Urlaubsanspruch bei Beginn des Arbeitsverhältnisses am 03.07.

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Beginn des Arbeitsverhältnisses am 03.07.

Wenn ein Arbeitsverhältnis am 03.07.2018 begonnen hat, dann kann man in diesem Jahr keine 6 vollen Monate mehr Arbeiten und auch nicht den vollen Urlaubsanspruch erwerben oder?

Es wären dann 1/12 des Urlaubsanspruchs pro vollem Monat und da der Juli nicht voll gearbeitet wurde, fällt der weg?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

So ist es. Für 2018 hast du einen U-Anspruch für 5 volle Monate.

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