Neue Abteilung, weniger Lohn? Rechtens?

1. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
TaubeNuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Abteilung, weniger Lohn? Rechtens?

Hallo, mein Mann arbeitet seit ca 12 Jahren, unbefristet angestellt in einem sehr großen Industriebetrieb als Industriemechaniker. Das Gehalt setzt sich aus einem Basisgrundgehalt, einer Prämie nach monatlicher Leistung der Abteilung und Schichtzulagen zusammen. Der Betrieb ist in der IG-Metall.
Mein Mann ist in der Abteilung der einzige Mitarbeiter, welcher verheiratet ist mit zwei kleinen Kindern und Haus- Der Rest sind Junggesellen!

Nun zum eigentlichen Thema: Mein Mann wurde nun ungefragt in eine andere Abteilung gesteckt nach der Elternzeit von zwei Monaten. Erstmal mit der Aussage, dass dies eine neue Abteilung sei und er mal gucken kann, ob das was für ihn wäre vorübergehend. Er ist bisher der Einzige (Stichwort ‚soziale Abfolge’)und wurde dann aber dauerhaft dort eingesetzt und wollte gern wieder in seine ursprüngliche Abteilung zurück. Dann hieß es plötzlich, dass stand nie zur Auswahl, denn die alte Abteilung würde in den kommenden zwei Jahren nun nach und nach ins Ausland verlegt. Zusätzlich gibt es in der neuen Abteilung auch den Prämienlohn nicht, oder noch nicht. Man wolle ihm diesen jedoch noch 18 Monate freiwillig fortzahlen auf Basis der alten Abteilung. Danach verfällt dieser und der Lohn wäre somit ca 300-500€ monatlich weniger.

Der Betriebsrat riet meinem Mann nun dazu, klein beizugeben. Der Betrieb habe dahingehend eine Sonderberechtigung und dürfe Arbeitgeber auch an schlechtere Arbeiten oder, wie in unserem Fall, zu schlechterem Lohn abdegradieren. Die rechtliche Lage, verbietet sowas ja eigentlich. Wobei da die Frage ist, inwiefern davon auch diese Prämien betroffen sind.
Hinzu kommt, dass mein Mann allergisch auf die Materialien in der neuen Abteilung reagiert. Das könne er sich attestieren lassen, hieße jedoch nicht, dass er dadurch dann noch in seine alte Abteilung zurück könne- Warscheinlich gibts‘ dann erst recht eine minderwertige Arbeit auf Niveau eines Leiharbeiters… Genau das möchte mein Mann nicht, ebenso wie die Firma mit Abfindung zu verlassen.

Kann uns wer sagen, ob das so rechtens ist? Ob es solche Sonderregelungen für Firmen gibt?
Falls nicht, würden wir einen Arbeitsrechtler aufsuchen.

Herzlichen Dank

-- Editiert von TaubeNuss am 01.06.2022 14:17

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16858 Beiträge, 6304x hilfreich)

Was steht denn im AV zur Arbeit, als Bezeichnung der Stelle oder Funktion?
Wenn die bisherige Abteilung praktisch ins Ausland verlegt worden ist, läuft ein Anspruch diesbezüglich ins Leere.
Wenn dein Mann allergisch auf Materialien an der neuen Stelle reagiert, ist das ein neues Thema - er hat Anspruch auf Schutz, aber nicht unbedingt auf eine andere Abteilung.

Wenn der BR von Sonderregelungen für den Betrieb redet, sollte er auch in der Lage sein, diese Regeln und Rechte zu benennen. Also sollte er sich bitte dort schlau machen.

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#2
 Von 
TaubeNuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!
Im AV steht eine klare Stellenbeschreibung MIT Abteilung/Arbeitsbereich. Dazu gehört die neue Abteilung nicht, demnach geht die Firma bei Versetzungen in neue Abteilungen generell hin und fertigt einen neuen AV. So würde dies dann auch hier laufen…

Bzgl. der betriebsinternen Versetzung steht im AV nichts.

Und es steht, dass der Grundlohn XY € beträgt, je nach Taeufgruppe angepasst würde und alle anderen Zahlungen, etwa Prämien, freiwillig seien. Dennoch frage ich mich, ob dad okay ist, Arbeitgeber Xy dauerhaft beispielsweise 3000€ zu zahlen und nach Versetzung dann befristet auf 18 Monate weiter, dann aber nur noch 2500€?!

-- Editiert von TaubeNuss am 01.06.2022 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30542 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von TaubeNuss):
Der Betrieb habe dahingehend eine Sonderberechtigung und dürfe Arbeitgeber auch an schlechtere Arbeiten oder, wie in unserem Fall, zu schlechterem Lohn abdegradieren.
Es ist davon auszugehen, dass es die Sonderregelungen zu lesen gibt. Ich würde mir vom BR genau diese Betriebsvereinbarung/BV mal zum Lesen geben lassen und prüfen, ob sie tatsächlich zutrifft.

Zitat (von TaubeNuss):
Mein Mann wurde nun ungefragt in eine andere Abteilung gesteckt
Das ist für mich schlecht vorstellbar. Wie lange ist dauerhaft ?
Zitat (von TaubeNuss):
Man wolle ihm diesen jedoch noch 18 Monate freiwillig fortzahlen auf Basis der alten Abteilung.
Gibt es dazu eine schriftliche Vereinbarung?
Zitat (von TaubeNuss):
dass mein Mann allergisch auf die Materialien in der neuen Abteilung reagiert.
Schade, hat keiner gewusst. Man kann sich das attestieren lassen. Wenn der AG *umstrukturiert*, wird es ihm evtl. schwerfallen, einen sog. leidensgerechten Arbeitsplatz bereitzustellen. Und dann?
Zitat (von TaubeNuss):
Genau das möchte mein Mann nicht, ebenso wie die Firma mit Abfindung zu verlassen.
Er möchte für ca 2 Jahre in die alte Abteilung mit der alten Vergütung? Und dann?

Könnte es evtl. sein, dass der AG versucht, deinen Mann als AN zu halten und die anderen (ledigen) AN dann betriebsbedingt und ohne Abfindung kündigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39253x hilfreich)

Zitat (von TaubeNuss):
denn die alte Abteilung würde in den kommenden zwei Jahren nun nach und nach ins Ausland verlegt

Auf gut deutsch: der Betrieb hätte einen prima Kündigungsgrund ... insofern sollte man sich gut überlegen ob man so unbedingt in die alte Abteilung will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TaubeNuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

… wäre der Betrieb nicht trotzdem dann dazu verpflichtet ihm dann noch immer eine andere Stelle anzubieten? Wir haben es hier mit einem Betrieb mit div. Fertigungshallen an dem einen Standort zutun…

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37571 Beiträge, 13805x hilfreich)

Wir haben hier doch mehrere Problemkreise.

1. Die Verlegung der Abteilung ins Ausland. Je nach Struktur könnte das auch eine Totalschließung dieser Abteilung sein, die eine Sozialauswahl ausschließt, ebenso die Verpflichtung, eine Stelle in einer anderen Abteilung anzubieten. Das müsste sich ein Fachmann anschauen. Jedenfalls ist es nicht nur vertretbar, sondern auch sinnvoll, mit dem Personalabbau in dieser Abteilung rechtzeitig zu beginnen. So ein Betrieb hat nun mal keine Zauberfee, welche zu einem Stichtag auf einen Schlag ausreichend freie Stellen für die Mitarbeiter zur Verfügung stellt bzw. herbeizaubert.

2. Konnte der Betroffene durch einfache Umsetzung den neuen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen oder wäre eine Änderungskündigung erforderlich gewesen? Auch das können wir durch Ferndiagnose nicht klären. Aber, insoweit ist Nachfolgendes zu bedenken: wenn die Änderungskündigung wirksam ist, man diese nicht akzeptiert, dann ist man ganz aus dem Betrieb, und zwar auch ohne Abfindung. Man sollte, selbst wenn es ein formeller Fehler war, den Mann einfach so umzusetzen, sich gut überlegen, ob es Sinn macht, dagegen vorzugehen.

3. Die Prämie ist offensichtlich Arbeitsplatzbezogen. Es fällt mir schwer, da einen Anspruch herzuleiten für den Fall, dass man einen anderen Arbeitsplatz einnimmt. Denn wir haben ja keine Gehaltskürzung.

4. Wenn der Mann aus gesundheitlichen Gründen die derzeitig innegehabte Stelle nicht ausfüllen kann, sollte der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat auch eine andere Stelle finden. Nur, müssen muss das auch niemand. Es ist ein Abwägen der Interessenlage und der dauerhaft realistischen Möglichkeiten.

Ganz ehrlich, ich kann die Haltung des Betriebsrats nachvollziehen. Ein Beharren auf unsicheren Rechtspositionen kann sehr schnell zu einem Totalverlust von allem führen. Ob es das wert ist, muss der Mitarbeiter für sich entscheiden.


wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TaubeNuss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz, ganz herzlichen Dank an die Antworten- Vor allem für die Letzte, welche wirklich hilfreich war.
Nach all‘ den Infos, wird es wohl das Beste sein, den Wechsel so hinzunehmen!

Bei betriebsinternen „Verschiebungen" gibt es einen neuen Arbeitsvertrag, ja.

Wir haben nur ein dickes Problem damit: Die neue Abteilung soll demnächst in Kontischicht umgestellt werden. Aktuell wird dort, wie in der alten Abteilung auch, in wöchentlichem Dreischicht-Wechselsystem gearbeitet. Bei Kontischicht würden Wochenenden komplett entfallen. Ein Familienleben wäre kaum mehr möglich, da wir auf uns allein gestellt sind. Ich könnte weder arbeiten gehen, weil ständig alles zeitlich schwankt etc.

Muss auch das dann hingenommen werden? Das wäre wirklich übel sozial für uns und würde zu einer völligen sozialen als auch wirtschaftlichen Verschlechterung führen!
Dieser Antrag auf das neue Schichtsystem ist wohl bereits gestellt …

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37571 Beiträge, 13805x hilfreich)

Offensichtlich ist die Firma in einer Umstrukturierungsphase. Eigentlich sollte diese mit dem Betriebsrat abgestimmt sein, man sollte wissen, was hier passiert. Sich da bitte beraten lassen.

Im übrigen gilt das, was ich oben schon geschrieben habe. Es kommt auf Arbeitsvertrag, mögliche Betriebsvereinbarungen, den Tarifvertrag an. Ganz sicherlich wäre es ein Unding, wenn jedes Wochenende gearbeitet werden müsste. Das geht gar nicht. Aber, die Verteilung wird schwierig. Zwar sind soziale Belange zu berücksichtigen. Aber, auch Alleinstehende haben soziale Belange, die zu berücksichtigen sind. Es ist die Kunst des Schichtplaners, da eine gerechte Verteilung zu finden.

wirdwerden

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