Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsvertrag (1 jahr)

27. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsvertrag (1 jahr)

Hallo

angenommen es handelt sich um einen arbeitsvertrag mit einer befristung von einem jahr.

Die ersten 6 monate sind probezeit, mit einer kündigungsfrist von 2 wochen kalendertäglich kündbar.

Frage :
Wie sieht die Kündigungsfrist nach den ersten 6 monaten aus (?) und kann die Kündigung kalendertäglich erfolgen ?

Danke für die Beantwortung der Fragen .

Viele Grüsse
Marcus Müller

-- Editiert von alein am 27.02.2007 21:46:45




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, was steht dazu im Vertrag? Gilt ein Tarifvertrag?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Befristete Arbeitsverträge sind nur der ordentlichen Kündigung zugänglich, wenn dies im Vertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag geregelt ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG ). Wenn nur die Möglichkeit der Kündigung in der Probezeit in dem Arbeitsvertrag geregelt ist und sonst nichts zur ordentlichen Kündigung in Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag steht, dann ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

-- Editiert von eidechse am 28.02.2007 10:11:20

0x Hilfreiche Antwort

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