Hallo,
ich arbeite seit 4 Monaten bei einer Zeitarbeitfirma.
Am Wochenende habe ich meinen Finger gebrochen.
Am Montag habe ich die Krankschreibung vorgelegt, am Dienstag einen Anruf bekommen, dass ich gekündigt bin.
Ich musste die Kündigung im Büro abholen und unterschreiben.
Anlass der Küdigung ist : "... aus ihnen bekannten Gründen".
Bis zu dem Bruch gab es keine Probleme/Mahnungen.
Kann mich die Firma wegen dem Bruch fristlos kündigen?
DANKE für eine Antwort!
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KÜNDIGUNG WEGEN GEBROCHENEM FINGER
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vermutlich noch Probezeit ?
die Firma kann während der Probezeit jederzeit fristgerecht kündigen
die Fristen sind hier relativ kurz ( mal im Tarifvertrag nachschauen)
trotzdem wird die Firma nicht um die Lohnfortzahlung für 6 Wochen herumkommen
da man hier eine Kündigung wegen Krankheit vermutet (§ 8
Entgeltfortzahlungsgesetz)
deshalb versucht man wohl auch, andere Gründe vorzuschieben
http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm
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Das ist interessant für mich!
Vielen Dank für deine Hilfe!
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@ worrking slave
Das ist genau der Punkt- danke für den Artikel im Anhang.
Ich bin in der Probezeit gekündigt worden und die Firma möchte die Lohnfortzahlung für die kommenden 6 Wochen nicht übernehmen.
Wie soll ich mich verhalten?
Muss ich gleich zum Anwalt?
Danke.
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wenn du Rechtschutzversicherung hast, würde ich das in Anspruch nehmen
wenn nicht, muß man überlegen, ob sich die Kosten lohnen, den Anwalt musst du nämlich in jedem Fall selbst bezahlen,
und da kommen schnell 1000,2000 Euro oder mehr zusammen
man kann jedoch auch ohne Anwalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen, der Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle hilft bei der Formulierung, das ganze ist erstmal kostenlos,
in ca. 3 Wochen gibt es einen Einigungstermin, kommt dort ein Vergleich zustande, bleibt das ganze kostenlos
noch ein interessanter link für dich
http://www.anwalt-mg.de/index.php?/archives/69-Probezeit,-Krankheit,-Kuendigung,-Lohnfortzahlung.html
(hmm..der link geht nicht, da musst du etwas suchen auf dieser seite)
Wenn der Arbeitgeber in zeitlichem Zusammenhang mit der Krankmeldung die Kündigung erklärt gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. (BAG 02.12.1981, AP LohnFG § 6 Nr.19; BAG 05.02.1998 AP TVG § 1 Tarifverträge: Apotheken Nr. 3; LAG Hamm 12.01.2005 – 18 SA 1661/04 nv).
Bei willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechtes ist die Kündigung unwirksam.
Die Kündigung ist sittenwidrig, wenn sie tatsächlich eine Sanktion für die Arbeitsunfähigkeit darstellt, (LAG Thüringen vom 19.06.2007, 5 Ta 55/07
).
das wichtigste ist jetzt, sofort arbeitlos melden (damit es keine Sperre gibt, sofern Anspruch besteht)
auch ein Anruf bei der Krankenkasse kann nicht schaden,
um sich (und die) mal zu informieren
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-- Editiert working slave am 04.06.2012 16:09
Danke, das hilft mir alles sehr.
Kann ich als ersten Schritt die Firma anschreiben?
Ein Widerspruch bzw. eine Anfrage auf die mir zustehende Lohnfortzahlung einreichen?
Am Telefon wimmelt mich der Vorarbeiter ab, da finde ich kein Gehör.
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Und für das nächste Mal - wenn die Firma dir kündigen möchte, musst du nicht extra hinfahren.
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