Versäumnisurteil ....

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Elmo79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil ....

Hallo,

ich hoffe die Frage wurde noch nicht gestellt ... ich habe sie auf jeden Fall in dieser Form noch nicht im Forum gefunden.

Der Arbeitgeber meines Freundes hat 3 Monate keinen Lohn bezahlt und ist letztendlich zum anberaumten Gerichtstermin nicht erschienen. Es wurde ein Versäumnisurteil gegen den ehemaligen Arbeitgeber verhängt. Der zahlt aber trotz des Urteils nicht und der Anwalt meines Freundes will nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen das Geld einzutreiben. Der Anwalt meines Freundes fordert aber jetzt schon von meinem Freund 600 Euro für seine Arbeit und zusätzlich um die 100 Euro falls er einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Die Kosten soll mein Freund sofort tragen unabhängig davon ob und wann er Geld von seinem ehemaligen Arbeitgeber sieht. Prozeßkostenbeihilfe wurde meinem Freund nicht gewährt.

Danke im Vorraus für Tips und Antworten.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

Hallo, und wie lautet die Frage?

MfG

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#2
 Von 
Elmo79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss mein Freund das Geld an seinen Anwalt zahlen obwohl das Versäumnisurteil zu seinen Gunsten ausfällt und vor allem weil er trotz des Urteils kein Geld gesehen hat. Trägt normalerweise nicht die "verlierende Mandantschaft" die Kosten?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

quote:
Trägt normalerweise nicht die verlierende Mandantschaft die Kosten?


Vor dem Arbeitsgericht bis zur 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst (aber darauf hätte er eigentlich hingewiesen werden müssen).

Außerdem ist es der falsche Logikansatz, zu meinen, weil der AG jetzt nicht zahlt, dass der Anwalt dann sein Geld nicht bekommen müsste bzw. kein Anrecht auf seine Bezahlung hätte.

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#4
 Von 
Elmo79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Ansatz war ja auch nicht, dass der Anwalt umsonst arbeiten soll (das wäre ja was :-)) sondern dass es meinem Freund gar nicht möglich ist eben mal schnell die 600 Euro zu zahlen und auf die Regelung in der 1. Instanz ist er nicht hingewiesen worden (sagt er).
Es hätte ja sein können das es für solche Fälle eine Regelung gibt die für Anwalt und Mandantschaft eine Lösung bietet.
Ist es denn sinnvoll die 100 Euro für einen Gerichtsvollzieher zu riskieren?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

Vielleicht lässt sich der Anwalt auf Ratenzahlung ein? Hat er ihn mal gefragt?

Keine Ahnung, ob sich das Geld für einen Gerichtsvollzieher lohnt. Ist denn überhaupt was zu holen beim Ex-AG?

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#6
 Von 
Elmo79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin natürlich auch nur "Dritte" in diesem Fall aber anscheinend ist der Anwalt mit der ratenzahlun nicht einverstanden weil mein Freund sein Erspartes bei dem Antrag zur Prozeßkostenbeihife angeben musste ... dass er aber davon leben musste als er drei Monate lang gar kein Geld bekommen hat und während seiner 3 monatigen Arbeitslosigkeit danach scheint der Anwalt nicht einsehen zu wollen.
Ob was zu holen ist weiß ich nicht genau ... gilt so ein Urteil nur für das Geschäfts- oder auch für das Privatvermögen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

Wieso hat er nicht Arbeitslosengeld beantragt?

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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