Hallo liebe Leute,
ich habe ein Referendariat nach 4 Monaten abgebrochen und war dann 3 jahre und 8 Monate arbeitslos bis ich eine neue Stelle bekommen habe. Jetzt muss ich mich wieder bewerben. Ich denke darüber nach, dass ich jetzt in den Lebenslauf schreibe, dass ich das Referendariat nicht nach 4 Monaten, sondern nach 24 Monaten abgebochen habe, nachdem ich die Abschlussprüfung nicht bestanden habe. Ich würde dann in den Lebenslauf schreiben: Referendariat Mai 2017 bis Mai 2019. Nicht bestanden.
Das würde besser aussehen, als 3 Jahre und 8 Monate Arbeitslosigkeit.
Wäre so etwas strafbar, wenn das rauskäme?
Vielen Dank für Rat!
Lügen im Lebenslauf: Welche Konsequenzen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das würde ich lassen.
Nicht nur, dass eine fristlose Kündigung denkbar ist, wenn das rauskommt, kann das auch als Betrug gewertet werden.
Wie kommt man denn auf die Idee, dass es irgendwie in Ordnung wäre, fast 2 Jahre Berufserfahrung zu erlügen?
ZitatWäre so etwas strafbar, wenn das rauskäme? :
Ob es tatsächlich für Betrug reicht weiß ich nicht, die fristlose Kündigung könnte es aber auf jeden Fall nach sich ziehen. Und natürlich wird jeder Personaler der nicht gerade vom Müllwagen gefallen ist das in 20 Sekunden durchschauen.
Ich nehme an du hast die letzten 4 Jahre nicht nur aus dem Fenster gestarrt. Deine Aktivitäten während der Arbeitslosigkeit kannst du natürlich angeben.
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Solche Lügen haben sehr kurze Beine.ZitatIch denke darüber nach, :
https://www.karriere-hamburg.de/blog/anschreiben-lebenslauf/luegen-im-lebenslauf-riskantes-spiel-mit-der-karriere-18828.html
https://news.kununu.com/luegen-im-lebenslauf/
ZitatNicht nur, dass eine fristlose Kündigung denkbar ist, wenn das rauskommt, kann das auch als Betrug gewertet werden. :
Das würde bedeuten, dass ich mich strafbar machen würde?
Betrug ist eine Straftat.Zitatdass ich mich strafbar machen würde? :
Na ja, nicht alles, was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet wird, ist auch Betrug im strafrechtlichen Sinn.
wirdwerden
ZitatNa ja, nicht alles, was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet wird, ist auch Betrug im strafrechtlichen Sinn. :
Kommt halt dann am Ende darauf an wie das Gericht das sieht. Man könnte daraus einen Betrug basteln wenn der Vermögensvorteil das Gehalt ist und der Schaden auch noch, dass die Person für den Job nicht geeignet ist und es wäre wenn sie tatsächlich 24 Monate Ref gewesen wäre.
Ist halt fraglich, ändert aber Nichts an der Grundprämisse dass eine Lüge hier recht dämlich wäre.
Zitat:Das würde bedeuten, dass ich mich strafbar machen würde?
Der entsprechende § besagt:
Zitat:1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unter schlechten Bedingungen kann der § einschlagen, ich sehe da aber keinen Automatismus. Das dürfte maßgeblich davon abhängen, welche Qualifikation gefordert ist und welchen Vorteil die Vortäuschung tatsächlich bringt
Da war doch schon mal was...Heike83
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Falsche-Angaben-im-Lebenslauf-__f548751.html
Die Juristen sagen halt...kommt drauf an.
Wo und als was willst/musst du dich jetzt bewerben?
Auf jeden Fall sind LL-lügen bei solch harten Fakten wie Referendariat/Staatsexamen extrem blauäugig und ziemlich *blond*.
Volle Zustimmung zum letzten Satz, Sarmand. Es gibt doch genug Gründe für ein Pausieren. Und je länger diese Pause her ist, desto uninteressanter ist sie doch. Uninteressant ist jedoch nicht die Rumlügerei.
wirdwerden
ZitatAuf jeden Fall sind LL-lügen bei solch harten Fakten wie Referendariat/Staatsexamen extrem blauäugig und ziemlich *blond*. :
Ich will ja nicht behaupten, dass ich das Referendariat abgeschlossen habe, sondern nur, dass ich ein paar Monate länger im Referendariat war und es ein paar Monate später als tatsächlich abgebrochen habe.
Außerdem habe ich auch kein Dokument/Zeugnis zum Austritt erhalten. Die tatsächlichen abgeleisteten 4 Monate könnten auch erfunden sein. Darüber gibt es keinerlei Beleg.
#11 Was soll das noch?
Deine Fragen sind beantwortet - was du machst, ist deine Entscheidung.
Niemand hier wird Lügen im Lebenslauf absegnen
ZitatIch will ja nicht behaupten, dass ich das Referendariat abgeschlossen habe, sondern nur, dass ich ein paar Monate länger im Referendariat war und es ein paar Monate später als tatsächlich abgebrochen habe. :
Deine Definiton von "ein paar Monate" sind 1.5 Jahre und das sechsfache der eigentlich geleisteten Zeit...
Du hast gefragt welche Konsequenzen es geben kann, die hast du nun gehört. Ansonsten bist du ein mündiger Bürger also mach was du denkst.
ZitatReferendariat Mai 2017 bis Mai 2019. Nicht bestanden. :
Das würde besser aussehen, als 3 Jahre und 8 Monate Arbeitslosigkeit.
Erkläre mir bitte wo Versagen besser aussehen sollte als schlichte Arbeitslosigkeit?
Möchtest Du eine Einschätzung eines Personalers?
1.) Wenn ich lese von xx - xy Arbeitslos, dann weiß ich, dass die Person in dieser Zeit keiner Tätigkeit nachgegangen ist.
2.) Wenn ich lese, Referendariat nach 4 Monaten abgebrochen, denke ich, hat ihr nicht gelegen, Richtung passte nicht.
3.) Wenn ich Referendariat nach 2 Jahren "verkackt" lese, denke ich, hat nicht ihren geistigen Fähigkeiten entsprochen = sie kann es nicht.
Bei mir ist 3 das Ausschlusskriterium, nicht 1 oder 2.
-- Editiert von User am 16. April 2025 10:58
ZitatMöchtest Du eine Einschätzung eines Personalers? :
Genauso sehe ich das auch - ich würde das sehr kritisch hinterfragen.
ZitatIch will ja nicht behaupten, dass ich das Referendariat abgeschlossen habe, sondern nur, dass ich ein paar Monate länger im Referendariat war und es ein paar Monate später als tatsächlich abgebrochen habe. :
Das bedeutet aber aucch, dass du mehr Inhalte aus dem Referendariat mitbekommen hast und länger die Tätigkeiten gemacht hast, für die Du eingesetzt warst. SPRICH: Du täuscht mehr Berufserfahrung vor, als Du hast.
Und das ist aus meinen Augen Betrug
'Betrug' ist so speziell konnotiert - ich würde von Täuschung reden. Aber egal:
Der Drops ist doch gelutscht, und Nuancen zu diskutieren, bringt auch nichts mehr.
Ein Schließ-Kandidat, will mir scheinen.
ZitatSPRICH: Du täuscht mehr Berufserfahrung vor, als Du hast. :
Ganz ehrlich?
Nicht zum eigenen Vorteil.
Bei Kandidaten welche (mehrfach) durch die Prüfung gefallen sind und letztendlich und ohne Abschluss bleiben von Berufserfahrung zu sprechen, hat schon beinahe was ironisches.
Denn es bedeutet letztendlich doch, dass das notwendige Wissen für den Beruf nicht ausreichend vorhanden war.
*Von den seltenen Ausnahmen der totalen Aussetzer durch Prüfungsangst mal abgesehen*
ZitatBei Kandidaten welche (mehrfach) durch die Prüfung gefallen sind und letztendlich und ohne Abschluss bleiben von Berufserfahrung zu sprechen, hat schon beinahe was ironisches. :
Denn es bedeutet letztendlich doch, dass das notwendige Wissen für den Beruf nicht ausreichend vorhanden war.
*Von den seltenen Ausnahmen der totalen Aussetzer durch Prüfungsangst mal abgesehen
Sehe ich ambivalent, kann da verschiedene Gründe geben. Aber natürlich würde mich interessieren wieso es nicht funktioniert hat, wie die Zwischenprüfung war und ob sich das alles schon abgezeichnet hat usw.
Und da müsste das Lügenkonstrukt dann noch weiter ausgebaut werden und irgendwie verrennt man sich. Ob man nun diesen Fall hat oder die 2.5 Jahre AL erklären will/muss bleibt sich im Prinzip ja gleich. Der Vorteil bei der Wahrheit ist nur, dass es halt die Wahrheit ist und einen danach niemand daraus einen Strick drehen kann. Und die Chance eingestellt zu werden erhöht es auch.
Hier ist weit und breit kein Betrug im strafrechtlichen Sinne zu sehen. Und ob die Lüge/Täuschung später zu einer Kündigung oder zur Anfechtung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber führt, ist nicht zu entscheiden. Wenn das Referendariat inhatlich nichts mit dem neuen Job zu tun hat und die evtl. vorgetäuschten Berufsjahre nicht in das Gehalt oder die Karrierestufe einbezogen werden, passiert auch dort nichts.
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