Krank melden beim Arbeitgeber

28. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
Krank melden beim Arbeitgeber

Hallo,

wollte gerne wissen, ob es erlaubt ist die Nachricht, dass man heute nicht zur Arbeit erscheint, per Kollege, Freund oder Familienangehörigen übermitteln lässt. Die nachfolgende AU bzw. Information nach dem Arztbesuch spielt hier jetzt keine Rolle. Es geht rein um die Info morgens, dass man nicht kommt uns gleich zum Dok geht.

Oder überhaupt mal blöd gefragt. Was genau sind denn alles meine Pflichten? Hab mal gehört, dass das Attest am selben Tag da sein muss. Kann doch nicht oder?

Danke im Vorraus.



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8 Antworten
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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2529x hilfreich)

quote:
Nimmt man §5 Abs 1 Satz 1 genau, ist es das nicht


Ich glaube aber nicht, dass der Satzteil im EntgFG so gemeint ist, wie Du es interpretierst.

quote:
Hab mal gehört, dass das Attest am selben Tag da sein muss. Kann doch nicht oder?


Es kommt zunächst darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Mir ist kein Urteil bekannt, wo so eine Klausel im Arbeitsvertrag begutachtet wurde. Theoretisch kann der AG dies wohl verlangen. Wie das praktisch funktionieren soll, ist mir jedoch schleierhaft. Das im letzten Jahr vieldiskutierte BAG-Urteil über die AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag hatte dies nicht zum Thema.

In vielen Arbeitsverträgen steht jedenfalls, dass ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Diese jedoch nicht am ersten Tag beim AG eintreffen muss. Typischerweise hat man dann dafür 3 Tage Zeit.




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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114268 Beiträge, 38971x hilfreich)

quote:
Was genau sind denn alles meine Pflichten?

Das sollte sich im Arbeitsvertrag, den möglichen Betriebsvereinbarungen und dem möglichen Tarifvertrag finden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37193 Beiträge, 13736x hilfreich)

Vielleicht mal ein Vorschlag, wie man es richtig macht, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht:

1. Bei Arbeitsunfähigkeit sofort den Arbeitgeber (nicht den Kumpel vom selben Zimmer oder die Putzfrau) informieren. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, damit der AG disponieren kann. Der Grund der AU muss nicht mitgeteilt werden.

2. Wenn AU ab erstem Tag verlangt wird, diese noch am selben Tag postalisch auf den Weg bringen, oder aber per Fax, Email (Scanner) zum Arbeitgeber schicken, das Original kann in den Fällen später nachgereicht werden.

3. Wenn die Krankheit länger andauert, den AG wiederum telefonisch informieren. Und den gelben Zettel wie oben beschrieben auf den Weg bringen.

Bei dieser Vorgehensweise kann der Arbeitgeber planen, was ja wichtig ist.

Die unverzügliche Info zum Arbeitsbeginn oder noch davor ist insbesondere dann wichtig, wenn es sich um sensible Arbeitsbereiche handelt. Bei uns ist es z.B. die Betriebsfeuerwehr. Da muss dann nämlich für die Schicht sofort Ersatz organisiert werden. In so Bereichen ist die Info irgend eines Kumpels ein Verhalten, welches abgemahnt wird und im Wiederholungsfall auch zu einer Kündigung führen kann.

wirdwerden

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1410x hilfreich)

Hallo,
gegen eine Krankmeldung per Boten (Ehefrau etc.) spricht eigentlich nichts, du kannst dann sogar sicher beweisen den AG verständigt zu haben. Ich würde nur sicher stellen, das dies auch zuverlässig passiert. Der Zweck der schnellst möglichen Benachrichtigung ist doch erfüllt.
Auch die AU würde ich schnellst möglich wie oben schon beschrieben weiterleiten. Der Eingang im Original noch am selben Tag ist das eine oder andere Mal gar nicht möglich und hängt von einigen räumlichen und zeitlichen Faktoren ab. Wenn der Arzt direkt neben meiner Arbeitsstätte praktiziert und während der normalen Geschäftszeiten des AG mit meiner AUB fertig ist, kein Problem. Alles andere führt zu mehr oder weniger großen Verzögerungen. Ich wohne ziemlich abgelegen auf dem Lande, mein Hausarzt praktiziert nur 4 mal die Woche (je 2x Vor- und Nachmittags, mittwochs darf ich nie krank werden :grins: ). Die Entfernung zum AG ist ca. 20km. Dementsprechend wäre es mir das eine oder andere Mal unmöglich die AUB im Original rechtzeitig an den Mann zu bringen, ich faxe sie in der Regel, das ist ziemlich sicher.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37193 Beiträge, 13736x hilfreich)

Gegen die Krankmeldung durch Dritte spricht einiges, u.a. die Rechtsprechung. Das ist nun mal eine höchstpersönliche Sache. Einfaches Telefonat reicht doch völlig. Wenn man das Gedöns allerdings schriftlich machen möchte, und sich der Ehefrau/des Nachbarn/der Putzfrau nur als Boten bedient, okay. Nur, wie diese Krankmeldung unverzüglich in den Bereich des Vorgesetzen kommen soll, keine Ahnung. Der Arbeitgeber ist nun wirklich nicht verpflichtet, hier einen speziellen Transportdienst zu errichten, für eventuelle Krankmeldungen, die schriftlich im Betriebsbriefkasten landen.

wirdwerden

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1410x hilfreich)

Hallo,

quote:
Gegen die Krankmeldung durch Dritte spricht einiges, u.a. die Rechtsprechung

Würde mich für über entsprechende Quellenangaben freuen.
Die meisten (eigentlich alle) Quellen, die ich kenne sagen da etwas anderes, sogar unternehmensberatende Seiten (http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/740_korrektes-verhalten-im-krankheitsfall/).
Gruß
Andreas


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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 563x hilfreich)

quote:
Gegen die Krankmeldung durch Dritte spricht einiges, u.a. die Rechtsprechung. Das ist nun mal eine höchstpersönliche Sache.


Zumindest gibt der Gesetzeswortlaut IMO nicht her, daß die Krankmeldung persönlich erfolgen muß, nur daß die Arbeitsunfähigkeit "mitzuteilen" ist. Wieso man dazu niemanden bevollmächtigen können soll, erschließt sich so direkt nicht.

Würde der Gesetzeswortlaut "persönlich" meinen, fehlt IMO die Rückfallklausel für den Fall, daß das unmöglich/unzumutbar ist. Daher würde ich im Umkehrschluß argumentieren, daß "persönlich" nicht erforderlich ist.

Anders könnte es ggfs. sein, wenn es eine explizite Arbeitsanweisung gibt, Krankmeldungen immer (sofern medizinisch möglich) persönlich mitzuteilen. Ob eine solche wirksam ist, weiß ich allerdings nicht.

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