Krank, Arbeitgeber muss schließen

21. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
mczauni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank, Arbeitgeber muss schließen

Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin 2.11 Arbeitsunfähig, dies wird voraussichtlich auch noch bis nächstes Jahr so bleiben. Nun hat mein Arbeitgeber eine Gewerbeuntersagung z erhalten und die Betriebsräte wurden zum 11.11 fristlos gekündigt.es wird ein Insolvenzverfahren angestrebt aber dies scheint sich noch 6 Wochen hinzuziehen. Ich bin zum 15.11 gekündigt wurden, unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 15.12, bin aber seit 15.11 unwiderruflich freigestellt. Woher bekomme ich jetzt Geld? Die AOK verweist an den Arbeitgeber, zwecks Lohnfortzahlung, der Arbeitgeber ist aber zahlungsunfähig( fehlen jetzt eh schon fast 2 Monate Lohn). Die Agentur für Arbeit verweist mich an die Krankenkasse, da ich ja den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Bürgergeld kann ich nicht beantragen da ich dazu ja die Ablehnung von der Agentur für Arbeit brauche. Wer ist da jetzt zuständig bis der Anspruch auf Krankengeld greift.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7638 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von mczauni ):
Ich bin zum 15.11 gekündigt wurden, unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 15.12, bin aber seit 15.11 unwiderruflich freigestellt. Woher bekomme ich jetzt Geld? Die AOK verweist an den Arbeitgeber, zwecks Lohnfortzahlung, der Arbeitgeber ist aber zahlungsunfähig( fehlen jetzt eh schon fast 2 Monate Lohn). Die Agentur für Arbeit verweist mich an die Krankenkasse, da ich ja den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Bürgergeld kann ich nicht beantragen da ich dazu ja die Ablehnung von der Agentur für Arbeit brauche. Wer ist da jetzt zuständig bis der Anspruch auf Krankengeld greift.

Das Sozialamt im Zweifelsfall.
Allerdings müsste m.W. die Arbeitsagentur mit Konkursausfallgeld einspringen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41238 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von mczauni ):
Ich bin zum 15.11 gekündigt wurden, unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 15.12,
D.h. am 15.11.25 mit 4wöchiger K-Frist zum 15.12.25 gekündigt. Kündigungsschutzklage dürfte vergebliche Mühe und Aufwand sein.

Was ich tun würde:

1. Sofort Bürgergeld beantragen, weil ich bedürftig/anspruchsberechtigt bin. Auch wegen des KV-Schutzes, denn wahrscheinlich hat der AG keine Sozialabgaben mehr geleistet.

2. Am Montag bei der Arbeitsagentur --arbeitsuchend-- melden. Geht telefonisch oder online. Erst ab 15.12.25 wäre ich --arbeitslos-- und würde mich persönlich --arbeitslos-- melden. uU auch ab 15.12. wieder arbeitsfähig schreiben lassen.

3. Nächste Woche zum Arbeitsgericht.---> dort Lohnklage erheben....wegen des ausstehenden Lohns. Geht vllt. am Arbeitsgericht nur --online--. Zuständiges Gericht /Geschäftssitz des AG findet man im Arbeitsvertrag.

Zitat (von mczauni ):
Woher bekomme ich jetzt Geld?
Zunächst und wahrscheinlich am schnellsten in der langsamen Reihe ---> Bürgergeld vom JC.

AOK und die Arbeitsagentur haben grundsätzlich Recht.

Die Formulare für Bürgergeld findest du im Netz. Dieser Antrag gilt zurück auf den Monatsersten, hier 1. November. Also schnellstens Antrag zum JC.
Die wichtigsten Anlagen zum Hauptantrag/HA sind KdU, EK, V .
Falls du wegen Bürgergeld zu einer Optionskommune gehörst, gibts andere Formulare.

Weiteres wäre dann hier im Unterforum *Sozialrecht* besser aufgehoben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 34x hilfreich)

Als erstes Arbeitsuchend melden, da das AV in weniger als 3 Monaten enden.

Arbeitslosmeldung geht erst ab 16.12., denn noch besteht ja das Arbeitsverhältnis.

Der AG ist also noch in der Pflicht. Freistellung heißt hier nur: Man muss nicht arbeiten, trotzdem wird man bezahlt. Ob der AG nicht zahlen wird, steht doch noch gar nicht fest. Lohnklage macht somit noch keinen Sinn, weil der Lohn für November noch gar nicht fällig ist (erst am Monatsende).

Und wenn der Lohn nicht bezahlt wird wegen Insolvenzantrag, dann kann man bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld beantragen (01.11 bis 15.12.). Bleibt der Lohn einfach so aus, dann Lohnklage (zunächst Novembergehalt, dann erweitern auf den halben Dezember).

Ab dem 16.12. dann ALG 1. Wenn weiter AU besteht, dann gibt es erstmal Krankengeld von der Krankenkasse (da die 6-wöchige Engeltfortzahlung ausgelaufen sein dürfte.



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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41238 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von Matrose74 ):
Lohnklage macht somit noch keinen Sinn, weil der Lohn für November noch gar nicht fällig ist (erst am Monatsende).
Ja, falls es den 11/25 betrifft.
Ich hatte es anders verstanden... dass jetzt eh schon fast 2 Monate Lohn fehlen ..., dann dürfte das nicht nur für November sein.
Zitat (von Matrose74 ):
Und wenn der Lohn nicht bezahlt wird wegen Insolvenzantrag
Ja, .... wann wird er gestellt werden? Es wird angestrebt...und bis die Arbeitsagentur auch vom AG oder IV alle Unterlagen hat, die sie fordert, wird kein Insolvenzgeld gezahlt.
§165 SGB III bringt mE hier kein schnelles Geld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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