KÜNDIGUNG WEGEN GEBROCHENEM FINGER

4. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
maris.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
KÜNDIGUNG WEGEN GEBROCHENEM FINGER

Hallo,

ich arbeite seit 4 Monaten bei einer Zeitarbeitfirma.

Am Wochenende habe ich meinen Finger gebrochen.
Am Montag habe ich die Krankschreibung vorgelegt, am Dienstag einen Anruf bekommen, dass ich gekündigt bin.

Ich musste die Kündigung im Büro abholen und unterschreiben.
Anlass der Küdigung ist : "... aus ihnen bekannten Gründen".

Bis zu dem Bruch gab es keine Probleme/Mahnungen.

Kann mich die Firma wegen dem Bruch fristlos kündigen?


DANKE für eine Antwort!


-----------------
""


Wir
empfehlen

Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer

Auf dem Sprung? Erstellen Sie Ihr individuelles Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag.
Juristische Dokumente individuell, günstig und rechtssicher.

Mehr Informationen



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


vermutlich noch Probezeit ?

die Firma kann während der Probezeit jederzeit fristgerecht kündigen

die Fristen sind hier relativ kurz ( mal im Tarifvertrag nachschauen)

trotzdem wird die Firma nicht um die Lohnfortzahlung für 6 Wochen herumkommen
da man hier eine Kündigung wegen Krankheit vermutet (§ 8 Entgeltfortzahlungsgesetz)
deshalb versucht man wohl auch, andere Gründe vorzuschieben

http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maris.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist interessant für mich!
Vielen Dank für deine Hilfe!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
maris.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ worrking slave

Das ist genau der Punkt- danke für den Artikel im Anhang.

Ich bin in der Probezeit gekündigt worden und die Firma möchte die Lohnfortzahlung für die kommenden 6 Wochen nicht übernehmen.

Wie soll ich mich verhalten?
Muss ich gleich zum Anwalt?


Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

wenn du Rechtschutzversicherung hast, würde ich das in Anspruch nehmen

wenn nicht, muß man überlegen, ob sich die Kosten lohnen, den Anwalt musst du nämlich in jedem Fall selbst bezahlen,
und da kommen schnell 1000,2000 Euro oder mehr zusammen

man kann jedoch auch ohne Anwalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen, der Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle hilft bei der Formulierung, das ganze ist erstmal kostenlos,
in ca. 3 Wochen gibt es einen Einigungstermin, kommt dort ein Vergleich zustande, bleibt das ganze kostenlos

noch ein interessanter link für dich
http://www.anwalt-mg.de/index.php?/archives/69-Probezeit,-Krankheit,-Kuendigung,-Lohnfortzahlung.html
(hmm..der link geht nicht, da musst du etwas suchen auf dieser seite)

Wenn der Arbeitgeber in zeitlichem Zusammenhang mit der Krankmeldung die Kündigung erklärt gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. (BAG 02.12.1981, AP LohnFG § 6 Nr.19; BAG 05.02.1998 AP TVG § 1 Tarifverträge: Apotheken Nr. 3; LAG Hamm 12.01.2005 – 18 SA 1661/04 nv).
Bei willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechtes ist die Kündigung unwirksam.
Die Kündigung ist sittenwidrig, wenn sie tatsächlich eine Sanktion für die Arbeitsunfähigkeit darstellt, (LAG Thüringen vom 19.06.2007, 5 Ta 55/07 ).

das wichtigste ist jetzt, sofort arbeitlos melden (damit es keine Sperre gibt, sofern Anspruch besteht)

auch ein Anruf bei der Krankenkasse kann nicht schaden,
um sich (und die) mal zu informieren



-----------------
""

-- Editiert working slave am 04.06.2012 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maris.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das hilft mir alles sehr.

Kann ich als ersten Schritt die Firma anschreiben?
Ein Widerspruch bzw. eine Anfrage auf die mir zustehende Lohnfortzahlung einreichen?

Am Telefon wimmelt mich der Vorarbeiter ab, da finde ich kein Gehör.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Und für das nächste Mal - wenn die Firma dir kündigen möchte, musst du nicht extra hinfahren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.451 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.216 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen

Kündigung in der Probezeit - geht das so einfach?
Die Antworten findet ihr hier:


Kündigung während der Probezeit und Urlaubsanspruch

Urlaubsregelungen bei Kündigung während der Probezeit / Oftmals herrscht Uneinigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ob ein Urlaubsanspruch entstanden ist, wenn ... mehr