Urlaubsberechnung bei Minijob

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
scoobylein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsberechnung bei Minijob

Hallo,

ich arbeite bei meinem alten AG (momentan noch Elternzeit) seit November 06 wieder auf 400 EURO-Basis.

Mein Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag beträgt 24 Tage. Ich bin Altenpflegerin und arbeite eine 5,5 Tage-Woche.

Meine monatliche Arbeitszeit beträgt 44 Stunden wobei ich diese nur am Wochenende (mit 6 bzw. 7 Stunden) abarbeite.

Leider komme ich nun mit der Urlaubsberechnung nicht ganz klar und mein AG weiss es auch nicht so wirklich.

Momentan habe ich meinen Urlaub mit 5,5 Urlaubstagen berechnet wenn ich eine Woche bzw. in meinem Fall 1 Wochenende Urlaub haben möchte. Ist dies richtig? Oder wie wird in meinem Fall der Urlaub berechnet?

Vielen Dank,

liebe Grüsse,

Scoobylein

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Erstens, als Altenpflegerin wirst Du max ca. 28-30 Std. im Monat arbeiten können, um die Eur 400,- voll zu bekommen, und nicht 44 Std!
Der AG muß Dir den Überschuß ansonsten als Überstunden gutschreiben, was demzufolge Probleme für den AG beim Finanzamt bedeuten könnte (das ist aber NICHT Dein Problem).

Wie lange bleibst Du noch in E-Urlaub?

Urlaubsberechnung bei 24 Tage/Jahr:
Monatliche Std (30)/Arbeitstage pro Monat bei 6 Tage Wo (~26) =Urlaubsanspruch/Arbeitstag (1,15 Std).
D.h. jeden Arbeitstag hat 1,15 Std Urlaub, 6 Tage der Woche.
Vorausgesetzt - monatliche Stundenzahl stimmt (muß bei Dir noch genau ausgerechnet werden)

Für die andere gängige Urlaubsberechnung siehe folgenden Link:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html



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#2
 Von 
scoobylein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ortillia,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Nein, 44 Std. sind schon korrekt, da ich einen Stundenbruttolohn von knapp 9 EUR habe. Als gelernte Arzthelferin kann man mich nicht voll als Altenpflegerin einsetzen, demnach die 44 Monatsstunden.

Liebe Grüsse,

scoobylein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
scoobylein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so,

*vergessenhab*

In EZ bin ich noch bis Ende Juni 08.

LG,

scoobylein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich verstehe das nicht - bist du Altenpflegerin oder Arzthelferin?
Wenn Du eine Arzthelferin bist, kannst Dich nicht als Altenpflegerin ausgeben!

Was war Deine frühere Position?
Arbeitest Du im Altenheim?
Da vermüte ich, daß Du dort als Hilfskraft eingesetzt wird. Für knapp Eur 9,-/Std arbeitet keine Altenpflegerin!
Und als Hilfkraft klingt das auch äußerst mager!

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