite. Die Arbeitszeitgestaltung und der Arbeitsplatz (örtlich), das ist auf der AN-Seite weggefallen. Man kann sich jetzt möglicherweise auf seinen Vertrag berufen (siehe meine Ausführungen im ersten Absatz), dann wird eine Änderungskündigung kommen; wenn man die geänderten Arbeitsbedingungen nicht akzeptiert, ist man draußen. Oder man setzt sich zusammen und bemüht sich, die unterschiedlichen Vorstellungen in irgend einer Form unter einen Hut zu bringen, also einen neuen Vertrag abzuschließen oder man schaut sich nach was Neuem um.
wirdwerden
Zitat :Oder man setzt sich zusammen und bemüht sich, die unterschiedlichen Vorstellungen in irgend einer Form unter einen Hut zu bringen,
Vielen Dank für dieses klärende Antwort!
Meine Frau hatte schon mehrfach Kontakt mit ihrem AG, nur werden die Voraussetzungen des AG nach jedem Gespräch immer unerfüllbarer, so dass es zwangsläufig auf eine "Trennung" hinausläuft. Das ist uns bewusst. Wir sind aktuell wohl ziemlich am Ende der "Gesprächsphase" mit dem AG, da es inhaltlich keine Kompromissbereitschaft des AG's gibt. Es wird noch ein letztes Gespräch geben. Wenn der AG seinen Vertrag nicht erfüllen kann, dann soll er das Arbeitsverhältnis kündigen, gegen eine entsprechende Abfindung. So zumindest unsere Vorstellung.
Vielen Dank
Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Abfindung. Man kann es versuchen ....
wirdwerden
Zitat :Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Meine Frau möchte lieber arbeiten gehen, aber nur zu gleichwertigen Aufgaben. Das steht außer Frage, zudem ist die angebotene Stelle ein Schleudersitz mit hoher Fluktuation... Wenn der AG eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, dann würde doch das KSchG greifen. Wohl auch ein sehr entscheidender Faktor: erst vor zwei Tagen erfahren, meine Frau ist Schwanger, soll ja glücklicherweise auch vorkommen
Ja. Und nun haben auch die Verhandlungen nichts gebracht. d.h.Eine beiderseitig annehmbare Vereinbarung wurde nach 6 Monaten nicht erreicht.Zitat :also wenn er keine passende/gleichwertige Arbeit mehr hat. Dann ist dies so.
Von wem denn, wenn der AG eine solche nicht mehr anbietet?Zitat :Dennoch ist es doch legitim, dass meine Frau eine gleichwertige Arbeit bekommt.
Was genau hatte der AG zum Jahresbeginn *bestätigt*? Den Erhalt des Antrags oder eine eindeutige schriftliche Zusage?Zitat :Der AG hat den per Mail auch bestätigt.
Dazu wird man sich eine Einschätzung von einem Juristen holen müssen, der erst nach Einsicht in Verträge etc. den Fall, d.h. den genauen Sachverhalt und evtl. *Chancen* bewerten kann.Zitat :Mir geht es um eine rechtliche Einschätzung dieses Falls,
Und dann müsste sie sich im positiven Fall noch dem AG gegenüber durchsetzen... evtl. per Gerichtsentscheidung.
Ja, das dürfte das Recht des AG sein, damit der Betrieb auch weiterläuft, wenn eine AN über Jahre diese Stelle nicht ausfüllt.Zitat :Teile Der Arbeitspakete wurden auf andere Mitarbeiter verteilt (IT Projektmanagement und Ausbilderin)
Gut. Dann ist das aktuell geklärt.Zitat :so dass es zwangsläufig auf eine "Trennung" hinausläuft. Das ist uns bewusst.
Die Vorstellung von einer Abfindung ist kein Anspruch.
Ob man eine Abfindung verhandeln kann? Evtl. auch erst durch einen Vergleich vor Gericht?
Ich weiss schon, warum ich in Personalverantwortung vermieden habe, Frauen im gebärfähigen Alter einzustellen. Ich bin hier raus.
wirwerden
Ich verstehe nicht, warum man mit einem dreijährigen Kind keine 20 Stunden die Woche arbeiten kann oder will. Zumal es nur um ein paar Monate bis zum nächsten Mutterschutz geht. Und jeder Euro, den man mehr verdient, erhöht doch das Elterngeld.
-- Editiert von User am 3. Juli 2025 18:48
Zitat :Ich verstehe nicht, warum man mit einem dreijährigen Kind keine 20 Stunden die Woche arbeiten kann oder will.
Stellen Sie solche Fragen mit Absicht um Ihrem Namen gerecht zu werden?...
Ich wüsste nicht was meine Privatsituation Sie angeht oder hier einen Rolle spielen sollte...
Ich danke allen qualifizierten Antworten, meine Einschätzung habe sich bestätigt:-)
Das ist hier deutlich geworden. Du schreibst, was deine Frau möchte.Zitat :Meine Frau möchte lieber arbeiten gehen, aber nur zu gleichwertigen Aufgaben. Das steht außer Frage,
Sie wird aber selbst mit dem AG verhandeln müssen, einer gestandenen Fachfrau traust du das natürlich auch zu.
Genauere rechtliche Einschätzung kann nur ein Anwalt geben.
Eine gerade festgestellte neue Schwangerschaft... ändert an der oben beschriebenen Situation und den Wünschen nichts.
Zitat :Wenn der AG seinen Vertrag nicht erfüllen kann, dann soll er das Arbeitsverhältnis kündigen, gegen eine entsprechende Abfindung. So zumindest unsere Vorstellung.
Nette Vorstellung.
Die Realität sieht aber anders aus: in Kürze kommt ein Brief
"Sehr geehrte Frau ....
da es keine Einigung hinsichtlich der Teilzeit gab, freuen wir uns, dass sie ab 1.8. wieder 37,5h die Woche für uns tätig sind. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im Büro 32 im 3. Stock. Arbeitsbeginn ist 8 Uhr. Ihre Vorgesetzte wird Sie dann umfassend in ihren Tätigkeitsbereich einweisen.
Mit freundlichen Grüßen
weltbester Arbeitgeber".
Zitat :Warum sollte ein Pilot nach der Elternzeit als Stewardess einsteigen, nur weil aktuell kein Piloten mehr benötigt wird? Meine Frau hatte zuvor, ein komplett anderes Stellenprofil.
Dieses hat sie Sie sich über 12 Jahre lang aufgebaut.
Dann kann sie ja woanders als Pilotin anfangen. Wenn nirgendwo mehr Piloten gebraucht werden ist das natürlich doof. Aber das ist halt eine Folge von 3 Jahren aus dem Beruf sein.
Und noch ein Tipp: mit irgendwann mal 6 Jahren raus interessiert sich niemand mehr dafür, was man zuvor für Tätigkeiten ausgeübt hat.
Und jetzt?
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