Wenn ein Arbeitsverhältnis am 03.07.2018 begonnen hat, dann kann man in diesem Jahr keine 6 vollen Monate mehr Arbeiten und auch nicht den vollen Urlaubsanspruch erwerben oder?
Es wären dann 1/12 des Urlaubsanspruchs pro vollem Monat und da der Juli nicht voll gearbeitet wurde, fällt der weg?
Urlaubsanspruch bei Beginn des Arbeitsverhältnisses am 03.07.
2. Januar 2019
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Frage vom 2. Januar 2019 | 15:25
Von
Status: Student (2022 Beiträge, 533x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Beginn des Arbeitsverhältnisses am 03.07.
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#1
Antwort vom 2. Januar 2019 | 16:15
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6501x hilfreich)
So ist es. Für 2018 hast du einen U-Anspruch für 5 volle Monate.
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